Landesjagdbericht 2022/2023 veröffentlicht

Das Nds. Landwirtschaftsministerium und die Landesjägerschaft Niedersachsen haben heute gemeinsam den 21. Landesjagdbericht veröffentlicht.

Hier finden Sie den Landesjagdbericht 2022/2023 zum Download

21. Landesjagdbericht 2022/2023 erschienen

Bericht informiert über Jagdstrecken und jagdliche Schwerpunktthemen in Niedersachsen

Hannover. Wie entwickelt sich die Wildschwein-Population in Niedersachsen? Und wie sieht es bei eingewanderten Arten wie der Nutria aus? Hierüber – und über viele weitere jagdliche Themen – gibt der aktuelle Landesjagdbericht Aufschluss. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) haben gemeinsam den 21. Landesjagdbericht 2022/23 veröffentlicht.

Ministerin Miriam Staudte dankte der Jägerschaft für ihren Einsatz und lobte insbesondere deren ehrenamtliches Engagement: „Mit ihrer Arbeit in der Natur leisten viele Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen einen wesentlichen Beitrag, um die Habitate von Wildtierarten zu erhalten. Neben dem Natur- und Artenschutz ist auch das breite Engagement für die Umweltbildung und die Öffentlichkeitsarbeit zu nennen.“

Der Landesjagdbericht bietet jährlich aktuelle statistische Daten, wildbiologische Informationen und wissenschaftliche Untersuchungen zu den in Niedersachsen vorkommenden wildlebenden Tierarten. „Wir danken dem Landwirtschaftsministerium, dass wir nunmehr zum 21. Mal gemeinsam den Landesjagdbericht in bewährter Form präsentieren können. Er hat sich längst zu einem Standardwerk über die Grenzen Niedersachsens hinaus entwickelt“, so LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

Ausgewählte Jagdstreckenentwicklungen (inklusive Fallwild):

Nach den zum Teil sehr deutlich steigenden Jagdstrecken in den letzten Jahren bei einigen Neozoen (gebietsfremden Tierarten) sind im Vergleich zum Vorjahr die Jagdstrecken von Waschbären leicht um 0,1 Prozent auf 23.300 und die der Nutria deutlicher um 15,2 Prozent auf 34.744 gesunken. Die Jagdstrecke des Marderhundes ist im Berichtszeitraum im Vergleich zum vorherigen Jagdjahr hingegen um 9,6 Prozent auf 4.289 angestiegen. 

Beim Schwarzwild ist im Jagdjahr 2022/2023 ein Rückgang der Jagdstrecke um 36,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf nun 36.134 zu verzeichnen. Auch beim Rotwild und beim Muffelwild hält die Entwicklung weiter an: Die Jagdstrecke sank um 8,4 auf 5.008 (Rotwild) beziehungsweise um 10,3 Prozent auf 201 beim Muffelwild. Während die Jagdtrecke beim Rehwild leicht um 0,3 Prozent anstieg, war es beim Damwild ein Anstieg von 4,9 Prozent.

Die Jagdstrecken von Feldhasen (+16,3 Prozent), Fuchs (+1,5 Prozent) und Dachs sind im Jagdjahr 2022/2023 weiter angestiegen. Mit einer Steigerung von 8,2 Prozent auf 10.602 wurde beim Dachs eine neue Höchstrecke erzielt.

Miriam Staudte, Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

„Geringe Bestandszahlen beim Schwarzwild können mit Blick auf die ASP-Prävention sehr hilfreich sein. Ich danke der Jägerschaft, die hier verantwortungsbewusst ihren Beitrag leistet und bitte weiterhin um eine waidgerechte und intensive Bejagung. Denn wie schnell Schwarzwildbestände auch wieder anwachsen können, hat die Entwicklung der Jagdstrecke in der Vergangenheit gezeigt. Auch die intensive Bejagung der Nutria ist unter anderem aus Gründen des Küsten- und Hochwasserschutzes weiterhin erforderlich. Diese invasive Art legt ihre Bauanlagen auch in Uferbereichen und Deichen an und gefährdet so deren Stabilität.“

