LJN-Info : Verwendung bleifreier Munition in Niedersachsen

Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wir möchten Sie noch einmal darüber informieren, dass mit der Neufassung des Niedersächsischen Jagdgesetzes im Mai 2022 auch ein Verbot der Jagd mit bleihaltiger Büchsenmuntion und Flintenlaufgeschossen ab dem 01.04.2025 verabschiedet worden ist. Die konsolidierte Fassung des NJagdG mit den gelb markierten Änderungen zum 01.04.2025 wurde bereits auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Sie finden die Fassung im Anhang.

 Oftmals gibt es Unsicherheiten aufgrund der verschiedenen Regelungen mit bleihaltiger Munition. Ein Schreiben unseres Justitiars, welches die Sachverhalte darstellen soll, finden Sie ebenfalls anbei.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

 Elfi Johannmeyer

 Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Schopenhauerstr. 21

30625 Hannover

Pressemitteilung Ministerium

nds. Jagdgesetz

Schreiben LJN-Justiziar

Der Beitrag verfällt um 09:15 am 21.09.25.

Online-Umfrage Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler e. V.

Erhebung zu Blei auf Schießstätten

Vor dem Hintergrund des drohenden EU-Bleiverbots in Munition streben wir, der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB), mit Unterstützung durch die Deutsche-Schießsport-Union (DSU) den Aufbau einer Datenbank an, in welcher alle Schießstätten in Deutschland – egal ob groß oder klein, sportlich oder jagdlich genutzt, von einem Verein geführt oder kommerziell betrieben – zusammengeführt werden. 

Mit dieser Erhebung möchten wir unter anderem einen Eindruck davon gewinnen, inwieweit deutsche Schießstätten von Maßnahmen in Sachen Blei betroffen wären.

Die Teilnahme an dieser Umfrage nimmt nur ca. 5-10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch.

Wir zählen auf Ihre Unterstützung!

Link zur Umfrage

Verband Deutscher Büchsenmacher
und Waffenfachhändler e.V.

VDB Geschäftsstelle:
Gisselberger Straße 10
35037 Marburg

Der Beitrag verfällt um 10:20 am 05.08.25.

Termine Jagdliches Schießen 2025

Hier finden Sie den Terminkalender für das Jadgliche Schießen in diesem Jahr :

Samstag, 24.05.2025 

Landesmeisterschaften der Juniorenmannschaften in Liebenau

Samstag, 31.05.2025

Kreismeisterschaft der Jägerschaft Lüneburg e.V. in Linden
Die Teilnahme an der Kreismeisterschaft gilt auch als Schießnachweis, sofern das Kugelkaliber .222 beträgt.

Donnerstag, 12.06. – Samstag, 14.06.2025

Landesmeisterschaften im Jagdlichen Schießen Mannschaften der A+S-, Senioren- und Altersklassen in Liebenau

Donnerstag, 19.06. – Samstag, 21.06.2025

Sonderstufe Groß-Gold im Jagdlichen Schießen (Nord) in Liebenau

Freitag, 27.06. – Samstag, 28.06.2025

Bezirksmeisterschaft in Garlstorf

Freitag, 11.07. – Samstag, 12.07.2025

Landesmeisterschaften der Damenmannschaften und Landesvergleich im Jagdlichen Schießen der B-Schützen in Garlstorf

Samstag, 16.08.2025

Landesmeisterschaften – Einzel in Liebenau

Dienstag, 02.09. – Samstag, 06.09.2025

Bundesmeisterschaften in Buke

Der Beitrag verfällt um 10:14 am 05.08.25.

Aktueller Stand zu der von der Landesregierung geplanten Novelle des NJagdG / 12.12.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegendes Informationsschreiben in Bezug auf den aktuellen Stand zu der von der Landesregierung geplanten Novelle des NJagdG mit der Bitte um Beachtung.

Den Vorsitzenden der Jägerschaften und Kreisjägermeistern ist gleichlautendes Schreiben übersendet worden.

Mit freundlichen Grüßen

und Waidmannsheil,

Florian Rölfing

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover

Infoschreiben LJN

Positionspapier

Der Beitrag verfällt um 11:16 am 13.06.25.

Newsletter der Jagdbehörde v. 14.11.2024

Durch das geänderte Waffengesetz kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Erteilung von waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnissen kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Bundestag hat Ende Oktober mit dem Beschluss des sogenannten Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems unter anderem auch eine Reihe von Änderungen des Waffengesetzes vorgenommen. So müssen bei waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen der kommunalen Waffenbehörden seit 1. November auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt beteiligt werden. Aufgrund von noch nicht endgültig abgeschlossenen verfahrenstechnischen Anpassungen im vollelektronischen Abfrageverfahren verzögern sich derzeit die Rückmeldungen der zu beteiligten Stellen innerhalb des Überprüfungsverfahrens.

Vor diesem Hintergrund informiert der Landkreis Lüneburg, dass waffenrechtliche Anträge, für die bis zum 31. Oktober keine abgeschlossene Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt ist, daher einer längeren Bearbeitungszeit bedürfen.
Betroffen sind unter anderem Voreinträge in Waffenbesitzkarten, die in vielen Fällen Voraussetzung für den Kauf einer Waffe sind (zum Beispiel bei Kurzwaffen für Jäger und Sportschützen oder halbautomatischen Langwaffen für Sportschützen). Gleiches gilt für die Bearbeitung jagdrechtlicher Anträge (Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen).

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hinnerk Zobel

Jagdbehörde

Landkreis Lüneburg Auf dem Michaeliskloster 4, 21335, Lüneburg

Der Beitrag verfällt um 10:38 am 18.05.25.

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