PI des ML – Afrikanische Schweinepest: Vorbeugen statt bekämpfen    17.12.2025

Aufklärungsvideos zeigen, wie die Viruseinschleppung verhindert werden soll

 Hannover. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich weiterhin in Europa aus. Auch Niedersachsen bereitet sich weiterhin intensiv auf mögliche Einträge des ASP-Virus und die daraus resultierenden Konsequenzen vor. Eine von Niedersachsen initiierte, länderübergreifende ASP-Übung entlang der Wertschöpfungskette wurde kürzlich abgeschlossen und wird noch evaluiert.

 Der Fokus liegt aber weiterhin auch auf der Prävention. Um auf die Gefahren der Tierseuche hinzuweisen, hat die Niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe die Erstellung von Aufklärungsvideos in Auftrag gegeben, um die breite Öffentlichkeit und insbesondere Jägerinnen und Jäger sowie Landwirtinnen und Landwirte für die Thematik zu sensibilisieren und auf präventive Maßnahmen hinzuweisen.

 Die drei ASP-Kurzfilme sind auf der Webseite bzw. auf dem YouTube-Kanal des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) abrufbar. Die Filme wurden finanziert vom ML, dem Landvolk Niedersachsen, der Landesjägerschaft Niedersachsen sowie dem Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN).

 Dass das Virus der Afrikanischen Schweinepest „große Sprünge“ vollziehen kann, hat nicht nur die Verschleppung des Virus nach Nordrhein-Westfalen gezeigt, wo aktuell weiterhin Ausbrüche zu verzeichnen sind. Durch genetischen Abgleich wurde dort eine hohe Übereinstimmung mit ASP-Viren aus der italienischen Region Kalabrien nachgewiesen. Zuletzt wurde das ASP-Virus zudem auch bei Wildschweinen in Spanien festgestellt.

 Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Die enormen wirtschaftlichen Konsequenzen für die Schweinebranche in den betroffenen Regionen sowie das große Tierleid, das mit einer Infektion mit dem Erreger für jedes einzelne Tier einhergeht, gilt es für Niedersachsen so lange wie möglich abzuwenden. Ich danke allen die mithelfen, die ASP von Niedersachsen fernzuhalten. Die nun veröffentlichten Filme zeigen, was jeder und jede Einzelne beitragen kann. Parallel arbeitet mein Haus fortlaufend an Lösungen, um die Folgen bei einem möglichen erneuten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Niedersachsen so gut wie möglich abzufedern.“

 Unter Vorsitz des Landwirtschaftsministeriums und der Geschäftsführung des LAVES beschäftigt sich die Niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe fortlaufend mit Fragen der Prävention und Bekämpfung der ASP. An ihr beteiligen sich unter anderem das Landvolk, die Landesjägerschaft Niedersachsen, der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V., kommunale Veterinärbehörden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Einrichtungen. Die hochinfektiöse Viruserkrankung befällt Haus- und Wildschweine. In der Regel verläuft sie tödlich. Für Menschen und andere Tiere ist das Virus ungefährlich.

Weitere Informationen zur ASP und zu aktuellen Ausbrüchen finden Sie hier: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/informationen-zur-afrikanischen-schweinepest-169063.html

Tierseucheninfo.Niedersachsen: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/schwein/afrikanische_schweinepest/afrikanische_schweinepest_allgemeines/afrikanische-schweinepest-207148.html

TierSeuchenInformationsSystem (FLI): https://tsis.fli.de/cadenza/repositories/j-SlqCKELaTDy8RoFRCW/workbooks/_vyJ5cXVlrrbgd7FRCWp/worksheets/3Z_PXs-JPrCrYS7PhzuD?workbookHash=B2AGRyHqivX7mbUAzs8wvYHwgXDNzpVsIspjHBD2ZuookFcB&restoreDisplayState=true

ASP-Übung: https://www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/afrikanische-schweinepest-niedersachsen-ubt-vermarktung-von-schweinefleisch-im-ernstfall-246188.html

Pressemitteilung des ML

Freundliche Grüße

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Calenberger Str. 2

30169 Hannover

Tel.: 0511-120-2386

E-Mail: Pressestelle@ml.niedersachsen.de

Website: www.ml.niedersachsen.de

Instagram: @mlniedersachsen

Der Beitrag verfällt um 09:56 am 17.06.26.

