Anbei der Bericht zum Wolfsmonitoring für das III: Quartal 2024
Wolfsmonitoring
Der Beitrag verfällt um 10:38 am 24.06.25.
Anbei der Bericht zum Wolfsmonitoring für das III: Quartal 2024
Wolfsmonitoring
Der Beitrag verfällt um 10:38 am 24.06.25.
Anbei finden Sie aktuelle Infos zur geplanten Demo in Hannover :
Info LJN
Der Beitrag verfällt um 10:35 am 24.06.25.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell hat uns der AK-positive Befund von einem Wildschwein aus dem Bereich Böhmsholz erreicht. Ich bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei der Jagdausübung.
Bei Wiederkäuern (Rot- und Rehwild) aus der Region Radbruch ist akut zirkulierendes BTV-3, aber auch der länger zurückliegende Kontakt mit BTV als auch SBV durch Antikörperbefunde diagnostiziert worden.
Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gutes und gesundes neues Jahr wünsche ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volksdorf
Amtstierarzt
Landkreis Lüneburg · Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Der Beitrag verfällt um 10:34 am 24.06.25.
Aujeszkysche Krankheit bei zwei Wildschweinen im Landkreis Lüneburg nachgewiesen
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Veterinärinstitut des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) hat am 17.12.2024 erneut Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit (AK) bei zwei Wildschweinen aus dem Landkreis Lüneburg nachgewiesen. Dies ist bereits der 18. amtliche Nachweis der AK seit November 2021. Ein Anstieg positiver Nachweise ist in der Samtgemeinde Amelinghausen zu verzeichnen.
Das Veterinäramt des Landkreises weist nochmals auf die hohe Ansteckungsgefahr insbesondere für Hunde, Katzen und Hausschweine hin. Für Hunde und Katzen verläuft die Krankheit immer tödlich. Für Menschen ist das Virus jedoch ungefährlich.
Was Sie zum Thema Aujeszkysche Krankheit wissen sollten:
Was genau ist nochmal die Aujeszkysche Krankheit?
Bei der Aujeszkyischen Krankheit (Morbus Aujeszky) handelt es sich um eine Virusinfektion, die beim Hund und Katze, aber auch anderen Fleischfressern zentralnervöse Störungen verursacht. Sie wird auch Pseudowut, Pseudorabies, Juckseuche, Juckpest, Tollkrätze oder infektiöse Bulbärparalyse genannt. Die Ursache der anzeigepflichtigen Tierseuche ist das Suid Herpesvirus 1 (SHV-1). Menschen sind für dieses Virus nicht empfänglich, die Aujeszkysche Krankheit ist somit keine Zoonose.
Wie wird die Aujeszky-Krankheit auf Hunde und Katzen übertragen?
Der Hauptwirt des Aujeszky-Virus ist das Schwein. Hunde und Katzen können sich vor allem auf zwei Wegen anstecken:
Die Infizierung läuft hauptsächlich über die Maul- und Nasenschleimhäute. So kann sich ein Hund oder Katze auch über den Biss eines erkrankten Schweins anstecken. Der Kontakt mit kontaminierten Gegenständen, wie zum Beispiel verschmutzen Stiefeln, oder das Fressen infizierter Ratten kann ebenfalls zu einer Infektion mit dem Aujeszky-Virus führen. Eine Ansteckung von Hund zu Hund ist nicht möglich. Die Übertragung der Viren ist von der Jahreszeit unabhängig.
Welche Symptome hat die Aujeszkysche Krankheit?
