DJV-Schießvorschrift ab 01.04.2024

Im Anhang die neue Schießvorschrift, gültig ab 01.04.2024.

Die wesentlichen Änderungen sind folgende :

Neben ein paar wenigen Änderungen in der Formulierung, wurden in der Schießvorschrift vor allem die Verpflichtung zum persönlichen Schutz der Augen, Ohren und der Kopfhaut beim Flinten- und Kurzwaffenschießen (Punkt 2.11) und die Erlaubnis zur Nutzung von Schalldämpfern (Punkt 3.1) aufgenommen.
Des Weiteren wurde in der Schießvorschrift für Schützen über 65 Jahre die Möglichkeit geschaffen mit einem losen Zielstock stehend, statt liegend auf der Pritsche auf die Fuchsscheibe zu schießen (Definition unter Punkt 10.4). Dies ist eine persönliche Wahl des Schützen, sollte aber aus Sicht der Veranstalter bitte vor einem Wettkampfschießen bei der Anmeldung von den Schützen angegeben werden, da es sonst zu organisatorischen Schwierigkeiten auf den Kugelbahnen kommen könnte.    
Außerdem wurde die Möglichkeit der Nutzung von elektronischen Abrufmöglichkeiten in der Schießvorschrift aufgenommen.

DJV-Schießvorschrift 01.04.2024

Der Beitrag verfällt um 10:15 am 14.09.24.

Instagram
YouTube