Drohneneinsatz 2023

Stellt man Klaus Eduard Remien am Ende der Saison die Frage „Wie ist es denn gelaufen?“ ,gibt es zwei Antwortmöglichkeiten.
Die erste (kurz & knapp) – „Physisch bin ich sehr erschöpft, psychisch sehr zufrieden und glücklich!“
Die zweite Antwort (detailliert und ausführlich):
„Wir sind über 1200 ha Grünland mit der Drohne abgeflogen und konnten 163 Rehkitze sichern.
Diese wurden von der Mähfläche in Jutesäcken oder Wildtierrettungskisten verbracht um sie vor dem sicheren Tod durch das Mähwerk zu schützen.
Die Kitze wurden nach den Mäharbeiten wieder in die Fläche gesetzt,um von den Ricken wieder „abgeholt“ zu werden. Mobile Kitze konnten aus den Flächen
vertrieben werden.

Ebenso Rotkälber, Fasanen und viele Hasen.

Wir waren im Zeitraum von fünf Wochen nahezu täglich ab 4 Uhr im Einsatz. Die Nachfrage des Drohneneinsatzes hat sich zum Vorjahr verdoppelt und viele Auftraggeber waren sehr erleichtert und begeistert : „Endlich wissen wir, an wen wir uns wenden können!“

Remien: „Wir bedanken uns bei allen Landwirten, Lohnunternehmern, Jägern und ehrenamtlichen Helfern für die gute Zusammenarbeit und das uns entgegengebrachte Vertrauen!“

Die gleichen Wildrettungsdienste werden auch vom Maschinenring im Namen der Jägerschaft Lüneburg angeboten.
Beide Wildrettungsdienste zusammenfasst ergibt sich folgende positive Bilanz:
2200 ha Gesamtfläche
253 gerettete Wildtiere und gesicherte Kitze

Nach der Saison ist vor der Saison…

Kontaktdaten für 2024:
Klaus Eduard Remien: 0172-8943942
Peter Müller: 0171-4736640

Die Drohne und das Zubehör (u.a. genügend Akkus und ein Monitor) konnten durch die Projektförderung der Lüneburger Sparkasse angeschafft werden.

„Das tat gut!“ – „Das tut gut!“

Susanne und Klaus Eduard Remien

Bericht der Landeszeitung vom 25.07.2023

UVV Jagd aktualisiert: Das sind die wichtigsten Punkte

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Jagd aktualisiert. Das gab die SVLFG am 4. Juli auf ihrer Webseite bekannt. In die Neufassung wurden eindeutige Regelungen zum Tragen von Signalkleidung und zur Abgabe von Schüssen aus erhöhter Position aufgenommen.

Schussabgabe nur ohne Gefährdung erlaubt

Unter § 3 „Ausübung der Jagd“ Absatz 4 war bereits Folgendes festgehalten: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“. Zu den Hinweisen bezüglich dieses Absatzes wurde nun ergänzt: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Nach eigener Aussage möchte die SVLFG „Die maßgebliche Funktion des Kugelfangs, insbesondere für Erntejagden“ unterstreichen.

Regelung zu Signalkleidung

In § 4 „Besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagd“ heißt es in Absatz 12: „Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben“. Der zugehörige Hinweis führt aus: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“ Laut SVLFG gab es mit der bisherigen Formulierung Probleme. „Die bisherige Aufzählung reichte von der gelben Regenjacke bis zum orange-roten Signalband am Hut“, so die SVLFG. Das habe mitunter zu Auslegungsproblemen geführt. „Mit dem einfachen Beispiel der signalfarbenen Warnweste oder […] der großflächigen Signalkleidung ist für alle an der Jagd direkt Beteiligten dem praktischen Wissensstand Rechnung getragen“, erläutert die SVLFG.

Informationsmaterial online verfügbar

Die Broschüre „Sichere Erntejagd“ der SVLFG können Sie hier herunterladen. Dort finden Sie auch noch weiteres Informationsmaterial zu dieser Thematik. Gedruckte Exemplare können Sie telefonisch unter 0561 785-10339 oder online unter www.svlfg.de/broschueren-bestellen anfordern. Die aktuelle Fassung der UVV Jagd finden sie hier.