Helmut Dammann-Tamke, Präsident Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.:

„Der Rückgang der Jagdstrecke beim Schwarzwild hatte sich abgezeichnet und ist auch in anderen Bundesländern zu beobachten. Die Gründe sind sicher vielfältig. Dass es aufgrund der nasskalten Witterung mit Beginn des letzten Jahres Verluste bei den Frischlingen gegeben hat, wird hier sicher auch eine Rolle gespielt haben. Der Rückgang der Nutriastrecke erfolgte vornehmlich in dem bisherigen Hauptverbreitungsgebiet – in anderen Regionen stieg die Jagdstrecke hingegen an. Das zeigt, dass das Ausbreitungspotenzial der Nutria noch nicht erschöpft ist und es im Sinne des Deich-, Küsten- und Hochwasserschutzes wichtig ist, sie weiterhin intensiv zu bejagen.“ 

Jagdliche Schwerpunktthemen

Das Spektrum der jagdlichen Schwerpunktthemen ist in diesem Jahr sehr vielfältig: Ein Artenschutzprojekt für Steinkauze der Jägerschaft Aurich e.V., das auch aus Verbrauchersicht wichtige Thema der Wildbrethygiene und -vermarktung sowie Strategien zur Vermeidung von Kälberwaisen bei Bewegungsjagden auf Rotwild sind jagdliche Schwerpunktthemen im diesjährigen Landesjagdbericht. Im Mittelpunkt des Berichts aus dem ML stehen die Themen Schwarzwild und Nutria sowie einige jagdrechtliche Neuerungen.

Hintergrund

Zum einundzwanzigsten Mal in Folge veröffentlichen das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Herausgeber) und die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (Redaktion) gemeinsam den „Wild und Jagd Landesjagdbericht“. Der aktuelle Landesjagdbericht ist im Internet unter www.ml.niedersachsen.de und www.ljn.de verfügbar.

Der Beitrag verfällt um 13:14 am 28.05.24.

Newsletter der Jagdbehörde 01.01.2023

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Veterinäramt Lüneburg informiert:

erlegte Wildschweine müssen nicht mehr auf ASP untersucht werden

(lk) Ab sofort müssen Jagdausübungsberechtigte in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg nicht mehr alle gesund geschossene Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beproben lassen. Die in den letzten Jahren im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) grassierende ASP bei Wildschweinen konnte erfolgreich bekämpft werden. Die im Zuge des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) eingerichteten Sperrzonen I und II wurden nach erfolgter Zustimmung der Europäischen Kommission mit einer Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben. Da eine örtliche Nähe zu infizierten Wildschweinen nicht mehr gegeben ist, gibt es keine Gründe für die Durchführung eines verstärkten Monitorings hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in unserem Zuständigkeitsbereich mehr. Demzufolge wurde die Allgemeinverfügung zur Blutprobenentnahme bei erlegten Wildschweinen nach Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgehoben. Die niedersächsischen Vorgaben zu Stichproben und Monitoringuntersuchungen bei Wildschweinen bleiben davon unberührt.

Dennoch ist die Gefahr eines Eintrages der ASP in den Wildbestand oder in Hausschweinebestände nicht gebannt. Neue Ausbrüche in Schweden und Italien zeigen, wie schnell das Virus auch über große Entfernungen verschleppt und eingetragen werden kann. Vorsicht ist weiterhin geboten. Alle Jägerinnen und Jäger werden daher weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine (Fallwild und Unfallwild) gelten als Indikatortiere der Seuche und sollten weiterhin dem Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet und mittels Blutprobe oder -tupfer beprobt werden. Nur eine frühzeitige Erkennung der Seuche garantiert eine zügige Tilgung und reduziert empfindliche jagdliche Einschränkungen auf ein Minimum. Auch sind alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt von Jägerinnen und Jägern oder Jagdhunden mit Hausschweinen weiterhin strikt zu beachten. 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handelt sich um eine ansteckende Viruskrankheit mit hoher Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen. Für Menschen besteht keine Gefahr. Weitere Informationen finden Sie unter www.landkreis-lueneburg.de/afrikanische-schweinepest. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ist unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder der Telefonnummer 04131/26-1413 erreichbar. 