Bundesverband zivile Legalwaffen : Online-Broschüre zum Waffenrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) hat gestern eine Online-Broschüre zum Thema Waffenrecht veröffentlicht. Hintergrund ist der Prozess der seitens der Bundesregierung angekündigten und im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Evaluation und Überarbeitung des Waffenrechts.

Zusammen mit den Vorstandsverbänden, zu denen unter anderem auch der Deutsche Jagdverband  zählt, wurde laut BZL auf Basis der Erfahrungen sowie der vielen Anregungen aus dem BZL-Förderkreis ein Kompendium erstellt, das die 26 wichtigsten Verbesserungen im Waffenrecht klar benennt, argumentativ sauber untermauert und auf 28 Seiten kompakt und kompetent präsentiert.

Sie finden die entsprechende Pressemeldung anliegend. Darin ist auch der Link zu der Online-Broschüre hinterlegt.

Sie finden diese über nachstehenden Link:

https://www.unserebroschuere.de/BZL/WebView

Alle weiteren Informationen zum Thema finden Sie auch stets aktuell auf der Internetseite und den weiteren digitalen Kanälen des BZL:

www.bzl.net

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil,
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover

Der Beitrag verfällt um 09:00 am 03.06.26.

Newsletter der Jagdbehörde vom 28.11.2025

Verdacht auf Trichinen bei einem oder mehreren Wildschweinen im Landkreis Lüneburg hat sich nicht bestätigt und 2 Jagdhunde im
Landkreis Ludwigslust-Parchim an Aujezskysche Krankheit (AK) erkrankt!

Es bestand der Verdacht auf Trichinen bei einem oder mehreren Wildschweinen im Landkreis Lüneburg. Bei der erneuten Beprobung der verdächtigen Wildschweine wurde eine Nematode gefunden, bei der es sich aufgrund der Morphologie nicht um eine Trichinella-Larve handelt.
Diese Situation hat gezeigt, das eine schnelle Nachuntersuchung wichtig ist. Bei unklaren oder positiven Ergebnissen, werden die Proben einer Nachuntersuchung unterzogen. Damit dies schnell und für den Probeneinsender kostenlos möglich ist, wären für die Laboruntersuchung (einschließlich einer möglichen Nachuntersuchung) von jedem Wildschwein mindestens 100 g Probenmaterial abzugeben. Ist zu wenig Material vorhanden, wird eine amtliche Nachbeprobung angeordnet, die kostenpflichtig ist. Außerdem liegen die Nachuntersuchungsbefunde dann schneller vor.

Achtung!
Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg weist auf geänderte Öffnungszeiten für die Probenabgabe ab Dezember 2025 hin.


Montag und Donnerstag: 08:30 – 11:15 Uhr
Mittwoch: 13:00 – 15:30 Uhr

Damit ein reibungsloser Versand der Proben gewährleistet werden kann, wird die Annahmezeit am Montag und Donnerstag aus Logistischen Gründen um 15 Minuten verkürzt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Aujeszkysche Krankheit (AK)

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind 2 Jagdhunde nach einem Jagdeinsatz an AK erkrankt und mussten euthanasiert werden. Details und Hinweise zu vorbeugenden Maßnahmen finden Sie in der Pressemitteilung des Landkreises Lüdwiglust-Parchim: https://www.kreis-lup.de/index.php?object=tx,3378.5.1&ModID=7&FID=3378.16319.1

Im Landkreis Lüneburg ist das Vorkommen des AK-Virus bestätigt und wird auch mittels eines Monitorings (Blutproben) überwacht. Bisher bekannte Vorkommen im Landkreis finden Sie hier: https://www.landkreis-lueneburg.de/fuer-unsere-buergerinnen-und-buerger/sicherheit-und-ordnung/veterinaeramt-nutztiere-und-tierhaltung/verhuetung-und-bekaempfung-meldepflichtiger-tierseuchen/meldepflichtige-tierseuchen/aujeszkysche-krankheit-bei-wildschweinen.html

Durch Ihre Mitwirkung beim Monitoring schützen Sie zusätzlich Ihre Hunde, aber auch andere Haustiere.