Quelle : www.pirsch.de

Frühschoppen der Jagdhornbläser

Am Sonntag,  den 02.07. begann um 12 Uhr mit dem Signal „Begrüßung“ der Frühschoppen der Jagdhornbläser.

Nach einer Rückschau über die Aktivitäten der Gruppen und einigen Erläuterungen von Georg Heidenecker kam der musikalische Teil.

Im schönen Biergarten des Gasthauses zum Hohensand in Wittorf, direkt an der Ilmenau, wurden den Zuhörern viele Vorträge der Bläser geboten. Auch das Erzählen und Gedankenaustausch untereinander bei Getränken und Speisen kamen nicht zu kurz.

Gegen 14:30 Uhr klang der Frühschoppen mit einem gemeinsam vorgetragenen Stück der Bläsergruppen aus.

Betzendorfer Bläser zum dritten Mal Landesmeister

Betzendorfer Bläser verteidigen Landesmeister-Titel
Ein spannender Juni neigt sich für die Betzendorfer Jagdhornbläser zu Ende.

Mit der Bundesmeisterschaft am 03.06.2023 in Eichenzell / Fulda begann der Monat gleich mit einem Höhepunkt.
Die Gruppe um Dörte Heidenecker und Rolf Puppe erreichte dort im Vergleich mit den besten ES-Horn-Gruppen einen sehr guten 5.Platz. 

Nur 3 Wochen später fanden in Westerstede die Landesmeisterschaften des LJN statt.
In den Tagen dazwischen wurde von Dörte und Rolf nochmal richtig an Kleinigkeiten gefeilt.Es zahlte sich aus.
Die Bläsergruppe konnte sich den 3. Landesmeistertitel in Folge erspielen.

Weiter so!

Georg Heidenbecker
Bläser-Obmann

LJN-Bericht zur Landesmeisterschaft 2023

Basisprüfung erfolgreich bestanden

Am 16.06.2023 fand die Basisprüfung für Jagdhornbläser in Zeetze im Amt Neuhaus statt.
10 Jagdhornbläser der Jagdhornbläsergruppe „Elbhörner“ nahmen an der Prüfung teil. Unter der dem fachmännischen Gehör vom Bezirksbläserobmann Wolfgang Baumgärtner haben alle Bläser die Prüfung mit Erfolg bestanden. Der Bläserobmann Georg Heidenecker freut sich sehr, dass sich bereits 2017 eine neue Bläsergruppe im Landkreis Lüneburg gegründet hat. Unter Anleitung ihres musikalischen Leiters, Rüdiger Richter, hat sich die Gruppe zu einer guten Bläsergruppe entwickelt. Der Beweis dafür ist der Erwerb der Bläserspange. Beim anschließenden gemütlichen Beisammensein wurde der Erfolg kräftig gefeiert und eine Teilnahme an einem Wettbewerb diskutiert.

Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung 2023

Die Jägerschaft Lüneburg veranstaltet am Dienstag, den 19.09.2023 eine Brauchbarkeitsprüfung nach den
Richtlinien der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen.
Maximal 12 Hunde werden zugelassen.
Die volle BrP wird ausschließlich mit lebender Ente geprüft.
Bei Nennung für die Zusatzfächer muss das Datum der HZP angegeben werden und am Tage der Prüfung das
Original-Zeugnis der bestandenen HZP vorgelegt werden.
Die Prüfung wird im Raum Lüneburg stattfinden, ein Treffpunkt wird mit der Einladung mitgeteilt.

Nennungen an: Andrea Puls, Lüneburger Str. 32a, 21394 Kirchgellersen
hundewesen@jaegerschaft-lueneburg.de

Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß (22.08.2023) nicht erstattet.
Das Nenngeld beträgt:
• 130,00 € vollständige BrP
• 100,00 € Zusatzfächer nach bestandener HZP
• 100,00 € Nachsuchenhunde (1000m Schweiß etc.)
• 80,00 € Stöberprüfung (Termin wird noch bekanntgegeben)

Nenngeld an: Jägerschaft Lüneburg
IBAN: DE18 2405 0110 0000 0408 08 BIC: NOLADE21LBG

Nennformulare können bei mir angefordert oder im Bereich Service/Download, Rubrik Jagdhunde heruntergeladen
werden.
Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN unter
Download PDF Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen
nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.

