Schießtermine 2026

Hier finden Sie die Schießtermine für 2026, die Liste wird bei Bekanntgabe neuer Termine aktualisiert.

Samstag, 09.05.2026
Norddeutsches Kader- Vergleichsschießen, Liebenau

Samstag, 30.05.2026
Landesmeisterschaften der Juniorenmannschaften, Westerbeck

Donnerstag, 04.06. – Samstag, 06.06.2026
Sonderstufe Groß-Gold im Jagdl. Schießen (Nord), Liebenau

Samstag, 06.06.2026   
Kreismeisterschaft der Jägerschaft Lüneburg e.V, Linden
Die Teilnahme an der Kreismeisterschaft gilt auch als Schießnachweis
Weitere Informationen gibt es hier

Donnerstag, 18.06. – Samstag, 20.06.2026
Landesmeisterschaften im Jagdl. Schießen Mannschaften der A+S-, Senioren- und Altersklasse, Liebenau

Freitag, 03.07. – Samstag, 04.07.2026
Bezirksmeisterschaft im jagdlichen Schießen, Linden  

Freitag, 10.07. – Samstag, 11.07.2026
Landesmeisterschaften der Damenmannschaften und Landesvergl. der B-Mannschaften, Garlstorf

Samstag, 15.08.2026
Landesmeisterschaft – Einzel, Liebenau

Mittwoch, 02.09. – Samstag 05.09.2026
Bundesmeisterschaften, Liebenau

Schießtermine auf der LJN-Seite incl. Ausschreibungen

Termin-Liste LJN

Der Beitrag verfällt um 08:53 am 20.09.26.

Mitglieder-Ehrungen 2026

Am 18.03.2026 fand eine kleine Feierstunde mit Ehrungen langjähriger Mitglieder im Gasthof Stumpf in Embsen statt.

Der Vorsitzende der Jägerschaft Lüneburg überreichte an diesem Abend die Urkunden für
50- jährige, 60-jährige und auch 65-jährige Mitgliedschaft in der LJN überreichen. Ebenso wurden einige Anwesende auch
zu Ehrenmitgliedern der Jägerschaft.

Die musikalische Begleitung der Veranstaltung wurde von den Böhmsholzer Jagdhorn-Bläsern unter Leitung von Wolfgang Jänsch
übernommen, die dem Abend mit ausgewählten Stücken wie der Ehrenfanfare den würdigen Rahmen gaben.

Im Anschluß an die Ehrung wurde bei einem kleinen Imbiß über Vergangenes und Zukunft bei der Jagd, Hunde, Wild und weiteres
angeregt diskutiert.

Der Vorstand gratuliert den Geehrten und bedankt sich bei den Böhmsholzer Jagdhorn-Bläsern für die Unterstützung.

Der Beitrag verfällt um 12:00 am 19.09.26.

Umfrage JGHV / HAW, Hamburg : WAUG-Studie

Sehr geehrte Damen und Herren,

unten stehend übersende ich Ihnen eine Information des Jagdgebrauchshundverband (JGHV) mit der Bitte um Weiterleitung an die Jagdhundeführerinnen und Jagdhundeführer in euren Jägerschaften.

Im Rahmen des sogenannten „WAUG-Projektes“, durchgeführt durch die Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg in Kooperation mit der Freie Universität Berlin sowie weiteren Partnern, wird aktuell eine wissenschaftliche Begleitbefragung durchgeführt.

Ziel ist es, Erkenntnisse zur Erholungsfähigkeit einsatzfähiger Rettungs-, Jagd- und Polizeidiensthunde während Wartezeiten im Fahrzeug zu gewinnen. Die Studie ist für den Übungs- und Prüfungsbetrieb unserer Jagdgebrauchshunde sowie für den praktischen Jagdbetrieb von hoher Relevanz.

Teilnahmevoraussetzung ist, dass der Hundeführer oder die Hundeführerin aktuell einen geprüften und einsatzfähigen Rettungs-, Jagd- oder Polizeidiensthund führt.
Die Teilnahme ist freiwillig, anonym und dauert etwa zehn Minuten. Der Zugangslink lautet: https://vetepi.limesurvey.net/898578?lang=de

Ich bitte euch, die beigefügte Information in geeigneter Form an eure Mitglieder weiterzugeben und entsprechend zur Teilnahme aufzurufen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Elfi Johannmeyer

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Schopenhauerstr. 21

30625 Hannover

Der Beitrag verfällt um 08:29 am 24.08.26.

