Landesjagdbericht 2022/2023 veröffentlicht

Das Nds. Landwirtschaftsministerium und die Landesjägerschaft Niedersachsen haben heute gemeinsam den 21. Landesjagdbericht veröffentlicht.

Hier finden Sie den Landesjagdbericht 2022/2023 zum Download

21. Landesjagdbericht 2022/2023 erschienen

Bericht informiert über Jagdstrecken und jagdliche Schwerpunktthemen in Niedersachsen

Hannover. Wie entwickelt sich die Wildschwein-Population in Niedersachsen? Und wie sieht es bei eingewanderten Arten wie der Nutria aus? Hierüber – und über viele weitere jagdliche Themen – gibt der aktuelle Landesjagdbericht Aufschluss. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) haben gemeinsam den 21. Landesjagdbericht 2022/23 veröffentlicht.

Ministerin Miriam Staudte dankte der Jägerschaft für ihren Einsatz und lobte insbesondere deren ehrenamtliches Engagement: „Mit ihrer Arbeit in der Natur leisten viele Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen einen wesentlichen Beitrag, um die Habitate von Wildtierarten zu erhalten. Neben dem Natur- und Artenschutz ist auch das breite Engagement für die Umweltbildung und die Öffentlichkeitsarbeit zu nennen.“

Der Landesjagdbericht bietet jährlich aktuelle statistische Daten, wildbiologische Informationen und wissenschaftliche Untersuchungen zu den in Niedersachsen vorkommenden wildlebenden Tierarten. „Wir danken dem Landwirtschaftsministerium, dass wir nunmehr zum 21. Mal gemeinsam den Landesjagdbericht in bewährter Form präsentieren können. Er hat sich längst zu einem Standardwerk über die Grenzen Niedersachsens hinaus entwickelt“, so LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

Ausgewählte Jagdstreckenentwicklungen (inklusive Fallwild):

Nach den zum Teil sehr deutlich steigenden Jagdstrecken in den letzten Jahren bei einigen Neozoen (gebietsfremden Tierarten) sind im Vergleich zum Vorjahr die Jagdstrecken von Waschbären leicht um 0,1 Prozent auf 23.300 und die der Nutria deutlicher um 15,2 Prozent auf 34.744 gesunken. Die Jagdstrecke des Marderhundes ist im Berichtszeitraum im Vergleich zum vorherigen Jagdjahr hingegen um 9,6 Prozent auf 4.289 angestiegen. 

Beim Schwarzwild ist im Jagdjahr 2022/2023 ein Rückgang der Jagdstrecke um 36,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf nun 36.134 zu verzeichnen. Auch beim Rotwild und beim Muffelwild hält die Entwicklung weiter an: Die Jagdstrecke sank um 8,4 auf 5.008 (Rotwild) beziehungsweise um 10,3 Prozent auf 201 beim Muffelwild. Während die Jagdtrecke beim Rehwild leicht um 0,3 Prozent anstieg, war es beim Damwild ein Anstieg von 4,9 Prozent.

Die Jagdstrecken von Feldhasen (+16,3 Prozent), Fuchs (+1,5 Prozent) und Dachs sind im Jagdjahr 2022/2023 weiter angestiegen. Mit einer Steigerung von 8,2 Prozent auf 10.602 wurde beim Dachs eine neue Höchstrecke erzielt.

Miriam Staudte, Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

„Geringe Bestandszahlen beim Schwarzwild können mit Blick auf die ASP-Prävention sehr hilfreich sein. Ich danke der Jägerschaft, die hier verantwortungsbewusst ihren Beitrag leistet und bitte weiterhin um eine waidgerechte und intensive Bejagung. Denn wie schnell Schwarzwildbestände auch wieder anwachsen können, hat die Entwicklung der Jagdstrecke in der Vergangenheit gezeigt. Auch die intensive Bejagung der Nutria ist unter anderem aus Gründen des Küsten- und Hochwasserschutzes weiterhin erforderlich. Diese invasive Art legt ihre Bauanlagen auch in Uferbereichen und Deichen an und gefährdet so deren Stabilität.“

Helmut Dammann-Tamke, Präsident Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.:

„Der Rückgang der Jagdstrecke beim Schwarzwild hatte sich abgezeichnet und ist auch in anderen Bundesländern zu beobachten. Die Gründe sind sicher vielfältig. Dass es aufgrund der nasskalten Witterung mit Beginn des letzten Jahres Verluste bei den Frischlingen gegeben hat, wird hier sicher auch eine Rolle gespielt haben. Der Rückgang der Nutriastrecke erfolgte vornehmlich in dem bisherigen Hauptverbreitungsgebiet – in anderen Regionen stieg die Jagdstrecke hingegen an. Das zeigt, dass das Ausbreitungspotenzial der Nutria noch nicht erschöpft ist und es im Sinne des Deich-, Küsten- und Hochwasserschutzes wichtig ist, sie weiterhin intensiv zu bejagen.“ 