Geprüft werden kann jeder Hund, der aussieht wie ein Jagdhund einer von JGHV anerkannten Rasse (auch
Hunde ohne Papiere). Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins vorzulegen.
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 sind nur Hunde zur Prüfung
zugelassen, die am Prüfungstag mindestens ein Jahr alt sind und die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar
sind. Der Chip wird am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert, wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass
des Hundes.
Schleppwild, Flinte und Patronen, sind mitzubringen, die lebenden Enten werden gestellt.
Die Schweißfährten werden mit Rotwildschweiß getropft.
Mitglieder der Jägerschaft Lüneburg haben Vorrang.
Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers.
Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.

Andrea Puls
Eure Hundeobfrau der Jägerschaft Lüneburg

Kreismeisterschaft im Jagdlichen Schießen 2023

Am Samstag, den 03. Juni 2023, veranstaltete die Jägerschaft des Landkreises Lüneburg e.V. wieder ihre alljährliche Kreismeisterschaft im jagdlichen Schießen. Bei wärmstem Sommerwetter fanden sich 58 Teilnehmer (9 Mannschaften) aus insgesamt sechs Hegeringen auf dem Schießstand in Linden ein, um ihre Fähigkeiten mit Büchse und Flinte unter Beweis zu stellen. Wie in den vergangenen Jahren, trat hier wieder der Hegering Kirchgellersen hervor, der alleine 3 Mannschaften stellte.
Felix Koopmann konnte seinen Titel als Kreismeister von 2022 verteidigen und wurde dieses Jahr mit 326 Punkten wieder Kreismeister. Weitere Ergebnisse aus den andern Klassen fielen wie folgt aus: Platz 2 als Gesamtsieger ging an Maik Scheele aus dem Hegegering Elbmarsch-West. Und den 3 Platz als Gesamtsieger konnte sich Malik Ali aus dem Hegering Lüneburg-Reinstorf sichern. Bester Gesamtschütze in der Klasse A wurde Rainer Staacke und erreichte 278 Punkte.
In der Klasse B wurde Oliver Plinke bester Gesamtschütze mit 258 Punkten. Bei den Senioren sicherte sich Henning Schulze mit 284 Punkten den Gesamtsieg. In der Altersklasse konnte den Gesamtsieg mit 295 Thomas Bilski für sich entscheiden.
In der Mannschaftswertung sicherte sich Kirchgellersen 1 mit 1112 Punkten vor Amelinghausen (1104 Punkte) und Elbmarsch-Ost 1 (1056 Punkten) den Titel.
Leider konnte das traditionelle Schinkenschießen aufgrund der Sicherheitsbestimmungen auf Schießständen nicht durchgeführt werden.
Der Verpflegungsservice wurde auch von der Jägerschaft selbst durchgeführt. Es wurde gegrillt und es gab Getränke. Schießobmann Markus Solms fand dieses sehr familiär und bedankt sich noch bei Hans-Jürgen Kostrewa für seinen Einsatz an der Verpflegungsstation.
Einen weiteren Dank geht noch an Reiner Eick der auch dieses Jahr wieder den Teller für den Kreismeister gesponsort hat.
Als besonderer Abschluss wurde schließlich eine Kettensäge unter allen Anwesenden verlost. Glücklicher Gewinner ist Günter Hauschildt.
Schießobmann Markus Solms zeigt sich zufrieden mit „seiner“ dritten Kreismeisterschaft. Es wurden diesmal auch Urkunden und Munitionspreise vergeben, was nach Möglichkeit beibehalten werden sollte.
„Ganz besonders möchte ich den Helfern danken, die mich an diesem Tage vor allem auch bei der Durchführung unterstützt haben“, so Solms. „Nur mit freiwilligen Helfern, die ihre Zeit und Kraft zur Verfügung stellen, sind solche Veranstaltungen durchführbar. Vielen herzlichen Dank dafür!“
Solms ruft zudem alle Mitglieder dazu auf, aktiv am jagdlichen Übungsschießen und auch an der Kreismeisterschaft teilzunehmen: „Egal ob jung oder alt, alter Hase oder Jungjäger – die Kreismeisterschaft ist für alle da! Und auch wenn nicht jeder um die Titel kämpfen kann, so bietet sich bei er Kreismeisterschaft doch für jeden die Möglichkeit zum Üben und zum geselligen Zusammensein.“ In diesem Sinne hofft die Kreisjägerschaft auf zahlreiche Teilnehmer im nächsten Jahr!