LJN : Informationsblatt des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zur Aujeszkyschen Krankheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend übersenden wir Ihnen ein aktuelles Informationsblatt des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zur Aujeszkyschen Krankheit (Pseudorabies) beim Hund mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. Weitergabe in Ihren Jägerschaften und Hegeringen.

Die Erkrankung ist insbesondere für Jagdhunde mit Kontakt zu Schwarzwild von praktischer Bedeutung. In der jagdlichen Praxis bestehen hierzu immer wieder Unsicherheiten hinsichtlich Infektionsrisiko, Übertragungswegen sowie geeigneter Präventionsmaßnahmen.

Das vom FLI erarbeitete Informationsblatt bietet eine fachlich fundierte und praxisnahe Orientierung und dient der sachlichen Aufklärung.

Das Dokument steht unter folgendem Link als PDF zur Verfügung:
https://www.fli.de/fileadmin/FLI/IMVZ/Informationsblatt-Aujeszkysche-Krankheit-2026-02-16.pdf

Informationsblatt

Für die Weitergabe in Ihren Netzwerken danken wir Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Elfi Johannmeyer

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Schopenhauerstr. 21

30625 Hannover

Der Beitrag verfällt um 09:50 am 19.08.26.

PI des ML – Afrikanische Schweinepest: Vorbeugen statt bekämpfen    17.12.2025

Aufklärungsvideos zeigen, wie die Viruseinschleppung verhindert werden soll

 Hannover. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich weiterhin in Europa aus. Auch Niedersachsen bereitet sich weiterhin intensiv auf mögliche Einträge des ASP-Virus und die daraus resultierenden Konsequenzen vor. Eine von Niedersachsen initiierte, länderübergreifende ASP-Übung entlang der Wertschöpfungskette wurde kürzlich abgeschlossen und wird noch evaluiert.

 Der Fokus liegt aber weiterhin auch auf der Prävention. Um auf die Gefahren der Tierseuche hinzuweisen, hat die Niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe die Erstellung von Aufklärungsvideos in Auftrag gegeben, um die breite Öffentlichkeit und insbesondere Jägerinnen und Jäger sowie Landwirtinnen und Landwirte für die Thematik zu sensibilisieren und auf präventive Maßnahmen hinzuweisen.

 Die drei ASP-Kurzfilme sind auf der Webseite bzw. auf dem YouTube-Kanal des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) abrufbar. Die Filme wurden finanziert vom ML, dem Landvolk Niedersachsen, der Landesjägerschaft Niedersachsen sowie dem Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN).

 Dass das Virus der Afrikanischen Schweinepest „große Sprünge“ vollziehen kann, hat nicht nur die Verschleppung des Virus nach Nordrhein-Westfalen gezeigt, wo aktuell weiterhin Ausbrüche zu verzeichnen sind. Durch genetischen Abgleich wurde dort eine hohe Übereinstimmung mit ASP-Viren aus der italienischen Region Kalabrien nachgewiesen. Zuletzt wurde das ASP-Virus zudem auch bei Wildschweinen in Spanien festgestellt.

 Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Die enormen wirtschaftlichen Konsequenzen für die Schweinebranche in den betroffenen Regionen sowie das große Tierleid, das mit einer Infektion mit dem Erreger für jedes einzelne Tier einhergeht, gilt es für Niedersachsen so lange wie möglich abzuwenden. Ich danke allen die mithelfen, die ASP von Niedersachsen fernzuhalten. Die nun veröffentlichten Filme zeigen, was jeder und jede Einzelne beitragen kann. Parallel arbeitet mein Haus fortlaufend an Lösungen, um die Folgen bei einem möglichen erneuten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Niedersachsen so gut wie möglich abzufedern.“

 Unter Vorsitz des Landwirtschaftsministeriums und der Geschäftsführung des LAVES beschäftigt sich die Niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe fortlaufend mit Fragen der Prävention und Bekämpfung der ASP. An ihr beteiligen sich unter anderem das Landvolk, die Landesjägerschaft Niedersachsen, der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V., kommunale Veterinärbehörden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Einrichtungen. Die hochinfektiöse Viruserkrankung befällt Haus- und Wildschweine. In der Regel verläuft sie tödlich. Für Menschen und andere Tiere ist das Virus ungefährlich.