In diesem Jahr waren bisher 3 geschossene Stücke im Landkreis Lüneburg AK-positiv.
 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg. Das Veterinäramt ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 04131-26 1413

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hinnerk Zobel

Jagdbehörde

Landkreis Lüneburg

Der Beitrag verfällt um 14:42 am 28.05.26.

Newsletter der Jagdbehörde vom 17.11.2025

Verdacht auf Trichinen bei einem oder mehreren Wildschweinen im Landkreis Lüneburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Untersuchung von Trichinenproben aus dem Landkreis Lüneburg wurden möglicherweise Trichinen nachgewiesen. Die aus den Tieren stammenden Trichinenproben wurden in einem Poolansatz untersucht, in dem ein bisher nicht differenzierter Parasit nachgewiesen wurde. Derzeit besteht der Verdacht, dass das von den Tieren stammende Fleisch mit Parasiten belastet, gesundheitsgefährlich und somit genussuntauglich ist. Zur Eingrenzung werden die gepoolten Proben jetzt einzeln untersucht. Dazu ist eine hinreichende Probenmenge erforderlich.

Bei unklaren oder positiven Ergebnissen, werden die Proben einer Nachuntersuchung unterzogen. Damit dies schnell und für den Probeneinsender kostenlos möglich ist, wären für die Laboruntersuchung (einschließlich einer möglichen Nachuntersuchung) von jedem Wildschwein mindestens 100 g Probenmaterial abzugeben. Sie sollten zukünftig mindestens eine entsprechende Probenmenge zur Untersuchung abgeben, da Nachbeprobungen für Sie kostenpflichtig sind. Außerdem liegen die Nachuntersuchungsbefunde dann schneller vor.

Für die Untersuchung sind frisch entnommene Proben aus der Muskulatur des Unterarms oder des Zwerchfells (bevorzugt Zwerchfellpfeiler) notwendig. Die Proben sind ohne Verunreinigungen, Fett, Bindegewebe, Sehnen, Schwarte/Haut in einem sauberen Behältnis (z.B. Gefrierbeutel) gut verschlossen beim zuständigen Veterinäramt abzugeben. Je Tier ist eine Probe im sauberen Plastikbeutel (empfehlenswert: Gefrierbeutel) zu verpacken und der Beutel zu verschließen. Der Beutel ist mit der vollständigen Nummer der benutzten Wildursprungsmarke – am besten auf einem Klebeetikett – mit einem wasserfesten Stift zu beschriften. Der vollständig ausgefüllte Wildursprungsschein ist zusammen mit der Probe zu überreichen. Er darf nicht in dem Probenbeutel legen. Am sichersten ist, Sie geben Wildursprungsschein und Probenbeutel in einen weiteren Plastikbeutel, um die Zuordnung sicher zu gewährleisten.

Die Proben sollten bis zur Übergabe gut gekühlt – optimalerweise im Kühlschrank – aufbewahrt werden. Sie dürfen nicht eingefroren werden! Die Abgabe sollte zeitnah im Veterinäramt vorgenommen werden. Die Proben dürfen bei Abgabe nicht nach Verwesung riechen oder verdorben sein.

Die Trichinellose ist eine Parasitenkrankheit, die bei verschiedenen Säugetieren und beim Menschen (Zoonose!) auftreten kann. Ausgewachsene Trichinellen leben im Darm, Larven in der Muskulatur des Wirtes. Die Symptome beim Menschen reichen von unspezifischen Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Bauchkrämpfen und Durchfall bis hin zu Fieber, Kopfschmerzen, starken Muskelschmerzen, Schwellungen im Gesicht und allgemeine Schwäche. Die Übertragung auf den Menschen geschieht meist durch den Verzehr von rohem oder unzureichend gegartem Fleisch von Schweinen oder Wildtieren (primär: Wildschweine, aber z.B. auch Nutria, Dachs).
 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg. Das Veterinäramt ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 04131-26 1413

Mit freundlichen Grüßen

Hinnerk Zobel

Jagdbehörde

Landkreis Lüneburg

Der Beitrag verfällt um 14:46 am 17.05.26.