Den genauen Wortlaut der Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 können Sie hier nachlesen:

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen 

Ab dem 01.11.2023 müssen Jagdausübungsberechtigte im Landkreis Lüneburg nicht mehr von jedem gesund geschossenen Wildschwein eine ASP-Blutprobe entnehmen. Krank geschossene Wildschweine sowie Fall- und Unfallwild sollen jedoch weiterhin beprobt werden.

Die Allgemeinverfügung zur Blutprobenentnahme bei allen geschossenen Wildschweinen wird nach Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie in Abstimmung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zum 01.11.2023 aufgehoben.

Begründung: 

Die im Zuge des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) eingerichteten Sperrzonen I und II wurden nach erfolgter Zustimmung der Europäischen Kommission mit Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben, weil die ASP erfolgreich bekämpft wurde. Demzufolge ist die Begründung für die Durchführung eines verstärkten Monitorings hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in meinem Zuständigkeitsbereich entfallen. Die niedersächsischen Monitoringstichproben werden weitergeführt. 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, erhoben werden. 

Lüneburg, 28.10.2023

gez. Jens Böther

Landrat

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Wildschweine müssen nicht mehr auf die Afrikanische Schweinepest untersucht werde

Vorabinformation aus der Landeszeitung vom 28.10.2023
Newsletter der Veterinär-/Jagdbehörde folgt noch !

Es gibt laut dem Landkreis Lüneburg keine Gründe mehr für die Beprobung und virologische Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine. Dennoch gelte bei der Afrikanische Schweinepest weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit
Ab sofort müssen Jäger in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg nicht mehr alle gesund geschossenen Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beproben lassen. Die in den vergangenen Jahren im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) grassierende ASP bei Wildschweinen sei erfolgreich bekämpft worden. Das teilt der Landkreis Lüneburg mit.

Die eingerichteten Sperrzonen seien nach Zustimmung der Europäischen Kommission mit einer Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben worden. Da eine örtliche Nähe zu infizierten Wildschweinen nicht mehr gegeben sei, gebe es keine Gründe mehr für ein verstärktes Monitoring hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in Lüneburg.

Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine gelten als Indikatortiere der Seuche

Vom Kreis Lüneburg heißt es in einer Mitteilung: „Die niedersächsischen Vorgaben zu Stichproben und Monitoringuntersuchungen bei Wildschweinen bleiben von der Aufhebung der Allgemeinverfügung unberührt. Die Gefahr eines Eintrages der ASP in den Wildbestand oder in Hausschweinebestände ist nicht gebannt.“ Das zeigten neue Ausbrüche in Schweden und Italien. „Vorsicht ist weiterhin geboten.“
Alle Jägerinnen und Jäger werden daher weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine (Fallwild und Unfallwild) würden als Indikatortiere der Seuche gelten und sollten weiterhin dem Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet und mittels Blutprobe oder Tupfer beprobt werden. Auch seien alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt von Jägern oder Jagdhunden mit Hausschweinen weiterhin strikt zu beachten, mahnt der Kreis.

Für Menschen bestehe keine Gefahr

Die Afrikanische Schweinepest sei eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handele sich um eine ansteckende Viruskrankheit mit hoher Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen. Für Menschen bestehe keine Gefahr.

Weitere Informationen unter www.landkreis-lueneburg.de/afrikanische-schweinepest. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ist unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder (04131) 261413 erreichbar.

Bericht Wolfmonitoring III./2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Anhang sende ich Ihnen den Bericht zum Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. für das III. Quartal 2023 zu. Bitte leiten Sie diesen Bericht an unsere Mitglieder weiter.

