Wildschweine müssen nicht mehr auf die Afrikanische Schweinepest untersucht werde

Vorabinformation aus der Landeszeitung vom 28.10.2023
Newsletter der Veterinär-/Jagdbehörde folgt noch !

Es gibt laut dem Landkreis Lüneburg keine Gründe mehr für die Beprobung und virologische Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine. Dennoch gelte bei der Afrikanische Schweinepest weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit
Ab sofort müssen Jäger in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg nicht mehr alle gesund geschossenen Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beproben lassen. Die in den vergangenen Jahren im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) grassierende ASP bei Wildschweinen sei erfolgreich bekämpft worden. Das teilt der Landkreis Lüneburg mit.

Die eingerichteten Sperrzonen seien nach Zustimmung der Europäischen Kommission mit einer Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben worden. Da eine örtliche Nähe zu infizierten Wildschweinen nicht mehr gegeben sei, gebe es keine Gründe mehr für ein verstärktes Monitoring hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in Lüneburg.

Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine gelten als Indikatortiere der Seuche

Vom Kreis Lüneburg heißt es in einer Mitteilung: „Die niedersächsischen Vorgaben zu Stichproben und Monitoringuntersuchungen bei Wildschweinen bleiben von der Aufhebung der Allgemeinverfügung unberührt. Die Gefahr eines Eintrages der ASP in den Wildbestand oder in Hausschweinebestände ist nicht gebannt.“ Das zeigten neue Ausbrüche in Schweden und Italien. „Vorsicht ist weiterhin geboten.“
Alle Jägerinnen und Jäger werden daher weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine (Fallwild und Unfallwild) würden als Indikatortiere der Seuche gelten und sollten weiterhin dem Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet und mittels Blutprobe oder Tupfer beprobt werden. Auch seien alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt von Jägern oder Jagdhunden mit Hausschweinen weiterhin strikt zu beachten, mahnt der Kreis.

Für Menschen bestehe keine Gefahr

Die Afrikanische Schweinepest sei eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handele sich um eine ansteckende Viruskrankheit mit hoher Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen. Für Menschen bestehe keine Gefahr.

Weitere Informationen unter www.landkreis-lueneburg.de/afrikanische-schweinepest. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ist unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder (04131) 261413 erreichbar.

Bericht Wolfmonitoring III./2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Anhang sende ich Ihnen den Bericht zum Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. für das III. Quartal 2023 zu. Bitte leiten Sie diesen Bericht an unsere Mitglieder weiter.

Der Bericht zum III. Quartal 2023 befasst sich mit insgesamt 2010 Meldungen die im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. September 2023 an das Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. gemeldet wurden. Berücksichtigt werden dabei nur Meldungen, welche bis zur Fertigstellung des Berichts an das Monitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. weitergeleitet wurden. Zum Ende des Berichtszeitraums sind 55 Wolfsterritorien (50 Wolfsrudel, 4 Wolfspaare und 1 residenter Einzelwolf) für Niedersachsen offiziell nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um Mindestwerte.

Bericht Wolsmonitoring

Mit freundlichen Grüßen,

Raoul Reding, MSc.

Wolfsbeauftragter

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Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde 23.10.2023

Die Jägerschaft Lüneburg veranstaltet am Montag, den 23.10.2023 eine Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde nach den
Richtlinien der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen.
Maximal 8 Hunde werden zugelassen.

Die Prüfung wird im Raum Dahlenburg stattfinden, ein Treffpunkt wird mit der Einladung mitgeteilt.

Nennungen an: Andrea Puls, Lüneburger Str. 32a, 21394 Kirchgellersen
hundewesen@jaegerschaft-lueneburg.de

Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß (18.10.2023) nicht erstattet.
Das Nenngeld beträgt:

• 80,00 € Stöberprüfung

Nenngeld an: Jägerschaft Lüneburg
IBAN: DE18 2405 0110 0000 0408 08 BIC: NOLADE21LBG

Nennformulare können bei mir angefordert oder im Bereich Service/Download, Rubrik Jagdhunde heruntergeladen werden.
Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN unter
Download PDF Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen
nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.
Ein Anmeldung über Jagdhundewesen-Niedersachsen.de ist ebenso möglich.
Geprüft werden kann jeder Hund, der aussieht wie ein Jagdhund einer von JGHV anerkannten Rasse (auch
Hunde ohne Papiere). Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins vorzulegen.
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 sind nur Hunde zur Prüfung zugelassen, die am Prüfungstag mindestens ein Jahr alt sind und die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar sind.
Der Chip wird am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert, wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass des Hundes.
Flinte und Patronen sind mitzubringen.

Mitglieder der Jägerschaft Lüneburg haben Vorrang.
Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers.
Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.

Andrea Puls
Eure Hundeobfrau der Jägerschaft Lüneburg

Vortrag Aujeszky und (Jagd)Hunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Einladung der Jägerschaft Lüneburg werde ich am Donnerstag, 12. Oktober 2023  19.00 Uhr  Gasthaus Stumpf  21409 Embsen  Ringstr.6 einen Vortrag mit dem Thema „Aujeszkyschen Krankheit- Risiko für Jagdhunde?“ halten. Bitte reichen Sie die Information an die Hundeführer sowie Interessierte weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volksdorf
Amtstierarzt

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