Prävention der Afrikanischen Schweinepest

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat uns entgegen vorheriger Aussagen mitgeteilt, dass die zum 31.12.2022 ausgelaufene Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen (VV-ASP) nicht verlängert wird. Für das Jahr 2023 wird der entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden nicht mehr entschädigt.

Bereits beantragte Entschädigungen für bis zum 31. Dezember 2022 entstandene Aufwände werden bei positiver Antragsprüfung ausgezahlt.

Das Schreiben des ML erhalten Sie als Anlage.

Mit freundlichen Grüßen

und Waidmannsheil

Stephan Johanshon

Geschäftsführer

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover

Anschreiben ASP-Prävention

Hinweise der Berufsgenossenschaft SVFLG zu den Unfallverhütungsvorschriften

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die SVFLG hat als zuständige Berufsgenossenschaft mit Wirkung vom 23.06.2023 die Hinweise zu den Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.4 Jagd) aktualisiert. Grundsätzlich gilt weiterhin: Die Unfallverhütungsvorschriften sind für alle Versicherten (also u.a. Jagdpächter und Eigenjagdinhaber) verbindlich, die (nun aktualisierten) Hinweise sind unverbindlich, können aber als Auslegungshilfe herangezogen werden und sollten daher ebenfalls in der Praxis beachtet werden, zumal die Änderungen sinnvoll sind. Die aktuelle Ausgabe der UVV finden Sie hier: https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/4602f00372a5a47d/aa5f9288fa14/vsg4_4-jagd.pdf

Die Hinweise wurden in zwei Punkten geändert:

1.               Erhöhte jagdliche Einrichtung bei Erntejagden
§ 3 Abs. 4 lautet wie folgt: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird.“ Der entsprechende Hinweis zu Erntejagden lautet wie folgt: „Eine Gefährdung ist z.B. dann gegeben, wenn „bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt“. In der Regel sollte also bei Erntejagden von einer Erhöhung aus geschossen werden, wenn im Einzelfall eine Gefährdung nicht anderweitig ausgeschlossen werden kann, aufgrund der Geländestruktur (ausreichender Kugelfang) und kurzen Entfernungen.

2.               Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden, zu § 4 Abs. 12
Bei Gesellschaftsjagden werden im Gegensatz zu früher Hutbänder in Signalfarbe nicht mehr als geeignet angesehen, vielmehr wird auf großflächige Bekleidung abgestellt. Der Hinweis lautet wie folgt: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z.B. Warnwesten.“

Mit freundlichen Grüßen

und Waidmannsheil

Stephan Johanshon

GeschäftsführerLandesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover

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