Neue EU-Verordnung zum Schutz von Hunden und Katzen geplant

Neue EU-Verordnung zum Schutz von Hunden und Katzen geplant

6. Mai 2026 (DJV) Berlin

Missbräuchliche und grausame Praktiken sollen bekämpft werden. Eingriffe zugunsten der Gesundheit wie das Kupieren bleiben erhalten, was der DJV begrüßt. Neue Standards für die Hundezucht können Jäger betreffen.

Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit einer Verordnung zum Schutz von Hunden und Katzen zugestimmt. Hauptziel: illegale, missbräuchliche und grausame Praktiken zu bekämpfen – vor allem in der kommerziellen Zucht. Weiterhin erlaubt: Medizinische Eingriffe, die den Gesundheitszustand von Hunden oder Katzen erhalten, verbessern oder Verletzungen vorbeugen – also auch das Kupieren von Jagdhunden. Zudem soll es künftig eine generelle Registrierungspflicht für alle Hunde und Katzen geben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt beide Entscheidungen und kritisiert gleichzeitig, dass die EU mit diesen weitreichenden Regelungen für den Tierschutz in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten eingreift. Im Vorfeld hat sich der DJV gemeinsam mit dem europäischen Dachverband FACE für den Erhalt des Kupierens bei Jagdhunden und die Interessen privater Hundehalter eingesetzt.

Chip-Pflicht für alle Hunde und Katzen

Einher gehen soll die geplante Registrierung unter anderem mit einer generellen Chip-Pflicht für alle Hunde und Katzen. Tierheime, Verkäufer und Züchter müssen die Pflicht innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung umsetzen. Alle anderen Tierhalter haben 10 Jahre Zeit für Hunde und 15 Jahre für Katzen. Verbunden ist die Chip-Pflicht mit dem Aufbau einer nationalen Datenbank innerhalb von zwei Jahren. Nach dem Europäischen Parlament muss noch der EU-Rat zustimmen, bevor die Verordnung in Kraft tritt. Damit ist in den nächsten Monaten zu rechnen. Erst danach beginnen die Übergangsfristen. Die Verordnung gilt schließlich unmittelbar für alle EU-Länder.

Neue Regelungen für kommerzielle Hundezucht geplant

Die geplanten Detailregelungen für das Inverkehrbringen von Tieren sind vor allem für Züchter wichtig. Sie können Jägerinnen und Jäger betreffen, die in der kommerziellen Hundezucht tätig sind. Es soll beispielsweise Mindeststandards für den Tierschutz geben, ebenso Vorgaben für Raumtemperatur und Lichtverhältnisse. Weniger strenge Anforderungen sollen für Kleinzüchter mit bis zu zwei Würfen pro Kalenderjahr gelten.

Der Beitrag verfällt um 15:04 am 02.12.26.

Umfrage JGHV / HAW, Hamburg : WAUG-Studie

Sehr geehrte Damen und Herren,

unten stehend übersende ich Ihnen eine Information des Jagdgebrauchshundverband (JGHV) mit der Bitte um Weiterleitung an die Jagdhundeführerinnen und Jagdhundeführer in euren Jägerschaften.

Im Rahmen des sogenannten „WAUG-Projektes“, durchgeführt durch die Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg in Kooperation mit der Freie Universität Berlin sowie weiteren Partnern, wird aktuell eine wissenschaftliche Begleitbefragung durchgeführt.

Ziel ist es, Erkenntnisse zur Erholungsfähigkeit einsatzfähiger Rettungs-, Jagd- und Polizeidiensthunde während Wartezeiten im Fahrzeug zu gewinnen. Die Studie ist für den Übungs- und Prüfungsbetrieb unserer Jagdgebrauchshunde sowie für den praktischen Jagdbetrieb von hoher Relevanz.

Teilnahmevoraussetzung ist, dass der Hundeführer oder die Hundeführerin aktuell einen geprüften und einsatzfähigen Rettungs-, Jagd- oder Polizeidiensthund führt.
Die Teilnahme ist freiwillig, anonym und dauert etwa zehn Minuten. Der Zugangslink lautet: https://vetepi.limesurvey.net/898578?lang=de

Ich bitte euch, die beigefügte Information in geeigneter Form an eure Mitglieder weiterzugeben und entsprechend zur Teilnahme aufzurufen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Elfi Johannmeyer

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Schopenhauerstr. 21

30625 Hannover

Der Beitrag verfällt um 08:29 am 24.08.26.

