Die Jägerschaft Lüneburg veranstaltet am Montag, den 23.10.2023 eine Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde nach den
Richtlinien der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen.
Maximal 8 Hunde werden zugelassen.
Die Prüfung wird im Raum Dahlenburg stattfinden, ein Treffpunkt wird mit der Einladung mitgeteilt.
Nennungen an: Andrea Puls, Lüneburger Str. 32a, 21394 Kirchgellersen
hundewesen@jaegerschaft-lueneburg.de
Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß (18.10.2023) nicht erstattet.
Das Nenngeld beträgt:
• 80,00 € Stöberprüfung
Nenngeld an: Jägerschaft Lüneburg
IBAN: DE18 2405 0110 0000 0408 08 BIC: NOLADE21LBG
Nennformulare können bei mir angefordert oder im Bereich Service/Download, Rubrik Jagdhunde heruntergeladen werden.
Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN unter
Download PDF Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen
nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.
Ein Anmeldung über Jagdhundewesen-Niedersachsen.de ist ebenso möglich.
Geprüft werden kann jeder Hund, der aussieht wie ein Jagdhund einer von JGHV anerkannten Rasse (auch
Hunde ohne Papiere). Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins vorzulegen.
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 sind nur Hunde zur Prüfung zugelassen, die am Prüfungstag mindestens ein Jahr alt sind und die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar sind.
Der Chip wird am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert, wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass des Hundes.
Flinte und Patronen sind mitzubringen.
Mitglieder der Jägerschaft Lüneburg haben Vorrang.
Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers.
Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.
Andrea Puls
Eure Hundeobfrau der Jägerschaft Lüneburg
Jagdhunde
Vortrag Aujeszky und (Jagd)Hunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Einladung der Jägerschaft Lüneburg werde ich am Donnerstag, 12. Oktober 2023 19.00 Uhr Gasthaus Stumpf 21409 Embsen Ringstr.6 einen Vortrag mit dem Thema „Aujeszkyschen Krankheit- Risiko für Jagdhunde?“ halten. Bitte reichen Sie die Information an die Hundeführer sowie Interessierte weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volksdorf
Amtstierarzt
Newsletter der Jagdbehörde 12.09.2023 Aujeszky-Virus
Im Landkreis Lüneburg wurde erneut ein mit dem Aujeszky-Virus infiziertes Wildschwein amtlich nachgewiesen. Das Veterinäramt warnt nun alle Hunde- und Katzenhalter.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Veterinärinstitut des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsichert) hat am 01.09.2023 erneut Antikörper gegen das Virus der Aujeszkysche Krankheit (AK) bei einem Wildschwein aus dem Landkreis Lüneburg nachgewiesen. Dies ist bereits der 10. amtliche Nachweis der AK seit November 2021.
Wie wird die Aujeszky-Krankheit auf Hunde und Katzen übertragen?
Der Hauptwirt des Aujeszky-Virus ist das Schwein. Hunde und Katzen können sich vor allem auf zwei Wegen anstecken:
- Fressen von rohem, infiziertem Schweinefleisch und Innereien; da das Virus sehr widerstandsfähig ist, können Muskelfleisch und Knochenmark bei -18°C bis zu 36 Tage lang und gepökeltes Fleisch bis zu 20 Tage lang infektiös sein. Selbst bei Fäulnis können sich Hunde bis zum 12. Tag an infiziertem Fleisch anstecken.
- Kontakt zu lebenden und toten, infizierten Wildschweinen (vor allem Gebrech und Genitalien)
Die Infizierung läuft hauptsächlich über die Maul- und Nasenschleimhäute. So kann sich ein Hund oder Katze auch über den Biss eines erkrankten Schweins anstecken. Der Kontakt mit kontaminierten Gegenständen, wie zum Beispiel verschmutzen Stiefeln, oder das Fressen infizierter Ratten kann ebenfalls zu einer Infektion mit dem Aujeszky-Virus führen. Eine Ansteckung von Hund zu Hund ist nicht möglich. Die Übertragung der Viren ist von der Jahreszeit unabhängig.
Welche Symptome hat die Aujeszkysche Krankheit?
Bei Hunden und anderen Haussäugetieren wie zum Beispiel Katzen verläuft die Aujeszkysche Krankheit über die Nerven. So infiziert das Virus Hirnstamm und Hirnnervenkerne. Die Symptome treten nach der Inkubationszeit meist plötzlich auf:
- intensiver Juckreiz am Kopf (Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren).
- Unruhe
- permanentes Bellen
- Angstzustände (ohne Aggression)
- Futterverweigerung
- Durst
- Erbrechen
- Atembeschwerden
Im fortschreitenden Verlauf können darüber hinaus folgende Symptome auftreten.
- Teilnahmslosigkeit/Apathie
- Bewusstlosigkeit
- Fieber
- Schluckbeschwerden
- Atemnot
- Bewegungsstörungen
- Lähmungserscheinung
- Durchfall
- starkes Speicheln
Das auffälligste Symptom ist der starke Juckreiz zu Beginn der Krankheit. Er beginnt meist am Kopf und kann sich im Verlauf auf Hals und Körper fortsetzen. In dem Fall nagen betroffene Hunde oft an den juckenden Körperstellen, wobei offene Wunden entstehen.
Wie lange ist die Inkubationszeit der Aujeszkyschen Krankheit?
Die Inkubationszeit des Aujeszky-Virus beträgt meist 3 bis 5 Tage, prinzipiell sind jedoch 2 bis 9 Tage möglich. Infizierte Hunde sterben 1 bis 3 Tage nach den ersten klinischen Anzeichen, meist jedoch innerhalb der ersten 48 Stunden.