Newsletter der Jagdbehörde v. 06.11.2025

Ausbruch der Geflügelpest (Aviären Influenza) bei Wildvögeln

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Ende Oktober 2025 sind auch im Landkreis Lüneburg zahlreiche kranke oder verstorbene Wildvögel gemeldet worden. Untersuchungen ergaben, dass insbesondere die Kraniche von der Ausbreitung des hochpathogenen H5N1-Virus betroffen sind und daran versterben. Tiere mit neurologischen Symptomen haben keine Heilungschance. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat einen Erlass zu den Verhaltensmaßregeln beim Auffinden toter oder erkrankter Wildvögel, den Umgang mit nicht dem Jagdrecht unterliegenden Vogelarten sowie Hygienemaßnahmen bei der Jagdausübung herausgegeben.

Für das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg wurde für das Kreisgebiet eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung von artengeschützten Wildvögeln durch die untere Naturschutzbehörde erteilt. Jene enthält auch die Möglichkeit einen Jagdausübenden mit der Tötung zu beauftragen. Sofern Sie in Ihrem Revier HPAI-erkrankte Wildvögel antreffen, nehmen Sie unverzüglich mit dem Veterinäramt (montags bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter Telefon 04131-261413, Freitag 12:00 Uhr bis Mo. 08:00 Uhr bitte die Bereitschaftsnummer 0157-72643902) Kontakt auf, damit von dort die Beauftragung zur Tötung der nicht jagdbaren Wildvögel erteilt werden kann. Alternativ senden Sie bitte eine E-Mail an: veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de.

 Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zu dem oben genannten Erlass, der artenrechtlichen Ausnahmegenehmigung sowie dem Merkblatt für Jäger zur Vermeidung der Übertragung der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen:

 www.landkreis-lueneburg.de/gefluegelpest

 Mit freundlichen Grüßen

Hinnerk Zobel

Jagdbehörde

Landkreis Lüneburg

Der Beitrag verfällt um 09:04 am 07.05.26.

LJN : Informationen zur Geflügelpest 29.10.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

 anliegend finden Sie ein Informationsschreiben zum aktuellen Stand Aviäre Influenza (Geflügelpest)mit der Bitte um Beachtung.

Infoschreiben

 Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil,

 Florian Rölfing

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover

Der Beitrag verfällt um 08:46 am 29.04.26.

Umfrage Schwarzwild & ASP der Universität Freiburg

Ihre Meinung ist gefragt!

Wildschweine prägen unsere Landschaft, stellen aber auch eine wachsende Herausforderung für Landwirtschaft und Jagd dar –vor allem im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP).

Mit dieser aktuellen Umfrage der Universität Freiburg möchten wir mehr über den jagdlichen Auf-wand, Methoden und Ihre Einschätzung zur Lage erfahren. Ziel ist es, fundierte Strategien zur ASP-Bekämpfung zu entwickeln, die auf realistischen Erfahrungen aus der Praxis basieren. Ihre Teilnahme liefert wertvolle Daten –für eine effektive, umsetzbare und zukunftsfähige Jagdpraxis. Die Teilnahme ist selbstverständlich anonym und wird ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet.

Jetzt mitmachen und einen wichtigen Beitrag zur Seuchenprävention leisten!

Link zur Umfrage

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Thema!

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Marco Heurich
Professur für Wildtierökologie und Wildtiermanagement

Allbert-Ludwigs-Universität Freiburg
Stefan-Meier-Str. 76

D-79104 Freiburg

info@schwarzwildprojekt-uni-freiburg.de

Der Beitrag verfällt um 09:36 am 21.01.26.

Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde 23.10.2023

Die Jägerschaft Lüneburg veranstaltet am Montag, den 23.10.2023 eine Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde nach den
Richtlinien der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen.
Maximal 8 Hunde werden zugelassen.

Die Prüfung wird im Raum Dahlenburg stattfinden, ein Treffpunkt wird mit der Einladung mitgeteilt.