Bei Hunden und anderen Haussäugetieren wie zum Beispiel Katzen verläuft die Aujeszkysche Krankheit über die Nerven. So infiziert das Virus Hirnstamm und Hirnnervenkerne. Die Symptome treten nach der Inkubationszeit meist plötzlich auf:
intensiver Juckreiz am Kopf (Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren)
Unruhe
permanentes Bellen
Angstzustände (ohne Aggression)
Futterverweigerung
Durst
Erbrechen
Atembeschwerden
Im fortschreitenden Verlauf können darüber hinaus folgende Symptome auftreten:
Teilnahmslosigkeit/Apathie
Bewusstlosigkeit
Fieber
Schluckbeschwerden
Atemnot
Bewegungsstörungen
Lähmungserscheinung
Durchfall
starkes Speicheln
Das auffälligste Symptom ist der starke Juckreiz zu Beginn der Krankheit. Er beginnt meist am Kopf und kann sich im Verlauf auf Hals und Körper fortsetzen. In dem Fall nagen betroffene Hunde oft an den juckenden Körperstellen, wobei offene Wunden entstehen.
Wie lange ist die Inkubationszeit der Aujeszkyschen Krankheit?
Die Inkubationszeit des Aujeszky-Virus beträgt meist 3 bis 5 Tage, prinzipiell sind jedoch 2 bis 9 Tage möglich. Infizierte Hunde sterben 1 bis 3 Tage nach den ersten klinischen Anzeichen, meist jedoch innerhalb der ersten 48 Stunden.
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es für Hunde?
Für Hunde, Katzen und andere empfängliche Haussäugetiere verläuft die Aujeszkysche Krankheit immer tödlich. Eine Therapie im Falle einer Erkrankung oder eine Impfung gegen das SHV-1-Virus gibt es nicht.
Wie kann ich meinen Hund/Katze vor der Aujeszkyschen Krankheit schützen?
Da die Aujeszkysche Krankheit für Hunde und Katzen immer tödlich verläuft, ist die Vorbeugung besonders wichtig:
Rohes Fleisch von Wild- und Hausschweinen nicht verfüttern, dazu zählen auch Rohwürste wie Salami und kaltgeräuchertes Fleisch z.B. Schinken.
Jagdhunde von erlegtem Schwarzwild fernhalten und keine Innereien roh verfüttern.
Unkontrollierte Freigänge des Hundes in Gebieten mit Aujeszky infizierten Wildschweinen vermeiden.
Bei Jagdhunden Kontakt mit Schusswunden von Wildschweinen während der Jagd vermeiden.
Schweinehalter, die auch Jäger sind, sollten beim Zerwirken und bei der Entsorgung der nicht verwertbaren Reste von Schwarzwild besondere Vorsicht walten lassen.
In der Umwelt kann das Aujeszky-Virus bei 25°C bis zu 40 Tage lang überleben. Abtöten können Sie es nur mittels Erhitzung über 55°C oder mit Desinfektionsmittel auf Chlor- Ammonium- oder Formalinbasis. Alkohol und Phenole wirken nicht.
Schweißproben werden weiterhin kostenlos zur Untersuchung auf ASP, KSP und AK während der Öffnungszeiten oder zur Trichinenproben Annahme dankend vom Veterinäramt entgegengenommen.
Trichinenproben Annahme zwischen den Feiertagen und Neujahr:
Mo. 23.12.2024 08:30 Uhr -11:30 Uhr
Mo. 30.12.2024 08:30 Uhr – 11:30 Uhr
Do. 02.01.2025 08:30 Uhr – 11:30 Uhr
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hinnerk Zobel
Jagdbehörde
Landkreis Lüneburg
Der Beitrag verfällt um 10:33 am 24.06.25.
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegendes Informationsschreiben in Bezug auf den aktuellen Stand zu der von der Landesregierung geplanten Novelle des NJagdG mit der Bitte um Beachtung.
Den Vorsitzenden der Jägerschaften und Kreisjägermeistern ist gleichlautendes Schreiben übersendet worden.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil,
Florian Rölfing
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover
Der Beitrag verfällt um 11:16 am 13.06.25.