Der Bericht zum III. Quartal 2023 befasst sich mit insgesamt 2010 Meldungen die im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. September 2023 an das Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. gemeldet wurden. Berücksichtigt werden dabei nur Meldungen, welche bis zur Fertigstellung des Berichts an das Monitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. weitergeleitet wurden. Zum Ende des Berichtszeitraums sind 55 Wolfsterritorien (50 Wolfsrudel, 4 Wolfspaare und 1 residenter Einzelwolf) für Niedersachsen offiziell nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um Mindestwerte.

Bericht Wolsmonitoring

Mit freundlichen Grüßen,

Raoul Reding, MSc.

Wolfsbeauftragter

oring

Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde 23.10.2023

Die Jägerschaft Lüneburg veranstaltet am Montag, den 23.10.2023 eine Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde nach den
Richtlinien der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen.
Maximal 8 Hunde werden zugelassen.

Die Prüfung wird im Raum Dahlenburg stattfinden, ein Treffpunkt wird mit der Einladung mitgeteilt.

Nennungen an: Andrea Puls, Lüneburger Str. 32a, 21394 Kirchgellersen
hundewesen@jaegerschaft-lueneburg.de

Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß (18.10.2023) nicht erstattet.
Das Nenngeld beträgt:

• 80,00 € Stöberprüfung

Nenngeld an: Jägerschaft Lüneburg
IBAN: DE18 2405 0110 0000 0408 08 BIC: NOLADE21LBG

Nennformulare können bei mir angefordert oder im Bereich Service/Download, Rubrik Jagdhunde heruntergeladen werden.
Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN unter
Download PDF Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen
nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.
Ein Anmeldung über Jagdhundewesen-Niedersachsen.de ist ebenso möglich.
Geprüft werden kann jeder Hund, der aussieht wie ein Jagdhund einer von JGHV anerkannten Rasse (auch
Hunde ohne Papiere). Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins vorzulegen.
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 sind nur Hunde zur Prüfung zugelassen, die am Prüfungstag mindestens ein Jahr alt sind und die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar sind.
Der Chip wird am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert, wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass des Hundes.
Flinte und Patronen sind mitzubringen.

Mitglieder der Jägerschaft Lüneburg haben Vorrang.
Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers.
Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.

Andrea Puls
Eure Hundeobfrau der Jägerschaft Lüneburg

Vortrag Aujeszky und (Jagd)Hunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Einladung der Jägerschaft Lüneburg werde ich am Donnerstag, 12. Oktober 2023  19.00 Uhr  Gasthaus Stumpf  21409 Embsen  Ringstr.6 einen Vortrag mit dem Thema „Aujeszkyschen Krankheit- Risiko für Jagdhunde?“ halten. Bitte reichen Sie die Information an die Hundeführer sowie Interessierte weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volksdorf
Amtstierarzt

Umfrage „DIALOG – Zwischen Vorurteilen und Kooperation – Neue Ansätze zur Kommunikation im Waldumbau“

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Sebastian Rappold. Ich bin an der Hochschule Rottenburg als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt.
Hier bearbeite ich ein wissenschaftliches Projekt, welches das Augenmerk auf Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie Jungjägerinnen und Jungjäger bis zum Alter von 30 (35) Jahren legt. Das Projekt trägt den Titel „DIALOG – Zwischen Vorurteilen und Kooperation – Neue Ansätze zur Kommunikation im Waldumbau“ und wird von der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe gefördert. Es steht im Zeichen der letztjährigen Kalamitäten und des Klimawandels. Das Vorhaben soll auch den häufig vorkommenden Konflikt zwischen Jägern und Waldbesitzern beleuchten und bei Problemen Strategien zur Kooperation finden.
Möglicherweise haben Sie bereits von dem Projekt gehört, da ich über mehrere Wochen hinweg versuchte, Teilnehmer für Onlineumfragen unter Jägern und Waldbesitzern zu finden. Ich hatte Sie auch vor einiger Zeit kontaktiert. Dies möchte ich allerdings erneut tun und um Ihre Mithilfe bitten. Daher wende ich mich nochmals an die Kreisjägerschaften. Aktuell fehlen dem Projekt noch Teilnehmer für die Onlineumfragen der Jäger und Waldbesitzer.