Nennungen an: Andrea Puls, Lüneburger Str. 32a, 21394 Kirchgellersen
hundewesen@jaegerschaft-lueneburg.de

Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß (18.10.2023) nicht erstattet.
Das Nenngeld beträgt:

• 80,00 € Stöberprüfung

Nenngeld an: Jägerschaft Lüneburg
IBAN: DE18 2405 0110 0000 0408 08 BIC: NOLADE21LBG

Nennformulare können bei mir angefordert oder im Bereich Service/Download, Rubrik Jagdhunde heruntergeladen werden.
Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN unter
Download PDF Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen
nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.
Ein Anmeldung über Jagdhundewesen-Niedersachsen.de ist ebenso möglich.
Geprüft werden kann jeder Hund, der aussieht wie ein Jagdhund einer von JGHV anerkannten Rasse (auch
Hunde ohne Papiere). Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins vorzulegen.
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 sind nur Hunde zur Prüfung zugelassen, die am Prüfungstag mindestens ein Jahr alt sind und die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar sind.
Der Chip wird am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert, wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass des Hundes.
Flinte und Patronen sind mitzubringen.

Mitglieder der Jägerschaft Lüneburg haben Vorrang.
Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers.
Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.

Andrea Puls
Eure Hundeobfrau der Jägerschaft Lüneburg

Vortrag Aujeszky und (Jagd)Hunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Einladung der Jägerschaft Lüneburg werde ich am Donnerstag, 12. Oktober 2023  19.00 Uhr  Gasthaus Stumpf  21409 Embsen  Ringstr.6 einen Vortrag mit dem Thema „Aujeszkyschen Krankheit- Risiko für Jagdhunde?“ halten. Bitte reichen Sie die Information an die Hundeführer sowie Interessierte weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volksdorf
Amtstierarzt

Newsletter der Jagdbehörde 12.09.2023  Aujeszky-Virus

Im Landkreis Lüneburg wurde erneut ein mit dem Aujeszky-Virus infiziertes Wildschwein amtlich nachgewiesen. Das Veterinäramt warnt nun alle Hunde- und Katzenhalter.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Veterinärinstitut des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsichert) hat am 01.09.2023 erneut Antikörper gegen das Virus der Aujeszkysche Krankheit (AK) bei einem Wildschwein aus dem Landkreis Lüneburg nachgewiesen. Dies ist bereits der 10. amtliche Nachweis der AK seit November 2021.

Wie wird die Aujeszky-Krankheit auf Hunde und Katzen übertragen? 

Der Hauptwirt des Aujeszky-Virus ist das Schwein. Hunde und Katzen können sich vor allem auf zwei Wegen anstecken: 

  • Fressen von rohem, infiziertem Schweinefleisch und Innereien; da das Virus sehr widerstandsfähig ist, können Muskelfleisch und Knochenmark bei -18°C bis zu 36 Tage lang und gepökeltes Fleisch bis zu 20 Tage lang infektiös sein. Selbst bei Fäulnis können sich Hunde bis zum 12. Tag an infiziertem Fleisch anstecken.
  • Kontakt zu lebenden und toten, infizierten Wildschweinen (vor allem Gebrech und Genitalien)

Die Infizierung läuft hauptsächlich über die Maul- und Nasenschleimhäute. So kann sich ein Hund oder Katze auch über den Biss eines erkrankten Schweins anstecken. Der Kontakt mit kontaminierten Gegenständen, wie zum Beispiel verschmutzen Stiefeln, oder das Fressen infizierter Ratten kann ebenfalls zu einer Infektion mit dem Aujeszky-Virus führen. Eine Ansteckung von Hund zu Hund ist nicht möglich. Die Übertragung der Viren ist von der Jahreszeit unabhängig.

Welche Symptome hat die Aujeszkysche Krankheit? 

Bei Hunden und anderen Haussäugetieren wie zum Beispiel Katzen verläuft die Aujeszkysche Krankheit über die Nerven. So infiziert das Virus Hirnstamm und Hirnnervenkerne. Die Symptome treten nach der Inkubationszeit meist plötzlich auf: 

  • intensiver Juckreiz am Kopf (Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren).
  • Unruhe
  • permanentes Bellen
  • Angstzustände (ohne Aggression)
  • Futterverweigerung
  • Durst
  • Erbrechen
  • Atembeschwerden

Im fortschreitenden Verlauf können darüber hinaus folgende Symptome auftreten. 