Myxomatose bei Feldhasen im Landkreis Lüneburg bestätigt
Sehr geehrte Damen und Herren, das Myxomatosevirus hat nachweislich den Landkreis Lüneburg erreicht. Bei einem erkrankten Feldhasen aus dem Bereich Melbeck ist das Virus nachgewiesen worden. Diese für Deutschland neue Virusvariante lässt sowohl Feldhasen als auch Kaninchen erkranken. Um einen Überblick über die aktuelle Situation zu erlangen, bittet das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg erkrankt geschossene oder verendet aufgefundene Wildkaninchen sowie Feldhasen dem Veterinäramt zur Untersuchung zu übergeben. Natürlich müssen die Tierkörper hygienische einwandfrei und stabil verpackt sein. Die gelben Säcke eignen sich hierfür nicht. Transport und Untersuchung sind für Wildtiere grundsätzlich kostenfrei in Niedersachsen. Mit freundlichen Grüßen Hinnerk Zobel Jagdbehörde |
Der Beitrag verfällt um 10:13 am 20.05.25.
Durch das geänderte Waffengesetz kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Erteilung von waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnissen kommen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Deutsche Bundestag hat Ende Oktober mit dem Beschluss des sogenannten Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems unter anderem auch eine Reihe von Änderungen des Waffengesetzes vorgenommen. So müssen bei waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen der kommunalen Waffenbehörden seit 1. November auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt beteiligt werden. Aufgrund von noch nicht endgültig abgeschlossenen verfahrenstechnischen Anpassungen im vollelektronischen Abfrageverfahren verzögern sich derzeit die Rückmeldungen der zu beteiligten Stellen innerhalb des Überprüfungsverfahrens.
Vor diesem Hintergrund informiert der Landkreis Lüneburg, dass waffenrechtliche Anträge, für die bis zum 31. Oktober keine abgeschlossene Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt ist, daher einer längeren Bearbeitungszeit bedürfen.
Betroffen sind unter anderem Voreinträge in Waffenbesitzkarten, die in vielen Fällen Voraussetzung für den Kauf einer Waffe sind (zum Beispiel bei Kurzwaffen für Jäger und Sportschützen oder halbautomatischen Langwaffen für Sportschützen). Gleiches gilt für die Bearbeitung jagdrechtlicher Anträge (Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen).
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hinnerk Zobel
Jagdbehörde
Landkreis Lüneburg Auf dem Michaeliskloster 4, 21335, Lüneburg
Der Beitrag verfällt um 10:38 am 18.05.25.
Der jährliche Bericht liefert Daten, Zahlen und Fakten zu den Wildtierpopulationen und der Jagd ebenso wie neueste wildbiologische Erkenntnisse
Hannover. Ist die Bestandsentwicklung unseres Wildes ausgeglichen? Wie sieht es mit den Jagdstrecken im vergangenen Jagdjahr aus? Antworten auf diese Fragen gibt der gemeinsame Landesjagdbericht 2023/2024 vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN). Der jährliche Bericht liefert Daten, Zahlen und Fakten zu den Wildtierpopulationen und der Jagd ebenso wie neueste wildbiologische Erkenntnisse durch die Wildtiererfassung Niedersachsen (WTE), beispielsweise über Besatzentwicklungen. Die Schwerpunktthemen des Landesjagdberichts beschäftigen sich in diesem Jahr mit dem Thema Artenvielfalt in der Agrarkulturlandschaft, wobei verschiedene Projekte, die beispielgebend für die vielen Initiativen von Jägerschaft und Landnutzern im ganzen Land stehen, vorgestellt werden.