Im Folgenden möchte ich Ihnen die beiden Umfragen zukommen lassen, mit der Bitte diese in der Kreisjägerschaft zu verteilen oder auf anderem Wege (unter Kollegen, Waldbesitzern, Internet (z.B. Social Media), WhatsApp, weitere…) zu streuen. Zwar haben wir die Personen bis zum Alter von 35 Jahren im Fokus. Allerdings ist es auch erwünscht, dass unabhängig vom Alter Antworten eingehen. Dies ermöglicht uns die Vergleichbarkeit zwischen den Altersgruppen. Bei den Waldbesitzern dürfen auch Leute antworten, welche den Wald noch erben werden, aber aktuell noch nicht besitzen.
Lassen Sie sich von der Anzahl der Fragen bitte nicht abschrecken. Es sind ca. 35. Die Teilnahme dauert aber maximal zehn Minuten, da es sich zum größten Teil um Fragen zum Ankreuzen handelt. Die Ergebnisse werden anonymisiert.

Waldbesitzer: https://www.umfrageonline.com/c/rgdikgyx
Jäger : https://www.umfrageonline.com/c/yncdfzuw

Unter folgender Website können Sie außerdem eine kurze Projektbeschreibung einsehen:
https://www.hs-rottenburg.net/aktuelles/aktuelle-meldungen/meldungen/aktuell/kommunikation-zum-waldumbau-im-zeichen-des-klimawandels/

Ich wäre Ihnen für Ihre erneute Hilfe sehr dankbar um eine möglichst große Anzahl an Teilnehmern zu erhalten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können mich über die Kontaktdaten in meiner Signatur erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Rappold
Forschungsprojekt DIALOG
Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
Schadenweilerhof
72108 Rottenburg am Neckar
Tel. +49 (0)7472/951-131
Fax +49 (0)7472/951-200
Rappold@hs-rottenburg.de
http://www.hs-rottenburg.de
University of Applied Sciences

Newsletter der Jagdbehörde 12.09.2023  Aujeszky-Virus

Im Landkreis Lüneburg wurde erneut ein mit dem Aujeszky-Virus infiziertes Wildschwein amtlich nachgewiesen. Das Veterinäramt warnt nun alle Hunde- und Katzenhalter.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Veterinärinstitut des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsichert) hat am 01.09.2023 erneut Antikörper gegen das Virus der Aujeszkysche Krankheit (AK) bei einem Wildschwein aus dem Landkreis Lüneburg nachgewiesen. Dies ist bereits der 10. amtliche Nachweis der AK seit November 2021.

Wie wird die Aujeszky-Krankheit auf Hunde und Katzen übertragen? 

Der Hauptwirt des Aujeszky-Virus ist das Schwein. Hunde und Katzen können sich vor allem auf zwei Wegen anstecken: 

  • Fressen von rohem, infiziertem Schweinefleisch und Innereien; da das Virus sehr widerstandsfähig ist, können Muskelfleisch und Knochenmark bei -18°C bis zu 36 Tage lang und gepökeltes Fleisch bis zu 20 Tage lang infektiös sein. Selbst bei Fäulnis können sich Hunde bis zum 12. Tag an infiziertem Fleisch anstecken.
  • Kontakt zu lebenden und toten, infizierten Wildschweinen (vor allem Gebrech und Genitalien)

Die Infizierung läuft hauptsächlich über die Maul- und Nasenschleimhäute. So kann sich ein Hund oder Katze auch über den Biss eines erkrankten Schweins anstecken. Der Kontakt mit kontaminierten Gegenständen, wie zum Beispiel verschmutzen Stiefeln, oder das Fressen infizierter Ratten kann ebenfalls zu einer Infektion mit dem Aujeszky-Virus führen. Eine Ansteckung von Hund zu Hund ist nicht möglich. Die Übertragung der Viren ist von der Jahreszeit unabhängig.

