LJN-Info : Gemeinsames Statement Exkursion Jagdhundeausbildung Dänemark

Sehr geehrte Damen und Herren,

am vergangenen Montag (07. Juli) fand auf Einladung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums eine Exkursion nach Dänemark zur Vorführung der dort angewandten „SIM-Fox“-Methode zur Jagdhundeausbildung statt. 

Zu Ihrer Information finden Sie anliegend ein gemeinsames Statement von Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Jagdgebrauchshundverband e.V., Jagdgebrauchshundverband e.V. Landesverband Niedersachsen und dem Landesverband der Berufsjäger Niedersachsen e.V. zu dieser Exkursion, welches wir heute  u.a. auch an die Jagdfachpresse versendet haben.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil,

Florian Rölfing
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Schopenhauerstr. 21
30625 Hannover

Der Beitrag verfällt um 06:45 am 11.01.26.

Rahmenplan zur Prävention und Bekämpfung der ASP (Stand: Juni 2025)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit angefügter Datei erhalten Sie den aktualisierten Rahmenplan zur Prävention und Bekämpfung der ASP (Stand: Juni 2025), der auch unter Tierseucheninfo veröffentlicht ist.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Uwe Oltrogge

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Rahmenplan zur Prävention und Bekämpfung der ASP

Der Beitrag verfällt um 06:43 am 02.01.26.

Newsletter der Jagdbehörde vom 18.06.2025

Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Kreis Olpe

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Kreis Olpe in Nordrhein-Westfalen wurde bei einer am 11.06.2025 frisch verendet aufgefundenen Überläuferbache das ASP-Virus am 13.06.2025 nachgewiesen. Der Befund wurde am 14.06.2025 vom FLI bestätigt. Inzwischen wurde das ASP-Virus bei weiteren 4 Wildschweinen (3 Frischlinge, 1 Überläuferbache) nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen (Ausweisung Restriktionsgebiete, Fallwildsuche etc.) wurden eingeleitet.

Dieses Ereignis zeigt einmal mehr, die Seuche wird über große Distanzen verschleppt und kann überall ausbrechen. Es ist daher umso wichtiger sehr aufmerksam zu sein und Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Dies bedeutet u.a., auffälliges Wild zur Untersuchung zu bringen, jedes verendet aufgefundene Stück Schwarzwild unverzüglich zu bergen und dem Veterinäramt entweder geeignete Proben (EDTA-Blut, blutiger Tupfer) oder das ganze Tier zur Untersuchung zu übergeben. Die Nutzung der WilKEA-App und der von hier ausgegebenen Probenahmesets wird in diesem Zusammenhang dringend empfohlen. Jagdkleidung und Gerätschaften dürfen nicht in Hausschweinebestände gelangen. Vor dem Betreten von Hausschweinebeständen ist unbedingt die komplette Kleidung und das Schuhwerk zu wechseln, Hände und Schuhe zu reinigen und dann zu desinfizieren.

Weitere Informationen finden Sie u.a. auf diesen Internetseiten:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/informationen-zur-afrikanischen-schweinepest-169063.html

und 

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/afrikanische_schweinepest/afrikanische_schweinepest/afrikanische-schweinepest-207148.html


Für Rückfragen steht Ihnen im Veterinäramt Amtstierarzt Herr Volksdorf unter folgender Telefonnummer: 261416 gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hinnerk Zobel

Jagdbehörde

Landkreis Lüneburg

Der Beitrag verfällt um 09:48 am 18.12.25.

Informationen vom Veterinäramt / 13.06.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Veterinäramt informiert:
Von Anfang Juli bis Ende September 2025 nimmt das Veterinäramt nur noch 
am Montag und Donnerstag zwischen 08:30 Uhr und 11:30 Uhr Trichinenproben an.
Die Trichinenannahme am Mittwoch Nachmittag hingegen entfällt.

Wir bitten um Beachtung.
 
Ihr Veterinäramt
Landkreis Lüneburg

Mit freundlichen Grüßen

Hinnerk Zobel
Jagdbehörde
Landkreis Lüneburg

Der Beitrag verfällt um 11:22 am 13.12.25.