  • Teilnahmslosigkeit/Apathie
  • Bewusstlosigkeit
  • Fieber
  • Schluckbeschwerden
  • Atemnot
  • Bewegungsstörungen
  • Lähmungserscheinung
  • Durchfall
  • starkes Speicheln

Das auffälligste Symptom ist der starke Juckreiz zu Beginn der Krankheit. Er beginnt meist am Kopf und kann sich im Verlauf auf Hals und Körper fortsetzen. In dem Fall nagen betroffene Hunde oft an den juckenden Körperstellen, wobei offene Wunden entstehen. 

Wie lange ist die Inkubationszeit der Aujeszkyschen Krankheit? 

Die Inkubationszeit des Aujeszky-Virus beträgt meist 3 bis 5 Tage, prinzipiell sind jedoch 2 bis 9 Tage möglich. Infizierte Hunde sterben 1 bis 3 Tage nach den ersten klinischen Anzeichen, meist jedoch innerhalb der ersten 48 Stunden. 

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es für Hunde? 

Für Hunde, Katzen und andere empfängliche Haussäugetiere verläuft die Aujeszkysche Krankheit immer tödlich. Eine Therapie im Falle einer Erkrankung oder eine Impfung gegen das SHV-1-Virus gibt es nicht. 

Das Veterinäramt des Landkreises weist nochmals auf die hohe Ansteckungsgefahr insbesondere für Hunde, Katzen und Hausschweine hin. Für Hunde und Katzen verläuft die Krankheit immer tödlich. Für Menschen ist das Virus jedoch ungefährlich.

Was Sie zum Thema Aujeszkysche Krankheit wissen sollten:

Was genau ist nochmal die Aujeszkysche Krankheit? 

Bei der Aujeszkyischen Krankheit (Morbus Aujeszky) handelt es sich um eine Virusinfektion, die beim Hund und Katze, aber auch anderen Fleischfressern zentralnervöse Störungen verursacht. Sie wird auch Pseudowut, Pseudorabies, Juckseuche, Juckpest, Tollkrätze oder infektiöse Bulbärparalyse genannt. Die Ursache der anzeigepflichtigen Tierseuche ist das Herpes-suis-Virus 1 (SHV-1). Menschen sind für dieses Virus nicht empfänglich, die Aujeszkysche Krankheit ist somit keine Zoonose.

Wie kann ich meinen Hund/Katze vor der Aujeszkyschen Krankheit schützen? 

Da die Aujeszkysche Krankheit für Hunde und Katzen immer tödlich verläuft, ist die Vorbeugung besonders wichtig: 

  • Rohes Fleisch von Wild- und Hausschweinen nicht verfüttern.
  • Jagdhunde von erlegtem Schwarzwild fernhalten und keine Innereien roh verfüttern.
  • Unkontrollierte Freigänge des Hundes in Gebieten mit Aujeszky infizierten Wildschweinen vermeiden.
  • Bei Jagdhunden Kontakt mit Schusswunden von Wildschweinen während der Jagd vermeiden.
  • Schweinehalter, die auch Jäger sind, sollten beim Zerwirken und bei der Entsorgung der nicht verwertbaren Reste von Schwarzwild besondere Vorsicht walten lassen.

In der Umwelt kann das Aujeszky-Virus bei 25°C bis zu 40 Tage lang überleben. Abtöten können Sie es nur mittels Erhitzung über 55°C oder mit Desinfektionsmittel auf Chlor- Ammonium- oder Formalinbasis. Alkohol und Phenole wirken nicht. 

NEUES zu WilKEA

Ferner gibt das LAVES auf seiner Internetseite bekannt, dass seit zwei Wochen eine neue WilKEA-Version in den App-Stores zur Verfügung steht:

Folgende Neuerungen wurden implementiert:

  • Möglichkeit, Sammelerfassungen durchzuführen (dieses ist insbesondere für Gesellschaftsjagden geeignet)
  • Verbessertes Design

Ein aktualisiertes Nutzerhandbuch für Anwender (Jäger) findet sich zum Herunterladen auf https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/service/edv_programme/wilkea/die-wildtier-koordinaten-erfassungs-app-wilkea-208152.html unter der Rubrik „Handbuch und Empfehlungen“ auf der rechten Seite.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Landkreis Lüneburg – Kreisverwaltung

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