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es für Hunde?
Für Hunde, Katzen und andere empfängliche Haussäugetiere verläuft die Aujeszkysche Krankheit immer tödlich. Eine Therapie im Falle einer Erkrankung oder eine Impfung gegen das SHV-1-Virus gibt es nicht.
Das Veterinäramt des Landkreises weist nochmals auf die hohe Ansteckungsgefahr insbesondere für Hunde, Katzen und Hausschweine hin. Für Hunde und Katzen verläuft die Krankheit immer tödlich. Für Menschen ist das Virus jedoch ungefährlich.
Was Sie zum Thema Aujeszkysche Krankheit wissen sollten:
Was genau ist nochmal die Aujeszkysche Krankheit?
Bei der Aujeszkyischen Krankheit (Morbus Aujeszky) handelt es sich um eine Virusinfektion, die beim Hund und Katze, aber auch anderen Fleischfressern zentralnervöse Störungen verursacht. Sie wird auch Pseudowut, Pseudorabies, Juckseuche, Juckpest, Tollkrätze oder infektiöse Bulbärparalyse genannt. Die Ursache der anzeigepflichtigen Tierseuche ist das Herpes-suis-Virus 1 (SHV-1). Menschen sind für dieses Virus nicht empfänglich, die Aujeszkysche Krankheit ist somit keine Zoonose.
Wie kann ich meinen Hund/Katze vor der Aujeszkyschen Krankheit schützen?
Da die Aujeszkysche Krankheit für Hunde und Katzen immer tödlich verläuft, ist die Vorbeugung besonders wichtig:
- Rohes Fleisch von Wild- und Hausschweinen nicht verfüttern.
- Jagdhunde von erlegtem Schwarzwild fernhalten und keine Innereien roh verfüttern.
- Unkontrollierte Freigänge des Hundes in Gebieten mit Aujeszky infizierten Wildschweinen vermeiden.
- Bei Jagdhunden Kontakt mit Schusswunden von Wildschweinen während der Jagd vermeiden.
- Schweinehalter, die auch Jäger sind, sollten beim Zerwirken und bei der Entsorgung der nicht verwertbaren Reste von Schwarzwild besondere Vorsicht walten lassen.
In der Umwelt kann das Aujeszky-Virus bei 25°C bis zu 40 Tage lang überleben. Abtöten können Sie es nur mittels Erhitzung über 55°C oder mit Desinfektionsmittel auf Chlor- Ammonium- oder Formalinbasis. Alkohol und Phenole wirken nicht.
NEUES zu WilKEA
Ferner gibt das LAVES auf seiner Internetseite bekannt, dass seit zwei Wochen eine neue WilKEA-Version in den App-Stores zur Verfügung steht:
Folgende Neuerungen wurden implementiert:
- Möglichkeit, Sammelerfassungen durchzuführen (dieses ist insbesondere für Gesellschaftsjagden geeignet)
- Verbessertes Design
Ein aktualisiertes Nutzerhandbuch für Anwender (Jäger) findet sich zum Herunterladen auf https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/service/edv_programme/wilkea/die-wildtier-koordinaten-erfassungs-app-wilkea-208152.html unter der Rubrik „Handbuch und Empfehlungen“ auf der rechten Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Jagd- und Waffenbehörde
Landkreis Lüneburg – Kreisverwaltung
Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung 2023
Die Jägerschaft Lüneburg veranstaltet am Dienstag, den 19.09.2023 eine Brauchbarkeitsprüfung nach den
Richtlinien der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen.
Maximal 12 Hunde werden zugelassen.
Die volle BrP wird ausschließlich mit lebender Ente geprüft.
Bei Nennung für die Zusatzfächer muss das Datum der HZP angegeben werden und am Tage der Prüfung das
Original-Zeugnis der bestandenen HZP vorgelegt werden.
Die Prüfung wird im Raum Lüneburg stattfinden, ein Treffpunkt wird mit der Einladung mitgeteilt.
Nennungen an: Andrea Puls, Lüneburger Str. 32a, 21394 Kirchgellersen
hundewesen@jaegerschaft-lueneburg.de
Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß (22.08.2023) nicht erstattet.
Das Nenngeld beträgt:
• 130,00 € vollständige BrP
• 100,00 € Zusatzfächer nach bestandener HZP
• 100,00 € Nachsuchenhunde (1000m Schweiß etc.)
• 80,00 € Stöberprüfung (Termin wird noch bekanntgegeben)
Nenngeld an: Jägerschaft Lüneburg
IBAN: DE18 2405 0110 0000 0408 08 BIC: NOLADE21LBG
Nennformulare können bei mir angefordert oder im Bereich Service/Download, Rubrik Jagdhunde heruntergeladen
werden.
Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN unter
Download PDF Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen
nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.
Geprüft werden kann jeder Hund, der aussieht wie ein Jagdhund einer von JGHV anerkannten Rasse (auch
Hunde ohne Papiere). Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins vorzulegen.
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 sind nur Hunde zur Prüfung
zugelassen, die am Prüfungstag mindestens ein Jahr alt sind und die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar
sind. Der Chip wird am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert, wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass
des Hundes.
Schleppwild, Flinte und Patronen, sind mitzubringen, die lebenden Enten werden gestellt.
Die Schweißfährten werden mit Rotwildschweiß getropft.
Mitglieder der Jägerschaft Lüneburg haben Vorrang.
Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers.
Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.
Andrea Puls
Eure Hundeobfrau der Jägerschaft Lüneburg