Ergebniss-Liste Kreismeisterschaft 2023

Rundschreiben LJN zur Wolfsentnahme vom 07.06.2023

Umsetzung Wolfsmanagement-Äußerungen der Bundesumweltministerin im
Deutschlandfunk


Sehr geehrte Damen und Herren,
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat sich in einem Interview mit dem Deutschlandfunk
vom 02. Juni zu den Möglichkeiten des Tötens von auffälligen Wölfen geäußert
(https://share.deutschlandradio.de/dlf-audiothek-audioteilen.
3265.de.html?mdm:audio_id=dira_DLF_f4a8b040).
Darin stellte sie klar, dass es schon jetzt möglich sei, auffällige Wölfe zu schießen, wenn
der Herdenschutz nicht zumutbar ist, also zu hohe wirtschaftliche Belastungen nach sich
ziehen würde – beispielweise in Deich- oder Almregionen. Zum Schutz der Herdentiere
müsse dies dann angewendet werden. Bei Rissvorfällen könnten solange Wölfe aus einem
Rudel geschossen werden, bis der wirtschaftliche Schaden aufhöre. Diese Gesetzeslage
müsse gemeinsam vor Ort angewendet und umgesetzt werden. Die Landesjägerschaft
Niedersachsen nimmt diese Äußerungen wohlwollend zur Kenntnis.
Klar ist aber auch, dass Bundesumweltministerin Lemke hier genau das Verfahren
beschreibt, das in Niedersachsen unter dem ehemaligen Niedersächsischen
Umweltminister Olaf Lies, bereits sechsmal erfolgreich angewendet wurde – die Entnahme
nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie.
Diese Abschüsse wurden von dem damaligen umweltpolitischen Sprecher der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag und heutigem Niedersächsischen
Umweltminister, Christian Meyer, regelmäßig heftig kritisiert und in Frage gestellt.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen erwartet, dass Niedersachsens Umweltminister
Christian Meyer nun auf Basis der von seiner Parteikollegin erfolgten rechtlichen
Klarstellung endlich wieder zu dem pragmatischen Weg seines Amtsvorgängers
zurückkehrt. Darüber hinaus fordern wir die Umsetzung des im Koalitionsvertrags des
Bundes und auch des Landes hinterlegten Passus, ein europarechtskonformes, regional
differenziertes Management zu ermöglichen.
Inwieweit eine Umsetzung in Niedersachsen nun tatsächlich erfolgt, bleibt abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil
Dammann-Tamke
Präsident

Rundschreiben LJN

Wolfmonitoring mit der Smartphone-App

Die App ist eigens dafür entwickelt worden, Wolfshinweise im Feld aufnehmen zu können, d.h. es ist keine Internetverbindung notwendig um die App nutzen zu können. Für die einmalige Anmeldung mit den individuellen Nutzerdaten ist eine Internetverbindung allerdings Voraussetzung.

Die App ermöglicht es, dass z.B. bei der Aufnahme eines Hinweises gleich die GPS-Koordinaten des Smartphones direkt abzurufen (auch im Offline-Modus). Zudem können gleich aus der App heraus mit der Kamera des Smartphones Bilder des Hinweises erstellt und der Meldung hinzugefügt werden. Die abgeschlossene Meldung wird nach Eingabe auf dem Smartphone gespeichert und kann später bei ausreichender Internetverbindung (insofern im Feld nicht vorhanden) in die Datenbank hochgeladen werden. Die App ist direkt mit der online-Datenbank des Wolfsmonitorings der Landesjägerschaft Niedersachsen verbunden und für jedermann kostenfrei verfügbar.

Webseite zur App mit Verlinkung zum Download

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