LJN : Informationsblatt des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zur Aujeszkyschen Krankheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend übersenden wir Ihnen ein aktuelles Informationsblatt des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zur Aujeszkyschen Krankheit (Pseudorabies) beim Hund mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. Weitergabe in Ihren Jägerschaften und Hegeringen.

Die Erkrankung ist insbesondere für Jagdhunde mit Kontakt zu Schwarzwild von praktischer Bedeutung. In der jagdlichen Praxis bestehen hierzu immer wieder Unsicherheiten hinsichtlich Infektionsrisiko, Übertragungswegen sowie geeigneter Präventionsmaßnahmen.

Das vom FLI erarbeitete Informationsblatt bietet eine fachlich fundierte und praxisnahe Orientierung und dient der sachlichen Aufklärung.

Das Dokument steht unter folgendem Link als PDF zur Verfügung:
https://www.fli.de/fileadmin/FLI/IMVZ/Informationsblatt-Aujeszkysche-Krankheit-2026-02-16.pdf

Informationsblatt

Für die Weitergabe in Ihren Netzwerken danken wir Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Elfi Johannmeyer

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Schopenhauerstr. 21

30625 Hannover

Der Beitrag verfällt um 09:50 am 19.08.26.

PI des ML – Afrikanische Schweinepest: Vorbeugen statt bekämpfen    17.12.2025

Aufklärungsvideos zeigen, wie die Viruseinschleppung verhindert werden soll

 Hannover. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich weiterhin in Europa aus. Auch Niedersachsen bereitet sich weiterhin intensiv auf mögliche Einträge des ASP-Virus und die daraus resultierenden Konsequenzen vor. Eine von Niedersachsen initiierte, länderübergreifende ASP-Übung entlang der Wertschöpfungskette wurde kürzlich abgeschlossen und wird noch evaluiert.

 Der Fokus liegt aber weiterhin auch auf der Prävention. Um auf die Gefahren der Tierseuche hinzuweisen, hat die Niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe die Erstellung von Aufklärungsvideos in Auftrag gegeben, um die breite Öffentlichkeit und insbesondere Jägerinnen und Jäger sowie Landwirtinnen und Landwirte für die Thematik zu sensibilisieren und auf präventive Maßnahmen hinzuweisen.

 Die drei ASP-Kurzfilme sind auf der Webseite bzw. auf dem YouTube-Kanal des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) abrufbar. Die Filme wurden finanziert vom ML, dem Landvolk Niedersachsen, der Landesjägerschaft Niedersachsen sowie dem Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN).

 Dass das Virus der Afrikanischen Schweinepest „große Sprünge“ vollziehen kann, hat nicht nur die Verschleppung des Virus nach Nordrhein-Westfalen gezeigt, wo aktuell weiterhin Ausbrüche zu verzeichnen sind. Durch genetischen Abgleich wurde dort eine hohe Übereinstimmung mit ASP-Viren aus der italienischen Region Kalabrien nachgewiesen. Zuletzt wurde das ASP-Virus zudem auch bei Wildschweinen in Spanien festgestellt.

 Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Die enormen wirtschaftlichen Konsequenzen für die Schweinebranche in den betroffenen Regionen sowie das große Tierleid, das mit einer Infektion mit dem Erreger für jedes einzelne Tier einhergeht, gilt es für Niedersachsen so lange wie möglich abzuwenden. Ich danke allen die mithelfen, die ASP von Niedersachsen fernzuhalten. Die nun veröffentlichten Filme zeigen, was jeder und jede Einzelne beitragen kann. Parallel arbeitet mein Haus fortlaufend an Lösungen, um die Folgen bei einem möglichen erneuten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Niedersachsen so gut wie möglich abzufedern.“

 Unter Vorsitz des Landwirtschaftsministeriums und der Geschäftsführung des LAVES beschäftigt sich die Niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe fortlaufend mit Fragen der Prävention und Bekämpfung der ASP. An ihr beteiligen sich unter anderem das Landvolk, die Landesjägerschaft Niedersachsen, der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V., kommunale Veterinärbehörden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Einrichtungen. Die hochinfektiöse Viruserkrankung befällt Haus- und Wildschweine. In der Regel verläuft sie tödlich. Für Menschen und andere Tiere ist das Virus ungefährlich.