Miriam Staudte, Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen tragen dazu bei, die heimischen Wildtiere und ihren Lebensraum zu erhalten. In vielen Projekten zwischen der Jägerschaft und den Flächenbewirtschaftern wird zudem mehr Biodiversität in die Agrarkulturlandschaft gebracht, denn bei uns in Niedersachsen ist der ländliche Raum eng verzahnt mit der Jagd. Auch die gesteigerte Jagdstrecke beim Schwarzwild zeigt, dass die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen ihren Schutzauftrag sehr ernst nehmen und die Afrikanische Schweinepest engagiert präventiv bekämpfen – dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Dies gilt auch für die intensive Bejagung der Nutria, und den damit sichergestellten Deich- und Hochwasserschutz.“
Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.: „Die Jagdstreckenergebnisse insbesondere bei Nutria und Schwarzwild belegen sehr deutlich, wie wichtig die Aufgaben der Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen sind und wie erfolgreich sie diese erfüllen. Das ist aber nur ein Teil der Jagd. Ein anderer sehr bedeutender Teil sind die vielen Initiativen zur Verbesserung der Lebensräume und zum Schutz der Artenvielfalt, die die Jägerinnen und Jäger hier im ganzen Land umsetzen. Unsere fachliche Expertise als anerkannter Naturschutzverband gepaart mit dem Verständnis dafür, was in der landwirtschaftlichen Praxis auch umsetzbar ist, zeichnet die Projekte aus und macht sie so erfolgreich“.
Ausgewählte Jagdstreckenentwicklungen (inklusive Fallwild):
Mit 44.961 Nutrias und 25.485 Waschbären konnten im Jagdjahr 2023/2024 jeweils neue Höchstwerte bei den Jagdstrecken erreicht werden. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Jagdstrecke bei der Nutria um 29,4 Prozent und beim Waschbären um 9,4 Prozent. Nach einem Rückgang im vorherigen Jagdjahr ist auch die Jagstrecke beim Schwarzwild wieder angestiegen: Mit 42.499 Wildschweinen stieg sie um 17,6 Prozent an. Beim Rot- und Muffelwild setzte sich der Trend der letzten Jahre fort und die Jagdstrecken sanken im Vergleich zum Vorjahr weiter – beim Rotwild um 11,1 % auf 4.450 und beim Muffelwild um 8 Prozent auf lediglich 185.
Hintergrund:
Zum 22. Mal in Folge veröffentlichen das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Herausgeber) und die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (Redaktion) gemeinsam den „Wild und Jagd Landesjagdbericht“. Der aktuelle Landesjagdbericht ist im Internet unter www.ml.niedersachsen.de und www.ljn.de verfügbar.
Der Landesjagdbericht 2023/2024 zum Download
Der Beitrag verfällt um 12:00 am 01.05.25.
Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Veterinäramt Lüneburg informiert:
erlegte Wildschweine müssen nicht mehr auf ASP untersucht werden
(lk) Ab sofort müssen Jagdausübungsberechtigte in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg nicht mehr alle gesund geschossene Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beproben lassen. Die in den letzten Jahren im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) grassierende ASP bei Wildschweinen konnte erfolgreich bekämpft werden. Die im Zuge des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) eingerichteten Sperrzonen I und II wurden nach erfolgter Zustimmung der Europäischen Kommission mit einer Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben. Da eine örtliche Nähe zu infizierten Wildschweinen nicht mehr gegeben ist, gibt es keine Gründe für die Durchführung eines verstärkten Monitorings hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in unserem Zuständigkeitsbereich mehr. Demzufolge wurde die Allgemeinverfügung zur Blutprobenentnahme bei erlegten Wildschweinen nach Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgehoben. Die niedersächsischen Vorgaben zu Stichproben und Monitoringuntersuchungen bei Wildschweinen bleiben davon unberührt.