Jagdliche Schwerpunktthemen

Das Spektrum der jagdlichen Schwerpunktthemen ist in diesem Jahr sehr vielfältig: Ein Artenschutzprojekt für Steinkauze der Jägerschaft Aurich e.V., das auch aus Verbrauchersicht wichtige Thema der Wildbrethygiene und -vermarktung sowie Strategien zur Vermeidung von Kälberwaisen bei Bewegungsjagden auf Rotwild sind jagdliche Schwerpunktthemen im diesjährigen Landesjagdbericht. Im Mittelpunkt des Berichts aus dem ML stehen die Themen Schwarzwild und Nutria sowie einige jagdrechtliche Neuerungen.

Hintergrund

Zum einundzwanzigsten Mal in Folge veröffentlichen das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Herausgeber) und die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (Redaktion) gemeinsam den „Wild und Jagd Landesjagdbericht“. Der aktuelle Landesjagdbericht ist im Internet unter www.ml.niedersachsen.de und www.ljn.de verfügbar.

Der Beitrag verfällt um 13:14 am 28.05.24.

Newsletter der Jagdbehörde 01.01.2023

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Veterinäramt Lüneburg informiert:

erlegte Wildschweine müssen nicht mehr auf ASP untersucht werden

(lk) Ab sofort müssen Jagdausübungsberechtigte in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg nicht mehr alle gesund geschossene Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beproben lassen. Die in den letzten Jahren im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) grassierende ASP bei Wildschweinen konnte erfolgreich bekämpft werden. Die im Zuge des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) eingerichteten Sperrzonen I und II wurden nach erfolgter Zustimmung der Europäischen Kommission mit einer Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben. Da eine örtliche Nähe zu infizierten Wildschweinen nicht mehr gegeben ist, gibt es keine Gründe für die Durchführung eines verstärkten Monitorings hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in unserem Zuständigkeitsbereich mehr. Demzufolge wurde die Allgemeinverfügung zur Blutprobenentnahme bei erlegten Wildschweinen nach Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgehoben. Die niedersächsischen Vorgaben zu Stichproben und Monitoringuntersuchungen bei Wildschweinen bleiben davon unberührt.

Dennoch ist die Gefahr eines Eintrages der ASP in den Wildbestand oder in Hausschweinebestände nicht gebannt. Neue Ausbrüche in Schweden und Italien zeigen, wie schnell das Virus auch über große Entfernungen verschleppt und eingetragen werden kann. Vorsicht ist weiterhin geboten. Alle Jägerinnen und Jäger werden daher weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine (Fallwild und Unfallwild) gelten als Indikatortiere der Seuche und sollten weiterhin dem Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet und mittels Blutprobe oder -tupfer beprobt werden. Nur eine frühzeitige Erkennung der Seuche garantiert eine zügige Tilgung und reduziert empfindliche jagdliche Einschränkungen auf ein Minimum. Auch sind alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt von Jägerinnen und Jägern oder Jagdhunden mit Hausschweinen weiterhin strikt zu beachten. 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handelt sich um eine ansteckende Viruskrankheit mit hoher Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen. Für Menschen besteht keine Gefahr. Weitere Informationen finden Sie unter www.landkreis-lueneburg.de/afrikanische-schweinepest. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ist unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder der Telefonnummer 04131/26-1413 erreichbar. 

Den genauen Wortlaut der Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 können Sie hier nachlesen:

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen 

Ab dem 01.11.2023 müssen Jagdausübungsberechtigte im Landkreis Lüneburg nicht mehr von jedem gesund geschossenen Wildschwein eine ASP-Blutprobe entnehmen. Krank geschossene Wildschweine sowie Fall- und Unfallwild sollen jedoch weiterhin beprobt werden.

Die Allgemeinverfügung zur Blutprobenentnahme bei allen geschossenen Wildschweinen wird nach Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie in Abstimmung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zum 01.11.2023 aufgehoben.

Begründung: 

Die im Zuge des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) eingerichteten Sperrzonen I und II wurden nach erfolgter Zustimmung der Europäischen Kommission mit Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben, weil die ASP erfolgreich bekämpft wurde. Demzufolge ist die Begründung für die Durchführung eines verstärkten Monitorings hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in meinem Zuständigkeitsbereich entfallen. Die niedersächsischen Monitoringstichproben werden weitergeführt. 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, erhoben werden. 

Lüneburg, 28.10.2023

gez. Jens Böther

Landrat

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

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