Welche Symptome hat die Aujeszkysche Krankheit? 

Bei Hunden und anderen Haussäugetieren wie zum Beispiel Katzen verläuft die Aujeszkysche Krankheit über die Nerven. So infiziert das Virus Hirnstamm und Hirnnervenkerne. Die Symptome treten nach der Inkubationszeit meist plötzlich auf: 

  • intensiver Juckreiz am Kopf (Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren).
  • Unruhe
  • permanentes Bellen
  • Angstzustände (ohne Aggression)
  • Futterverweigerung
  • Durst
  • Erbrechen
  • Atembeschwerden

Im fortschreitenden Verlauf können darüber hinaus folgende Symptome auftreten. 

  • Teilnahmslosigkeit/Apathie
  • Bewusstlosigkeit
  • Fieber
  • Schluckbeschwerden
  • Atemnot
  • Bewegungsstörungen
  • Lähmungserscheinung
  • Durchfall
  • starkes Speicheln

Das auffälligste Symptom ist der starke Juckreiz zu Beginn der Krankheit. Er beginnt meist am Kopf und kann sich im Verlauf auf Hals und Körper fortsetzen. In dem Fall nagen betroffene Hunde oft an den juckenden Körperstellen, wobei offene Wunden entstehen. 

Wie lange ist die Inkubationszeit der Aujeszkyschen Krankheit? 

Die Inkubationszeit des Aujeszky-Virus beträgt meist 3 bis 5 Tage, prinzipiell sind jedoch 2 bis 9 Tage möglich. Infizierte Hunde sterben 1 bis 3 Tage nach den ersten klinischen Anzeichen, meist jedoch innerhalb der ersten 48 Stunden. 

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es für Hunde? 

Für Hunde, Katzen und andere empfängliche Haussäugetiere verläuft die Aujeszkysche Krankheit immer tödlich. Eine Therapie im Falle einer Erkrankung oder eine Impfung gegen das SHV-1-Virus gibt es nicht. 

Das Veterinäramt des Landkreises weist nochmals auf die hohe Ansteckungsgefahr insbesondere für Hunde, Katzen und Hausschweine hin. Für Hunde und Katzen verläuft die Krankheit immer tödlich. Für Menschen ist das Virus jedoch ungefährlich.

Was Sie zum Thema Aujeszkysche Krankheit wissen sollten:

Was genau ist nochmal die Aujeszkysche Krankheit? 

Bei der Aujeszkyischen Krankheit (Morbus Aujeszky) handelt es sich um eine Virusinfektion, die beim Hund und Katze, aber auch anderen Fleischfressern zentralnervöse Störungen verursacht. Sie wird auch Pseudowut, Pseudorabies, Juckseuche, Juckpest, Tollkrätze oder infektiöse Bulbärparalyse genannt. Die Ursache der anzeigepflichtigen Tierseuche ist das Herpes-suis-Virus 1 (SHV-1). Menschen sind für dieses Virus nicht empfänglich, die Aujeszkysche Krankheit ist somit keine Zoonose.

Wie kann ich meinen Hund/Katze vor der Aujeszkyschen Krankheit schützen? 

Da die Aujeszkysche Krankheit für Hunde und Katzen immer tödlich verläuft, ist die Vorbeugung besonders wichtig: 

  • Rohes Fleisch von Wild- und Hausschweinen nicht verfüttern.
  • Jagdhunde von erlegtem Schwarzwild fernhalten und keine Innereien roh verfüttern.
  • Unkontrollierte Freigänge des Hundes in Gebieten mit Aujeszky infizierten Wildschweinen vermeiden.
  • Bei Jagdhunden Kontakt mit Schusswunden von Wildschweinen während der Jagd vermeiden.
  • Schweinehalter, die auch Jäger sind, sollten beim Zerwirken und bei der Entsorgung der nicht verwertbaren Reste von Schwarzwild besondere Vorsicht walten lassen.