Weitere Informationen zur ASP und zu aktuellen Ausbrüchen finden Sie hier: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/informationen-zur-afrikanischen-schweinepest-169063.html

Tierseucheninfo.Niedersachsen: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/schwein/afrikanische_schweinepest/afrikanische_schweinepest_allgemeines/afrikanische-schweinepest-207148.html

TierSeuchenInformationsSystem (FLI): https://tsis.fli.de/cadenza/repositories/j-SlqCKELaTDy8RoFRCW/workbooks/_vyJ5cXVlrrbgd7FRCWp/worksheets/3Z_PXs-JPrCrYS7PhzuD?workbookHash=B2AGRyHqivX7mbUAzs8wvYHwgXDNzpVsIspjHBD2ZuookFcB&restoreDisplayState=true

ASP-Übung: https://www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/afrikanische-schweinepest-niedersachsen-ubt-vermarktung-von-schweinefleisch-im-ernstfall-246188.html

Pressemitteilung des ML

Freundliche Grüße

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Calenberger Str. 2

30169 Hannover

Tel.: 0511-120-2386

E-Mail: Pressestelle@ml.niedersachsen.de

Website: www.ml.niedersachsen.de

Instagram: @mlniedersachsen

Der Beitrag verfällt um 09:56 am 17.06.26.

Newsletter der Jagdbehörde 01.01.2023

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Veterinäramt Lüneburg informiert:

erlegte Wildschweine müssen nicht mehr auf ASP untersucht werden

(lk) Ab sofort müssen Jagdausübungsberechtigte in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg nicht mehr alle gesund geschossene Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beproben lassen. Die in den letzten Jahren im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) grassierende ASP bei Wildschweinen konnte erfolgreich bekämpft werden. Die im Zuge des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) eingerichteten Sperrzonen I und II wurden nach erfolgter Zustimmung der Europäischen Kommission mit einer Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben. Da eine örtliche Nähe zu infizierten Wildschweinen nicht mehr gegeben ist, gibt es keine Gründe für die Durchführung eines verstärkten Monitorings hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in unserem Zuständigkeitsbereich mehr. Demzufolge wurde die Allgemeinverfügung zur Blutprobenentnahme bei erlegten Wildschweinen nach Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgehoben. Die niedersächsischen Vorgaben zu Stichproben und Monitoringuntersuchungen bei Wildschweinen bleiben davon unberührt.

Dennoch ist die Gefahr eines Eintrages der ASP in den Wildbestand oder in Hausschweinebestände nicht gebannt. Neue Ausbrüche in Schweden und Italien zeigen, wie schnell das Virus auch über große Entfernungen verschleppt und eingetragen werden kann. Vorsicht ist weiterhin geboten. Alle Jägerinnen und Jäger werden daher weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine (Fallwild und Unfallwild) gelten als Indikatortiere der Seuche und sollten weiterhin dem Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet und mittels Blutprobe oder -tupfer beprobt werden. Nur eine frühzeitige Erkennung der Seuche garantiert eine zügige Tilgung und reduziert empfindliche jagdliche Einschränkungen auf ein Minimum. Auch sind alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt von Jägerinnen und Jägern oder Jagdhunden mit Hausschweinen weiterhin strikt zu beachten. 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handelt sich um eine ansteckende Viruskrankheit mit hoher Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen. Für Menschen besteht keine Gefahr. Weitere Informationen finden Sie unter www.landkreis-lueneburg.de/afrikanische-schweinepest. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ist unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder der Telefonnummer 04131/26-1413 erreichbar. 

Den genauen Wortlaut der Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 können Sie hier nachlesen:

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen 

Ab dem 01.11.2023 müssen Jagdausübungsberechtigte im Landkreis Lüneburg nicht mehr von jedem gesund geschossenen Wildschwein eine ASP-Blutprobe entnehmen. Krank geschossene Wildschweine sowie Fall- und Unfallwild sollen jedoch weiterhin beprobt werden.

Die Allgemeinverfügung zur Blutprobenentnahme bei allen geschossenen Wildschweinen wird nach Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie in Abstimmung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zum 01.11.2023 aufgehoben.

Begründung: 

Die im Zuge des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) eingerichteten Sperrzonen I und II wurden nach erfolgter Zustimmung der Europäischen Kommission mit Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben, weil die ASP erfolgreich bekämpft wurde. Demzufolge ist die Begründung für die Durchführung eines verstärkten Monitorings hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in meinem Zuständigkeitsbereich entfallen. Die niedersächsischen Monitoringstichproben werden weitergeführt. 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, erhoben werden. 

Lüneburg, 28.10.2023

gez. Jens Böther

Landrat

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Wildschweine müssen nicht mehr auf die Afrikanische Schweinepest untersucht werde

Vorabinformation aus der Landeszeitung vom 28.10.2023
Newsletter der Veterinär-/Jagdbehörde folgt noch !

