Newsletter der Jagbehörde 18.04.2024 / Staupewarnung

Sehr geehrte Jagdausübungsberechtigte,

für den Menschen ist sie ungefährlich, doch für Tiere kann sie tödlich enden: Die Staupe ist eine schwere und hoch ansteckende Virusinfektion, mit der sich fleischfressende Tiere wie Hunde, Füchse, Waschbären, Marderhunde und Marder infizieren können. Im Landkreis Lüneburg wurde sie seit Anfang 2024 insgesamt neun Mal nachgewiesen. Zum Vergleich: 2023 wurde der Erreger nicht nachgewiesen, 2022 im gesamten Jahr sieben Mal. Aufgrund der Fundorte ist davon auszugehen, dass das Staupevirus flächendeckend in der Gemeinde Amt Neuhaus grassiert. Des Weiteren wurde das Virus bei Füchsen und Waschbären in der Samtgemeinde Dahlenburg sowie in der Samtgemeinde Ostheide nachgewiesen.


Das Kreisveterinäramt rät deshalb zur Vorsicht: „Halter sollten ihre Vierbeiner mit einer Impfung schützen“, sagt Amtstierarzt Thomas Volksdorf, „Hunde dürfen auf keinen Fall mit infizierten Tieren – etwa Dachs, Fuchs, Frettchen, Marder, Marderhund, Wolf oder Waschbär – oder Kadavern in Berührung kommen. Das gilt besonders für Hunde, die noch nicht geimpft sind.“ 


Erkrankt ein Tier an Staupe, ist das nicht immer eindeutig zu erkennen. Denn das Krankheitsbild ist vielfältig und reicht von Augenentzündungen über Atemwegs- und Darmerkrankungen bis hin zu Störungen des zentralen Nervensystems. Wer einen Hund oder ein Frettchen hält und sich über den Impfstatus nicht im Klaren ist, kann das bei seinem Tierarzt kontrollieren lassen. Bei Bedarf kann dieser dann die Impfung gleich vornehmen.


Das Veterinäramt des Kreises wird die Entwicklung der Staupe weiterhin aufmerksam verfolgen. Spaziergänger, Naturfreunde und Jäger, die verendete oder auffällige Tiere beobachten, werden gebeten, sich beim zuständigen Jäger oder beim Landkreis unter der Rufnummer 04131 26-1413 zu melden.

Mit freundlichen Grüßen

Jagdbehörde

Landkreis Lüneburg

Der Beitrag verfällt um 07:46 am 22.10.24.

Info der LJN zur Messe OUTDOOR in Neumünster 05.-07.04.2024

Vom 05.04.2024 bis 07.04.2024 findet in den Holstenhallen in Neumünster die Messe OUTDOOR jagd & natur statt.

 Neben den Mitgliedern der LJV Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und des dänischen Jagdverbanden, gewähren die Veranstalter erstmals in diesem Jahr auch den Mitgliedern der Landesjägerschaft Niedersachsen  – bei Vorlage ihres LJN-Mitgliedsausweises – kostenfreien Eintritt.

Informationen zu dieser Messe finden Sie über nachstehenden Link:

Messe OUTDOOR Neumünster


Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Der Beitrag verfällt um 07:52 am 18.09.24.

Staupe-Warnung des Veterinäramtes Lüneburg 08.03.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

in folgenden Regionen haben wir aktuelle Nachweise von Staupevirus bei Waschbären bzw. Füchsen: Laake (Amt Neuhaus), Vockfey (Amt Neuhaus) sowie Thomasburg.

Ich bitte um Beachtung und Information der Hundeführer bzw. von Haltern empfänglicher Tierarten zwecks Prüfung des Impfschutzes. Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volksdorf
Amtstierarzt

Landkreis Lüneburg · Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Gebäude 2 · Zimmer 135
Auf dem Michaeliskloster 4 · 21335 Lüneburg

Der Beitrag verfällt um 06:57 am 11.09.24.

Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde 23.10.2023

Die Jägerschaft Lüneburg veranstaltet am Montag, den 23.10.2023 eine Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde nach den
Richtlinien der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen.
Maximal 8 Hunde werden zugelassen.

Die Prüfung wird im Raum Dahlenburg stattfinden, ein Treffpunkt wird mit der Einladung mitgeteilt.

Nennungen an: Andrea Puls, Lüneburger Str. 32a, 21394 Kirchgellersen
hundewesen@jaegerschaft-lueneburg.de

Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß (18.10.2023) nicht erstattet.
Das Nenngeld beträgt:

• 80,00 € Stöberprüfung

Nenngeld an: Jägerschaft Lüneburg
IBAN: DE18 2405 0110 0000 0408 08 BIC: NOLADE21LBG

Nennformulare können bei mir angefordert oder im Bereich Service/Download, Rubrik Jagdhunde heruntergeladen werden.
Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN unter
Download PDF Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen
nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.
Ein Anmeldung über Jagdhundewesen-Niedersachsen.de ist ebenso möglich.
Geprüft werden kann jeder Hund, der aussieht wie ein Jagdhund einer von JGHV anerkannten Rasse (auch
Hunde ohne Papiere). Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins vorzulegen.
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 sind nur Hunde zur Prüfung zugelassen, die am Prüfungstag mindestens ein Jahr alt sind und die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar sind.
Der Chip wird am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert, wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass des Hundes.
Flinte und Patronen sind mitzubringen.