In der Umwelt kann das Aujeszky-Virus bei 25°C bis zu 40 Tage lang überleben. Abtöten können Sie es nur mittels Erhitzung über 55°C oder mit Desinfektionsmittel auf Chlor- Ammonium- oder Formalinbasis. Alkohol und Phenole wirken nicht. 

NEUES zu WilKEA

Ferner gibt das LAVES auf seiner Internetseite bekannt, dass seit zwei Wochen eine neue WilKEA-Version in den App-Stores zur Verfügung steht:

Folgende Neuerungen wurden implementiert:

  • Möglichkeit, Sammelerfassungen durchzuführen (dieses ist insbesondere für Gesellschaftsjagden geeignet)
  • Verbessertes Design

Ein aktualisiertes Nutzerhandbuch für Anwender (Jäger) findet sich zum Herunterladen auf https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/service/edv_programme/wilkea/die-wildtier-koordinaten-erfassungs-app-wilkea-208152.html unter der Rubrik „Handbuch und Empfehlungen“ auf der rechten Seite.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Landkreis Lüneburg – Kreisverwaltung

Waffenaufbewahrung: Einordnung zum Waffenschrank-Schlüssel-Urteil

In Jägerkreisen sorgt aktuell ein Gerichts-Urteil für Furore. Anlass ist die Aufbewahrung des Waffenschrank-Schlüssels.

Der 30.08.2023 war für die meisten Bürgerinnen und Bürger ein Tag wie jeder andere auch; ein kühler Endsommertag. Für die fast eine Million legalen Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer war er hingegen ein entscheidender Tag. Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 30.08.2023, Az. 20 A 2384/20) in Münster wurde eine langjährige Gesetzeslücke im Waffenrecht mit Leben gefüllt. Sie führt einerseits zu mehr Rechtssicherheit, anderseits nun auch zu strengeren Anforderungen bei der Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln.

https://www.pirsch.de/news/waffenaufbewahrung-einordnung-zum-waffenschrank-schluessel-urteil-37535

Newsletter Jagdbehörde : ASP-Aufwandsentschädigungen

Entschädigung für den Mehrabschuss von Schwarzwild ist zum 31.12.2022 ausgelaufen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landwirtschaftskammer Niedersachsen teilt auf ihrer Internetseite folgendes mit:

„Die Verwaltungsvorschrift „Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen (VV-ASP)“ ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Bereits beantragte Entschädigungen für bis zum 31.12.2022 entstandene Aufwände werden bei positiver Antragsprüfung weiterhin durch die Bewilligungsbehörde ausgezahlt. Bei Prüfung der zu erreichenden Bagatellgrenze ist dabei der Gesamtantrag (Aufwände bis 31.03.2023) maßgebend, auch wenn der tatsächliche Auszahlungsbetrag aufgrund der Kappung zum 31.12.2022 letztendlich darunter liegt.

Der ab dem 01.01.2023 entstandene sowie der zukünftig entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden kann leider nicht mehrentschädigt werden. Grund dafür ist, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine unkomplizierte Gewährung von Billigkeitsleistungen nicht gegeben sind und mit vertretbarem Aufwand für alle Beteiligten kein alternatives Zuwendungsverfahren etabliert werden kann.

Wir bedauern dies, gehen aber davon aus, dass die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger in ihrem Engagement für angemessene Schwarzwildbestände nicht nachlassen.“

Die ausführliche Mitteilung der Landwirtschaftskammer können Sie über folgenden Link nachlesen:

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/33425_ASP_Schwarzwildbestaende_effektiv_absenken_%E2%80%93_Aufwandsentschaedigungen_fuer_Jagdausuebungsberechtigte

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Landkreis Lüneburg

Instagram
YouTube