Weitere Informationen zur ASP und zu aktuellen Ausbrüchen finden Sie hier: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/informationen-zur-afrikanischen-schweinepest-169063.html

Tierseucheninfo.Niedersachsen: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/schwein/afrikanische_schweinepest/afrikanische_schweinepest_allgemeines/afrikanische-schweinepest-207148.html

TierSeuchenInformationsSystem (FLI): https://tsis.fli.de/cadenza/repositories/j-SlqCKELaTDy8RoFRCW/workbooks/_vyJ5cXVlrrbgd7FRCWp/worksheets/3Z_PXs-JPrCrYS7PhzuD?workbookHash=B2AGRyHqivX7mbUAzs8wvYHwgXDNzpVsIspjHBD2ZuookFcB&restoreDisplayState=true

ASP-Übung: https://www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/afrikanische-schweinepest-niedersachsen-ubt-vermarktung-von-schweinefleisch-im-ernstfall-246188.html

Pressemitteilung des ML

Freundliche Grüße

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Calenberger Str. 2

30169 Hannover

Tel.: 0511-120-2386

E-Mail: Pressestelle@ml.niedersachsen.de

Website: www.ml.niedersachsen.de

Instagram: @mlniedersachsen

Der Beitrag verfällt um 09:56 am 17.06.26.

Bundesverband zivile Legalwaffen : Online-Broschüre zum Waffenrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) hat gestern eine Online-Broschüre zum Thema Waffenrecht veröffentlicht. Hintergrund ist der Prozess der seitens der Bundesregierung angekündigten und im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Evaluation und Überarbeitung des Waffenrechts.

Zusammen mit den Vorstandsverbänden, zu denen unter anderem auch der Deutsche Jagdverband  zählt, wurde laut BZL auf Basis der Erfahrungen sowie der vielen Anregungen aus dem BZL-Förderkreis ein Kompendium erstellt, das die 26 wichtigsten Verbesserungen im Waffenrecht klar benennt, argumentativ sauber untermauert und auf 28 Seiten kompakt und kompetent präsentiert.

Sie finden die entsprechende Pressemeldung anliegend. Darin ist auch der Link zu der Online-Broschüre hinterlegt.

Sie finden diese über nachstehenden Link:

https://www.unserebroschuere.de/BZL/WebView

Alle weiteren Informationen zum Thema finden Sie auch stets aktuell auf der Internetseite und den weiteren digitalen Kanälen des BZL:

www.bzl.net

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil,
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover

Der Beitrag verfällt um 09:00 am 03.06.26.

Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde 23.10.2023

Die Jägerschaft Lüneburg veranstaltet am Montag, den 23.10.2023 eine Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde nach den
Richtlinien der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen.
Maximal 8 Hunde werden zugelassen.

Die Prüfung wird im Raum Dahlenburg stattfinden, ein Treffpunkt wird mit der Einladung mitgeteilt.

Nennungen an: Andrea Puls, Lüneburger Str. 32a, 21394 Kirchgellersen
hundewesen@jaegerschaft-lueneburg.de

Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß (18.10.2023) nicht erstattet.
Das Nenngeld beträgt:

• 80,00 € Stöberprüfung

Nenngeld an: Jägerschaft Lüneburg
IBAN: DE18 2405 0110 0000 0408 08 BIC: NOLADE21LBG

Nennformulare können bei mir angefordert oder im Bereich Service/Download, Rubrik Jagdhunde heruntergeladen werden.
Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN unter
Download PDF Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen
nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.
Ein Anmeldung über Jagdhundewesen-Niedersachsen.de ist ebenso möglich.
Geprüft werden kann jeder Hund, der aussieht wie ein Jagdhund einer von JGHV anerkannten Rasse (auch
Hunde ohne Papiere). Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins vorzulegen.
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 sind nur Hunde zur Prüfung zugelassen, die am Prüfungstag mindestens ein Jahr alt sind und die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar sind.
Der Chip wird am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert, wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass des Hundes.
Flinte und Patronen sind mitzubringen.

Mitglieder der Jägerschaft Lüneburg haben Vorrang.
Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers.
Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.

Andrea Puls
Eure Hundeobfrau der Jägerschaft Lüneburg

Vortrag Aujeszky und (Jagd)Hunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Einladung der Jägerschaft Lüneburg werde ich am Donnerstag, 12. Oktober 2023  19.00 Uhr  Gasthaus Stumpf  21409 Embsen  Ringstr.6 einen Vortrag mit dem Thema „Aujeszkyschen Krankheit- Risiko für Jagdhunde?“ halten. Bitte reichen Sie die Information an die Hundeführer sowie Interessierte weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volksdorf
Amtstierarzt

Newsletter der Jagdbehörde 12.09.2023  Aujeszky-Virus

Im Landkreis Lüneburg wurde erneut ein mit dem Aujeszky-Virus infiziertes Wildschwein amtlich nachgewiesen. Das Veterinäramt warnt nun alle Hunde- und Katzenhalter.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Veterinärinstitut des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsichert) hat am 01.09.2023 erneut Antikörper gegen das Virus der Aujeszkysche Krankheit (AK) bei einem Wildschwein aus dem Landkreis Lüneburg nachgewiesen. Dies ist bereits der 10. amtliche Nachweis der AK seit November 2021.