Demonstration am 25. Juni 2025 in Mainz

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in Niedersachsen soll auch in Rheinland-Pfalz das Jagdgesetz umfassend geändert werden und auch hier sind die Grundsätze der Jagdausübung gefährdet.
In der Anlage erhalten Sie eine Zusammenfassung der für Jagd und Jäger besonders relevanten Punkte. Unter anderem soll auch in Rheinland- Pfalz die Hundeausbildung an der lebenden Ente und im Bereich der Baujagd durch unsinnige Verbote eingeschränkt werden.
Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz hat sowohl auf Landes- als auch auf lokaler Ebene in den nächsten Wochen eine Reihe von öffentlichkeitswirksamen Protestaktionen geplant.
Als zentrale Aktion ist für den 25. Juni 2025 eine Großdemonstration mit Protestmarsch vom Rheinufer bis zum Landtag mit anschließender Kundgebung in Mainz vorgesehen.
Liebe Jägerinnen und Jäger, in Niedersachsen haben im Januar 20.000 Jägerinnen und Jäger gegen die Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes demonstriert. Viele Teilnehmer aus anderen Bundesländern haben dazu beigetragen, dass diese Demonstration ein beispielloser Erfolg wurde. Nun ist es an der Zeit, sich für dieses Zeichen der Solidarität zu revanchieren und die Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz zu unterstützen.Die Landesjägerschaft Niedersachsen hat deshalb für den 25.Juni 2025 Busse organisiert, deren Routen sich an den niedersächsischen Hauptverkehrsachsen orientieren und Teilnehmer an festgelegten Punkten einsammeln und nach Mainz fahren.
Der Jägerschaft, den Hegeringen und den Teilnehmern entstehen für die Busfahrt keine Kosten. Für Verpflegung während der An- und Abreise ist gesorgt. Wir bitten Sie, in Ihrer Mitgliedschaft das Interesse an einer Teilnahme abzufragen und bis zum 18.06.2025 über Ihre Jägerschaft an die Geschäftsstelle der LJN zu melden.
Parallel dazu werden wir zeitnah mit der Mobilisierung über unsere digitalen Verbreitungswege beginnen.
Wir bitten Sie, sich in der Mitgliedschaft für eine hohe Beteiligung einzusetzen.
Für Fragen steht Ihnen neben Ihrem Bezirksvorsitzenden auch die Geschäftsstelle der LJN zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil
Dammann- Tamke
Präsident

Infoschreiben der LJN und des LJV Rheinland-Pfalz

Der Beitrag verfällt um 07:01 am 10.12.25.

Newsletter der Jagdbehörde 01.01.2023

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Veterinäramt Lüneburg informiert:

erlegte Wildschweine müssen nicht mehr auf ASP untersucht werden

(lk) Ab sofort müssen Jagdausübungsberechtigte in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg nicht mehr alle gesund geschossene Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beproben lassen. Die in den letzten Jahren im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) grassierende ASP bei Wildschweinen konnte erfolgreich bekämpft werden. Die im Zuge des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) eingerichteten Sperrzonen I und II wurden nach erfolgter Zustimmung der Europäischen Kommission mit einer Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben. Da eine örtliche Nähe zu infizierten Wildschweinen nicht mehr gegeben ist, gibt es keine Gründe für die Durchführung eines verstärkten Monitorings hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in unserem Zuständigkeitsbereich mehr. Demzufolge wurde die Allgemeinverfügung zur Blutprobenentnahme bei erlegten Wildschweinen nach Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgehoben. Die niedersächsischen Vorgaben zu Stichproben und Monitoringuntersuchungen bei Wildschweinen bleiben davon unberührt.

Dennoch ist die Gefahr eines Eintrages der ASP in den Wildbestand oder in Hausschweinebestände nicht gebannt. Neue Ausbrüche in Schweden und Italien zeigen, wie schnell das Virus auch über große Entfernungen verschleppt und eingetragen werden kann. Vorsicht ist weiterhin geboten. Alle Jägerinnen und Jäger werden daher weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine (Fallwild und Unfallwild) gelten als Indikatortiere der Seuche und sollten weiterhin dem Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet und mittels Blutprobe oder -tupfer beprobt werden. Nur eine frühzeitige Erkennung der Seuche garantiert eine zügige Tilgung und reduziert empfindliche jagdliche Einschränkungen auf ein Minimum. Auch sind alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt von Jägerinnen und Jägern oder Jagdhunden mit Hausschweinen weiterhin strikt zu beachten. 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handelt sich um eine ansteckende Viruskrankheit mit hoher Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen. Für Menschen besteht keine Gefahr. Weitere Informationen finden Sie unter www.landkreis-lueneburg.de/afrikanische-schweinepest. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ist unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder der Telefonnummer 04131/26-1413 erreichbar. 

Den genauen Wortlaut der Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 können Sie hier nachlesen:

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen 

Ab dem 01.11.2023 müssen Jagdausübungsberechtigte im Landkreis Lüneburg nicht mehr von jedem gesund geschossenen Wildschwein eine ASP-Blutprobe entnehmen. Krank geschossene Wildschweine sowie Fall- und Unfallwild sollen jedoch weiterhin beprobt werden.

Die Allgemeinverfügung zur Blutprobenentnahme bei allen geschossenen Wildschweinen wird nach Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie in Abstimmung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zum 01.11.2023 aufgehoben.

Begründung: 

Die im Zuge des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) eingerichteten Sperrzonen I und II wurden nach erfolgter Zustimmung der Europäischen Kommission mit Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben, weil die ASP erfolgreich bekämpft wurde. Demzufolge ist die Begründung für die Durchführung eines verstärkten Monitorings hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in meinem Zuständigkeitsbereich entfallen. Die niedersächsischen Monitoringstichproben werden weitergeführt. 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, erhoben werden. 

Lüneburg, 28.10.2023

gez. Jens Böther

Landrat

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Wildschweine müssen nicht mehr auf die Afrikanische Schweinepest untersucht werde

Vorabinformation aus der Landeszeitung vom 28.10.2023
Newsletter der Veterinär-/Jagdbehörde folgt noch !