Mitglieder der Jägerschaft Lüneburg haben Vorrang.
Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers.
Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.

Andrea Puls
Eure Hundeobfrau der Jägerschaft Lüneburg

Vortrag Aujeszky und (Jagd)Hunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Einladung der Jägerschaft Lüneburg werde ich am Donnerstag, 12. Oktober 2023  19.00 Uhr  Gasthaus Stumpf  21409 Embsen  Ringstr.6 einen Vortrag mit dem Thema „Aujeszkyschen Krankheit- Risiko für Jagdhunde?“ halten. Bitte reichen Sie die Information an die Hundeführer sowie Interessierte weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volksdorf
Amtstierarzt

Newsletter der Jagdbehörde 12.09.2023  Aujeszky-Virus

Im Landkreis Lüneburg wurde erneut ein mit dem Aujeszky-Virus infiziertes Wildschwein amtlich nachgewiesen. Das Veterinäramt warnt nun alle Hunde- und Katzenhalter.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Veterinärinstitut des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsichert) hat am 01.09.2023 erneut Antikörper gegen das Virus der Aujeszkysche Krankheit (AK) bei einem Wildschwein aus dem Landkreis Lüneburg nachgewiesen. Dies ist bereits der 10. amtliche Nachweis der AK seit November 2021.

Wie wird die Aujeszky-Krankheit auf Hunde und Katzen übertragen? 

Der Hauptwirt des Aujeszky-Virus ist das Schwein. Hunde und Katzen können sich vor allem auf zwei Wegen anstecken: 

  • Fressen von rohem, infiziertem Schweinefleisch und Innereien; da das Virus sehr widerstandsfähig ist, können Muskelfleisch und Knochenmark bei -18°C bis zu 36 Tage lang und gepökeltes Fleisch bis zu 20 Tage lang infektiös sein. Selbst bei Fäulnis können sich Hunde bis zum 12. Tag an infiziertem Fleisch anstecken.
  • Kontakt zu lebenden und toten, infizierten Wildschweinen (vor allem Gebrech und Genitalien)

Die Infizierung läuft hauptsächlich über die Maul- und Nasenschleimhäute. So kann sich ein Hund oder Katze auch über den Biss eines erkrankten Schweins anstecken. Der Kontakt mit kontaminierten Gegenständen, wie zum Beispiel verschmutzen Stiefeln, oder das Fressen infizierter Ratten kann ebenfalls zu einer Infektion mit dem Aujeszky-Virus führen. Eine Ansteckung von Hund zu Hund ist nicht möglich. Die Übertragung der Viren ist von der Jahreszeit unabhängig.

Welche Symptome hat die Aujeszkysche Krankheit? 

Bei Hunden und anderen Haussäugetieren wie zum Beispiel Katzen verläuft die Aujeszkysche Krankheit über die Nerven. So infiziert das Virus Hirnstamm und Hirnnervenkerne. Die Symptome treten nach der Inkubationszeit meist plötzlich auf: 

  • intensiver Juckreiz am Kopf (Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren).
  • Unruhe
  • permanentes Bellen
  • Angstzustände (ohne Aggression)
  • Futterverweigerung
  • Durst
  • Erbrechen
  • Atembeschwerden

Im fortschreitenden Verlauf können darüber hinaus folgende Symptome auftreten. 

  • Teilnahmslosigkeit/Apathie
  • Bewusstlosigkeit
  • Fieber
  • Schluckbeschwerden
  • Atemnot
  • Bewegungsstörungen
  • Lähmungserscheinung
  • Durchfall
  • starkes Speicheln

Das auffälligste Symptom ist der starke Juckreiz zu Beginn der Krankheit. Er beginnt meist am Kopf und kann sich im Verlauf auf Hals und Körper fortsetzen. In dem Fall nagen betroffene Hunde oft an den juckenden Körperstellen, wobei offene Wunden entstehen. 

Wie lange ist die Inkubationszeit der Aujeszkyschen Krankheit? 

Die Inkubationszeit des Aujeszky-Virus beträgt meist 3 bis 5 Tage, prinzipiell sind jedoch 2 bis 9 Tage möglich. Infizierte Hunde sterben 1 bis 3 Tage nach den ersten klinischen Anzeichen, meist jedoch innerhalb der ersten 48 Stunden. 

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es für Hunde? 

Für Hunde, Katzen und andere empfängliche Haussäugetiere verläuft die Aujeszkysche Krankheit immer tödlich. Eine Therapie im Falle einer Erkrankung oder eine Impfung gegen das SHV-1-Virus gibt es nicht. 

Das Veterinäramt des Landkreises weist nochmals auf die hohe Ansteckungsgefahr insbesondere für Hunde, Katzen und Hausschweine hin. Für Hunde und Katzen verläuft die Krankheit immer tödlich. Für Menschen ist das Virus jedoch ungefährlich.