Wie wird die Aujeszky-Krankheit auf Hunde und Katzen übertragen? 

Der Hauptwirt des Aujeszky-Virus ist das Schwein. Hunde und Katzen können sich vor allem auf zwei Wegen anstecken: 

  • Fressen von rohem, infiziertem Schweinefleisch und Innereien; da das Virus sehr widerstandsfähig ist, können Muskelfleisch und Knochenmark bei -18°C bis zu 36 Tage lang und gepökeltes Fleisch bis zu 20 Tage lang infektiös sein. Selbst bei Fäulnis können sich Hunde bis zum 12. Tag an infiziertem Fleisch anstecken.
  • Kontakt zu lebenden und toten, infizierten Wildschweinen (vor allem Gebrech und Genitalien)

Die Infizierung läuft hauptsächlich über die Maul- und Nasenschleimhäute. So kann sich ein Hund oder Katze auch über den Biss eines erkrankten Schweins anstecken. Der Kontakt mit kontaminierten Gegenständen, wie zum Beispiel verschmutzen Stiefeln, oder das Fressen infizierter Ratten kann ebenfalls zu einer Infektion mit dem Aujeszky-Virus führen. Eine Ansteckung von Hund zu Hund ist nicht möglich. Die Übertragung der Viren ist von der Jahreszeit unabhängig.

Welche Symptome hat die Aujeszkysche Krankheit? 

Bei Hunden und anderen Haussäugetieren wie zum Beispiel Katzen verläuft die Aujeszkysche Krankheit über die Nerven. So infiziert das Virus Hirnstamm und Hirnnervenkerne. Die Symptome treten nach der Inkubationszeit meist plötzlich auf: 

  • intensiver Juckreiz am Kopf (Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren).
  • Unruhe
  • permanentes Bellen
  • Angstzustände (ohne Aggression)
  • Futterverweigerung
  • Durst
  • Erbrechen
  • Atembeschwerden

Im fortschreitenden Verlauf können darüber hinaus folgende Symptome auftreten. 

  • Teilnahmslosigkeit/Apathie
  • Bewusstlosigkeit
  • Fieber
  • Schluckbeschwerden
  • Atemnot
  • Bewegungsstörungen
  • Lähmungserscheinung
  • Durchfall
  • starkes Speicheln

Das auffälligste Symptom ist der starke Juckreiz zu Beginn der Krankheit. Er beginnt meist am Kopf und kann sich im Verlauf auf Hals und Körper fortsetzen. In dem Fall nagen betroffene Hunde oft an den juckenden Körperstellen, wobei offene Wunden entstehen. 

Wie lange ist die Inkubationszeit der Aujeszkyschen Krankheit? 

Die Inkubationszeit des Aujeszky-Virus beträgt meist 3 bis 5 Tage, prinzipiell sind jedoch 2 bis 9 Tage möglich. Infizierte Hunde sterben 1 bis 3 Tage nach den ersten klinischen Anzeichen, meist jedoch innerhalb der ersten 48 Stunden. 

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es für Hunde? 

Für Hunde, Katzen und andere empfängliche Haussäugetiere verläuft die Aujeszkysche Krankheit immer tödlich. Eine Therapie im Falle einer Erkrankung oder eine Impfung gegen das SHV-1-Virus gibt es nicht. 

Das Veterinäramt des Landkreises weist nochmals auf die hohe Ansteckungsgefahr insbesondere für Hunde, Katzen und Hausschweine hin. Für Hunde und Katzen verläuft die Krankheit immer tödlich. Für Menschen ist das Virus jedoch ungefährlich.

Was Sie zum Thema Aujeszkysche Krankheit wissen sollten:

Was genau ist nochmal die Aujeszkysche Krankheit? 