Es gibt laut dem Landkreis Lüneburg keine Gründe mehr für die Beprobung und virologische Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine. Dennoch gelte bei der Afrikanische Schweinepest weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit
Ab sofort müssen Jäger in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg nicht mehr alle gesund geschossenen Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beproben lassen. Die in den vergangenen Jahren im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) grassierende ASP bei Wildschweinen sei erfolgreich bekämpft worden. Das teilt der Landkreis Lüneburg mit.

Die eingerichteten Sperrzonen seien nach Zustimmung der Europäischen Kommission mit einer Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben worden. Da eine örtliche Nähe zu infizierten Wildschweinen nicht mehr gegeben sei, gebe es keine Gründe mehr für ein verstärktes Monitoring hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in Lüneburg.

Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine gelten als Indikatortiere der Seuche

Vom Kreis Lüneburg heißt es in einer Mitteilung: „Die niedersächsischen Vorgaben zu Stichproben und Monitoringuntersuchungen bei Wildschweinen bleiben von der Aufhebung der Allgemeinverfügung unberührt. Die Gefahr eines Eintrages der ASP in den Wildbestand oder in Hausschweinebestände ist nicht gebannt.“ Das zeigten neue Ausbrüche in Schweden und Italien. „Vorsicht ist weiterhin geboten.“
Alle Jägerinnen und Jäger werden daher weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine (Fallwild und Unfallwild) würden als Indikatortiere der Seuche gelten und sollten weiterhin dem Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet und mittels Blutprobe oder Tupfer beprobt werden. Auch seien alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt von Jägern oder Jagdhunden mit Hausschweinen weiterhin strikt zu beachten, mahnt der Kreis.

Für Menschen bestehe keine Gefahr

Die Afrikanische Schweinepest sei eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handele sich um eine ansteckende Viruskrankheit mit hoher Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen. Für Menschen bestehe keine Gefahr.

Weitere Informationen unter www.landkreis-lueneburg.de/afrikanische-schweinepest. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ist unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder (04131) 261413 erreichbar.

Bericht Wolfmonitoring III./2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Anhang sende ich Ihnen den Bericht zum Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. für das III. Quartal 2023 zu. Bitte leiten Sie diesen Bericht an unsere Mitglieder weiter.

Der Bericht zum III. Quartal 2023 befasst sich mit insgesamt 2010 Meldungen die im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. September 2023 an das Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. gemeldet wurden. Berücksichtigt werden dabei nur Meldungen, welche bis zur Fertigstellung des Berichts an das Monitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. weitergeleitet wurden. Zum Ende des Berichtszeitraums sind 55 Wolfsterritorien (50 Wolfsrudel, 4 Wolfspaare und 1 residenter Einzelwolf) für Niedersachsen offiziell nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um Mindestwerte.

Bericht Wolsmonitoring

Mit freundlichen Grüßen,

Raoul Reding, MSc.

Wolfsbeauftragter

oring

Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde 23.10.2023

Die Jägerschaft Lüneburg veranstaltet am Montag, den 23.10.2023 eine Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde nach den
Richtlinien der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen.
Maximal 8 Hunde werden zugelassen.

Die Prüfung wird im Raum Dahlenburg stattfinden, ein Treffpunkt wird mit der Einladung mitgeteilt.

Nennungen an: Andrea Puls, Lüneburger Str. 32a, 21394 Kirchgellersen
hundewesen@jaegerschaft-lueneburg.de

Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß (18.10.2023) nicht erstattet.
Das Nenngeld beträgt:

• 80,00 € Stöberprüfung

Nenngeld an: Jägerschaft Lüneburg
IBAN: DE18 2405 0110 0000 0408 08 BIC: NOLADE21LBG

Nennformulare können bei mir angefordert oder im Bereich Service/Download, Rubrik Jagdhunde heruntergeladen werden.
Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN unter
Download PDF Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen
nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.
Ein Anmeldung über Jagdhundewesen-Niedersachsen.de ist ebenso möglich.
Geprüft werden kann jeder Hund, der aussieht wie ein Jagdhund einer von JGHV anerkannten Rasse (auch
Hunde ohne Papiere). Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins vorzulegen.
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 sind nur Hunde zur Prüfung zugelassen, die am Prüfungstag mindestens ein Jahr alt sind und die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar sind.
Der Chip wird am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert, wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass des Hundes.
Flinte und Patronen sind mitzubringen.

Mitglieder der Jägerschaft Lüneburg haben Vorrang.
Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers.
Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.

Andrea Puls
Eure Hundeobfrau der Jägerschaft Lüneburg

Vortrag Aujeszky und (Jagd)Hunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Einladung der Jägerschaft Lüneburg werde ich am Donnerstag, 12. Oktober 2023  19.00 Uhr  Gasthaus Stumpf  21409 Embsen  Ringstr.6 einen Vortrag mit dem Thema „Aujeszkyschen Krankheit- Risiko für Jagdhunde?“ halten. Bitte reichen Sie die Information an die Hundeführer sowie Interessierte weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volksdorf
Amtstierarzt

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