Was Sie zum Thema Aujeszkysche Krankheit wissen sollten:

Was genau ist nochmal die Aujeszkysche Krankheit? 

Bei der Aujeszkyischen Krankheit (Morbus Aujeszky) handelt es sich um eine Virusinfektion, die beim Hund und Katze, aber auch anderen Fleischfressern zentralnervöse Störungen verursacht. Sie wird auch Pseudowut, Pseudorabies, Juckseuche, Juckpest, Tollkrätze oder infektiöse Bulbärparalyse genannt. Die Ursache der anzeigepflichtigen Tierseuche ist das Herpes-suis-Virus 1 (SHV-1). Menschen sind für dieses Virus nicht empfänglich, die Aujeszkysche Krankheit ist somit keine Zoonose.

Wie kann ich meinen Hund/Katze vor der Aujeszkyschen Krankheit schützen? 

Da die Aujeszkysche Krankheit für Hunde und Katzen immer tödlich verläuft, ist die Vorbeugung besonders wichtig: 

  • Rohes Fleisch von Wild- und Hausschweinen nicht verfüttern.
  • Jagdhunde von erlegtem Schwarzwild fernhalten und keine Innereien roh verfüttern.
  • Unkontrollierte Freigänge des Hundes in Gebieten mit Aujeszky infizierten Wildschweinen vermeiden.
  • Bei Jagdhunden Kontakt mit Schusswunden von Wildschweinen während der Jagd vermeiden.
  • Schweinehalter, die auch Jäger sind, sollten beim Zerwirken und bei der Entsorgung der nicht verwertbaren Reste von Schwarzwild besondere Vorsicht walten lassen.

In der Umwelt kann das Aujeszky-Virus bei 25°C bis zu 40 Tage lang überleben. Abtöten können Sie es nur mittels Erhitzung über 55°C oder mit Desinfektionsmittel auf Chlor- Ammonium- oder Formalinbasis. Alkohol und Phenole wirken nicht. 

NEUES zu WilKEA

Ferner gibt das LAVES auf seiner Internetseite bekannt, dass seit zwei Wochen eine neue WilKEA-Version in den App-Stores zur Verfügung steht:

Folgende Neuerungen wurden implementiert:

  • Möglichkeit, Sammelerfassungen durchzuführen (dieses ist insbesondere für Gesellschaftsjagden geeignet)
  • Verbessertes Design

Ein aktualisiertes Nutzerhandbuch für Anwender (Jäger) findet sich zum Herunterladen auf https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/service/edv_programme/wilkea/die-wildtier-koordinaten-erfassungs-app-wilkea-208152.html unter der Rubrik „Handbuch und Empfehlungen“ auf der rechten Seite.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Landkreis Lüneburg – Kreisverwaltung

Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung 2023

Die Jägerschaft Lüneburg veranstaltet am Dienstag, den 19.09.2023 eine Brauchbarkeitsprüfung nach den
Richtlinien der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen.
Maximal 12 Hunde werden zugelassen.
Die volle BrP wird ausschließlich mit lebender Ente geprüft.
Bei Nennung für die Zusatzfächer muss das Datum der HZP angegeben werden und am Tage der Prüfung das
Original-Zeugnis der bestandenen HZP vorgelegt werden.
Die Prüfung wird im Raum Lüneburg stattfinden, ein Treffpunkt wird mit der Einladung mitgeteilt.

Nennungen an: Andrea Puls, Lüneburger Str. 32a, 21394 Kirchgellersen
hundewesen@jaegerschaft-lueneburg.de

Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß (22.08.2023) nicht erstattet.
Das Nenngeld beträgt:
• 130,00 € vollständige BrP
• 100,00 € Zusatzfächer nach bestandener HZP
• 100,00 € Nachsuchenhunde (1000m Schweiß etc.)
• 80,00 € Stöberprüfung (Termin wird noch bekanntgegeben)

Nenngeld an: Jägerschaft Lüneburg
IBAN: DE18 2405 0110 0000 0408 08 BIC: NOLADE21LBG

Nennformulare können bei mir angefordert oder im Bereich Service/Download, Rubrik Jagdhunde heruntergeladen
werden.
Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN unter
Download PDF Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen
nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.

Geprüft werden kann jeder Hund, der aussieht wie ein Jagdhund einer von JGHV anerkannten Rasse (auch
Hunde ohne Papiere). Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins vorzulegen.
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 sind nur Hunde zur Prüfung
zugelassen, die am Prüfungstag mindestens ein Jahr alt sind und die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar
sind. Der Chip wird am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert, wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass
des Hundes.
Schleppwild, Flinte und Patronen, sind mitzubringen, die lebenden Enten werden gestellt.
Die Schweißfährten werden mit Rotwildschweiß getropft.
Mitglieder der Jägerschaft Lüneburg haben Vorrang.
Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers.
Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.

Andrea Puls
Eure Hundeobfrau der Jägerschaft Lüneburg

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