Bei der Aujeszkyischen Krankheit (Morbus Aujeszky) handelt es sich um eine Virusinfektion, die beim Hund und Katze, aber auch anderen Fleischfressern zentralnervöse Störungen verursacht. Sie wird auch Pseudowut, Pseudorabies, Juckseuche, Juckpest, Tollkrätze oder infektiöse Bulbärparalyse genannt. Die Ursache der anzeigepflichtigen Tierseuche ist das Herpes-suis-Virus 1 (SHV-1). Menschen sind für dieses Virus nicht empfänglich, die Aujeszkysche Krankheit ist somit keine Zoonose.

Wie kann ich meinen Hund/Katze vor der Aujeszkyschen Krankheit schützen? 

Da die Aujeszkysche Krankheit für Hunde und Katzen immer tödlich verläuft, ist die Vorbeugung besonders wichtig: 

  • Rohes Fleisch von Wild- und Hausschweinen nicht verfüttern.
  • Jagdhunde von erlegtem Schwarzwild fernhalten und keine Innereien roh verfüttern.
  • Unkontrollierte Freigänge des Hundes in Gebieten mit Aujeszky infizierten Wildschweinen vermeiden.
  • Bei Jagdhunden Kontakt mit Schusswunden von Wildschweinen während der Jagd vermeiden.
  • Schweinehalter, die auch Jäger sind, sollten beim Zerwirken und bei der Entsorgung der nicht verwertbaren Reste von Schwarzwild besondere Vorsicht walten lassen.

In der Umwelt kann das Aujeszky-Virus bei 25°C bis zu 40 Tage lang überleben. Abtöten können Sie es nur mittels Erhitzung über 55°C oder mit Desinfektionsmittel auf Chlor- Ammonium- oder Formalinbasis. Alkohol und Phenole wirken nicht. 

NEUES zu WilKEA

Ferner gibt das LAVES auf seiner Internetseite bekannt, dass seit zwei Wochen eine neue WilKEA-Version in den App-Stores zur Verfügung steht:

Folgende Neuerungen wurden implementiert:

  • Möglichkeit, Sammelerfassungen durchzuführen (dieses ist insbesondere für Gesellschaftsjagden geeignet)
  • Verbessertes Design

Ein aktualisiertes Nutzerhandbuch für Anwender (Jäger) findet sich zum Herunterladen auf https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/service/edv_programme/wilkea/die-wildtier-koordinaten-erfassungs-app-wilkea-208152.html unter der Rubrik „Handbuch und Empfehlungen“ auf der rechten Seite.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Landkreis Lüneburg – Kreisverwaltung

Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung 2023

Die Jägerschaft Lüneburg veranstaltet am Dienstag, den 19.09.2023 eine Brauchbarkeitsprüfung nach den
Richtlinien der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen.
Maximal 12 Hunde werden zugelassen.
Die volle BrP wird ausschließlich mit lebender Ente geprüft.
Bei Nennung für die Zusatzfächer muss das Datum der HZP angegeben werden und am Tage der Prüfung das
Original-Zeugnis der bestandenen HZP vorgelegt werden.
Die Prüfung wird im Raum Lüneburg stattfinden, ein Treffpunkt wird mit der Einladung mitgeteilt.

Nennungen an: Andrea Puls, Lüneburger Str. 32a, 21394 Kirchgellersen
hundewesen@jaegerschaft-lueneburg.de

Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß (22.08.2023) nicht erstattet.
Das Nenngeld beträgt:
• 130,00 € vollständige BrP
• 100,00 € Zusatzfächer nach bestandener HZP
• 100,00 € Nachsuchenhunde (1000m Schweiß etc.)
• 80,00 € Stöberprüfung (Termin wird noch bekanntgegeben)

Nenngeld an: Jägerschaft Lüneburg
IBAN: DE18 2405 0110 0000 0408 08 BIC: NOLADE21LBG

Nennformulare können bei mir angefordert oder im Bereich Service/Download, Rubrik Jagdhunde heruntergeladen
werden.
Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN unter
Download PDF Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen
nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.

Geprüft werden kann jeder Hund, der aussieht wie ein Jagdhund einer von JGHV anerkannten Rasse (auch
Hunde ohne Papiere). Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins vorzulegen.
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 sind nur Hunde zur Prüfung
zugelassen, die am Prüfungstag mindestens ein Jahr alt sind und die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar
sind. Der Chip wird am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert, wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass
des Hundes.
Schleppwild, Flinte und Patronen, sind mitzubringen, die lebenden Enten werden gestellt.
Die Schweißfährten werden mit Rotwildschweiß getropft.
Mitglieder der Jägerschaft Lüneburg haben Vorrang.
Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers.
Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.

Andrea Puls
Eure Hundeobfrau der Jägerschaft Lüneburg

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