Dennoch ist die Gefahr eines Eintrages der ASP in den Wildbestand oder in Hausschweinebestände nicht gebannt. Neue Ausbrüche in Schweden und Italien zeigen, wie schnell das Virus auch über große Entfernungen verschleppt und eingetragen werden kann. Vorsicht ist weiterhin geboten. Alle Jägerinnen und Jäger werden daher weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine (Fallwild und Unfallwild) gelten als Indikatortiere der Seuche und sollten weiterhin dem Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet und mittels Blutprobe oder -tupfer beprobt werden. Nur eine frühzeitige Erkennung der Seuche garantiert eine zügige Tilgung und reduziert empfindliche jagdliche Einschränkungen auf ein Minimum. Auch sind alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt von Jägerinnen und Jägern oder Jagdhunden mit Hausschweinen weiterhin strikt zu beachten.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handelt sich um eine ansteckende Viruskrankheit mit hoher Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen. Für Menschen besteht keine Gefahr. Weitere Informationen finden Sie unter www.landkreis-lueneburg.de/afrikanische-schweinepest. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ist unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder der Telefonnummer 04131/26-1413 erreichbar.
Den genauen Wortlaut der Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 können Sie hier nachlesen:
Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen
Ab dem 01.11.2023 müssen Jagdausübungsberechtigte im Landkreis Lüneburg nicht mehr von jedem gesund geschossenen Wildschwein eine ASP-Blutprobe entnehmen. Krank geschossene Wildschweine sowie Fall- und Unfallwild sollen jedoch weiterhin beprobt werden.
Die Allgemeinverfügung zur Blutprobenentnahme bei allen geschossenen Wildschweinen wird nach Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie in Abstimmung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zum 01.11.2023 aufgehoben.
Begründung:
Die im Zuge des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) eingerichteten Sperrzonen I und II wurden nach erfolgter Zustimmung der Europäischen Kommission mit Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben, weil die ASP erfolgreich bekämpft wurde. Demzufolge ist die Begründung für die Durchführung eines verstärkten Monitorings hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in meinem Zuständigkeitsbereich entfallen. Die niedersächsischen Monitoringstichproben werden weitergeführt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, erhoben werden.
Lüneburg, 28.10.2023
gez. Jens Böther
Landrat
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Jagd- und Waffenbehörde
Vorabinformation aus der Landeszeitung vom 28.10.2023
Newsletter der Veterinär-/Jagdbehörde folgt noch !
Es gibt laut dem Landkreis Lüneburg keine Gründe mehr für die Beprobung und virologische Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine. Dennoch gelte bei der Afrikanische Schweinepest weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit
Ab sofort müssen Jäger in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg nicht mehr alle gesund geschossenen Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beproben lassen. Die in den vergangenen Jahren im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) grassierende ASP bei Wildschweinen sei erfolgreich bekämpft worden. Das teilt der Landkreis Lüneburg mit.
Die eingerichteten Sperrzonen seien nach Zustimmung der Europäischen Kommission mit einer Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben worden. Da eine örtliche Nähe zu infizierten Wildschweinen nicht mehr gegeben sei, gebe es keine Gründe mehr für ein verstärktes Monitoring hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in Lüneburg.
Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine gelten als Indikatortiere der Seuche
Vom Kreis Lüneburg heißt es in einer Mitteilung: „Die niedersächsischen Vorgaben zu Stichproben und Monitoringuntersuchungen bei Wildschweinen bleiben von der Aufhebung der Allgemeinverfügung unberührt. Die Gefahr eines Eintrages der ASP in den Wildbestand oder in Hausschweinebestände ist nicht gebannt.“ Das zeigten neue Ausbrüche in Schweden und Italien. „Vorsicht ist weiterhin geboten.“
Alle Jägerinnen und Jäger werden daher weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine (Fallwild und Unfallwild) würden als Indikatortiere der Seuche gelten und sollten weiterhin dem Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet und mittels Blutprobe oder Tupfer beprobt werden. Auch seien alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt von Jägern oder Jagdhunden mit Hausschweinen weiterhin strikt zu beachten, mahnt der Kreis.
Für Menschen bestehe keine Gefahr
Die Afrikanische Schweinepest sei eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handele sich um eine ansteckende Viruskrankheit mit hoher Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen. Für Menschen bestehe keine Gefahr.
Weitere Informationen unter www.landkreis-lueneburg.de/afrikanische-schweinepest. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ist unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder (04131) 261413 erreichbar.