Es gibt laut dem Landkreis Lüneburg keine Gründe mehr für die Beprobung und virologische Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine. Dennoch gelte bei der Afrikanische Schweinepest weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit
Ab sofort müssen Jäger in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg nicht mehr alle gesund geschossenen Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beproben lassen. Die in den vergangenen Jahren im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) grassierende ASP bei Wildschweinen sei erfolgreich bekämpft worden. Das teilt der Landkreis Lüneburg mit.

Die eingerichteten Sperrzonen seien nach Zustimmung der Europäischen Kommission mit einer Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben worden. Da eine örtliche Nähe zu infizierten Wildschweinen nicht mehr gegeben sei, gebe es keine Gründe mehr für ein verstärktes Monitoring hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in Lüneburg.

Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine gelten als Indikatortiere der Seuche

Vom Kreis Lüneburg heißt es in einer Mitteilung: „Die niedersächsischen Vorgaben zu Stichproben und Monitoringuntersuchungen bei Wildschweinen bleiben von der Aufhebung der Allgemeinverfügung unberührt. Die Gefahr eines Eintrages der ASP in den Wildbestand oder in Hausschweinebestände ist nicht gebannt.“ Das zeigten neue Ausbrüche in Schweden und Italien. „Vorsicht ist weiterhin geboten.“
Alle Jägerinnen und Jäger werden daher weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine (Fallwild und Unfallwild) würden als Indikatortiere der Seuche gelten und sollten weiterhin dem Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet und mittels Blutprobe oder Tupfer beprobt werden. Auch seien alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt von Jägern oder Jagdhunden mit Hausschweinen weiterhin strikt zu beachten, mahnt der Kreis.

Für Menschen bestehe keine Gefahr

Die Afrikanische Schweinepest sei eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handele sich um eine ansteckende Viruskrankheit mit hoher Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen. Für Menschen bestehe keine Gefahr.

Weitere Informationen unter www.landkreis-lueneburg.de/afrikanische-schweinepest. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ist unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder (04131) 261413 erreichbar.

Bericht Wolfmonitoring III./2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Anhang sende ich Ihnen den Bericht zum Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. für das III. Quartal 2023 zu. Bitte leiten Sie diesen Bericht an unsere Mitglieder weiter.

Der Bericht zum III. Quartal 2023 befasst sich mit insgesamt 2010 Meldungen die im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. September 2023 an das Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. gemeldet wurden. Berücksichtigt werden dabei nur Meldungen, welche bis zur Fertigstellung des Berichts an das Monitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. weitergeleitet wurden. Zum Ende des Berichtszeitraums sind 55 Wolfsterritorien (50 Wolfsrudel, 4 Wolfspaare und 1 residenter Einzelwolf) für Niedersachsen offiziell nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um Mindestwerte.

Bericht Wolsmonitoring

Mit freundlichen Grüßen,

Raoul Reding, MSc.

Wolfsbeauftragter

oring

Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde 23.10.2023

Die Jägerschaft Lüneburg veranstaltet am Montag, den 23.10.2023 eine Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde nach den
Richtlinien der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen.
Maximal 8 Hunde werden zugelassen.

Die Prüfung wird im Raum Dahlenburg stattfinden, ein Treffpunkt wird mit der Einladung mitgeteilt.

Nennungen an: Andrea Puls, Lüneburger Str. 32a, 21394 Kirchgellersen
hundewesen@jaegerschaft-lueneburg.de

Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß (18.10.2023) nicht erstattet.
Das Nenngeld beträgt:

• 80,00 € Stöberprüfung

Nenngeld an: Jägerschaft Lüneburg
IBAN: DE18 2405 0110 0000 0408 08 BIC: NOLADE21LBG

Nennformulare können bei mir angefordert oder im Bereich Service/Download, Rubrik Jagdhunde heruntergeladen werden.
Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN unter
Download PDF Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen
nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.
Ein Anmeldung über Jagdhundewesen-Niedersachsen.de ist ebenso möglich.
Geprüft werden kann jeder Hund, der aussieht wie ein Jagdhund einer von JGHV anerkannten Rasse (auch
Hunde ohne Papiere). Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins vorzulegen.
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 sind nur Hunde zur Prüfung zugelassen, die am Prüfungstag mindestens ein Jahr alt sind und die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar sind.
Der Chip wird am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert, wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass des Hundes.
Flinte und Patronen sind mitzubringen.

Mitglieder der Jägerschaft Lüneburg haben Vorrang.
Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers.
Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.

Andrea Puls
Eure Hundeobfrau der Jägerschaft Lüneburg

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