Newsletter der Jagdbehörde 01.01.2023

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Veterinäramt Lüneburg informiert:

erlegte Wildschweine müssen nicht mehr auf ASP untersucht werden

(lk) Ab sofort müssen Jagdausübungsberechtigte in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg nicht mehr alle gesund geschossene Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beproben lassen. Die in den letzten Jahren im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) grassierende ASP bei Wildschweinen konnte erfolgreich bekämpft werden. Die im Zuge des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) eingerichteten Sperrzonen I und II wurden nach erfolgter Zustimmung der Europäischen Kommission mit einer Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben. Da eine örtliche Nähe zu infizierten Wildschweinen nicht mehr gegeben ist, gibt es keine Gründe für die Durchführung eines verstärkten Monitorings hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in unserem Zuständigkeitsbereich mehr. Demzufolge wurde die Allgemeinverfügung zur Blutprobenentnahme bei erlegten Wildschweinen nach Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgehoben. Die niedersächsischen Vorgaben zu Stichproben und Monitoringuntersuchungen bei Wildschweinen bleiben davon unberührt.

Dennoch ist die Gefahr eines Eintrages der ASP in den Wildbestand oder in Hausschweinebestände nicht gebannt. Neue Ausbrüche in Schweden und Italien zeigen, wie schnell das Virus auch über große Entfernungen verschleppt und eingetragen werden kann. Vorsicht ist weiterhin geboten. Alle Jägerinnen und Jäger werden daher weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine (Fallwild und Unfallwild) gelten als Indikatortiere der Seuche und sollten weiterhin dem Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet und mittels Blutprobe oder -tupfer beprobt werden. Nur eine frühzeitige Erkennung der Seuche garantiert eine zügige Tilgung und reduziert empfindliche jagdliche Einschränkungen auf ein Minimum. Auch sind alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt von Jägerinnen und Jägern oder Jagdhunden mit Hausschweinen weiterhin strikt zu beachten. 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handelt sich um eine ansteckende Viruskrankheit mit hoher Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen. Für Menschen besteht keine Gefahr. Weitere Informationen finden Sie unter www.landkreis-lueneburg.de/afrikanische-schweinepest. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ist unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder der Telefonnummer 04131/26-1413 erreichbar. 

Den genauen Wortlaut der Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 können Sie hier nachlesen:

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen 

Ab dem 01.11.2023 müssen Jagdausübungsberechtigte im Landkreis Lüneburg nicht mehr von jedem gesund geschossenen Wildschwein eine ASP-Blutprobe entnehmen. Krank geschossene Wildschweine sowie Fall- und Unfallwild sollen jedoch weiterhin beprobt werden.

Die Allgemeinverfügung zur Blutprobenentnahme bei allen geschossenen Wildschweinen wird nach Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie in Abstimmung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zum 01.11.2023 aufgehoben.

Begründung: 

Die im Zuge des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) eingerichteten Sperrzonen I und II wurden nach erfolgter Zustimmung der Europäischen Kommission mit Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben, weil die ASP erfolgreich bekämpft wurde. Demzufolge ist die Begründung für die Durchführung eines verstärkten Monitorings hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in meinem Zuständigkeitsbereich entfallen. Die niedersächsischen Monitoringstichproben werden weitergeführt. 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, erhoben werden. 

Lüneburg, 28.10.2023

gez. Jens Böther

Landrat

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Instagram
YouTube