Newsletter der Jagdbehörde vom 28.11.2025

Verdacht auf Trichinen bei einem oder mehreren Wildschweinen im Landkreis Lüneburg hat sich nicht bestätigt und 2 Jagdhunde im
Landkreis Ludwigslust-Parchim an Aujezskysche Krankheit (AK) erkrankt!

Es bestand der Verdacht auf Trichinen bei einem oder mehreren Wildschweinen im Landkreis Lüneburg. Bei der erneuten Beprobung der verdächtigen Wildschweine wurde eine Nematode gefunden, bei der es sich aufgrund der Morphologie nicht um eine Trichinella-Larve handelt.
Diese Situation hat gezeigt, das eine schnelle Nachuntersuchung wichtig ist. Bei unklaren oder positiven Ergebnissen, werden die Proben einer Nachuntersuchung unterzogen. Damit dies schnell und für den Probeneinsender kostenlos möglich ist, wären für die Laboruntersuchung (einschließlich einer möglichen Nachuntersuchung) von jedem Wildschwein mindestens 100 g Probenmaterial abzugeben. Ist zu wenig Material vorhanden, wird eine amtliche Nachbeprobung angeordnet, die kostenpflichtig ist. Außerdem liegen die Nachuntersuchungsbefunde dann schneller vor.

Achtung!
Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg weist auf geänderte Öffnungszeiten für die Probenabgabe ab Dezember 2025 hin.


Montag und Donnerstag: 08:30 – 11:15 Uhr
Mittwoch: 13:00 – 15:30 Uhr

Damit ein reibungsloser Versand der Proben gewährleistet werden kann, wird die Annahmezeit am Montag und Donnerstag aus Logistischen Gründen um 15 Minuten verkürzt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Aujeszkysche Krankheit (AK)

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind 2 Jagdhunde nach einem Jagdeinsatz an AK erkrankt und mussten euthanasiert werden. Details und Hinweise zu vorbeugenden Maßnahmen finden Sie in der Pressemitteilung des Landkreises Lüdwiglust-Parchim: https://www.kreis-lup.de/index.php?object=tx,3378.5.1&ModID=7&FID=3378.16319.1

Im Landkreis Lüneburg ist das Vorkommen des AK-Virus bestätigt und wird auch mittels eines Monitorings (Blutproben) überwacht. Bisher bekannte Vorkommen im Landkreis finden Sie hier: https://www.landkreis-lueneburg.de/fuer-unsere-buergerinnen-und-buerger/sicherheit-und-ordnung/veterinaeramt-nutztiere-und-tierhaltung/verhuetung-und-bekaempfung-meldepflichtiger-tierseuchen/meldepflichtige-tierseuchen/aujeszkysche-krankheit-bei-wildschweinen.html

Durch Ihre Mitwirkung beim Monitoring schützen Sie zusätzlich Ihre Hunde, aber auch andere Haustiere.

In diesem Jahr waren bisher 3 geschossene Stücke im Landkreis Lüneburg AK-positiv.
 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg. Das Veterinäramt ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 04131-26 1413

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hinnerk Zobel

Jagdbehörde

Landkreis Lüneburg

Der Beitrag verfällt um 14:42 am 28.05.26.

Schieß-Termine 2026

Hier finden Sie die ersten Schießtermine für 2026, die Liste wird bei Bekanntgabe neuer Termine aktualisiert.

Samstag, 09.05.2026
Norddeutsches Kader- Vergleichsschießen Liebenau

Samstag, 30.05.2026
Landesmeisterschaften der Juniorenmannschaften Westerbeck

Donnerstag, 04.06. -Samstag, 06.06.2026
Sonderstufe Groß-Gold im Jagdl. Schießen (Nord) Liebenau

Donnerstag, 18.06. – Samstag, 20.06.2026
Landesmeisterschaften im Jagdl. Schießen Mannschaften der A+S-, Senioren- und Altersklasse Liebenau

Freitag, 10.07. – Samstag, 11.07.2026
Landesmeisterschaften der Damenmannschaften und Landesvergl. der B-Mannschaften Garlstorf

Samstag, 15.08.2026
Landesmeisterschaft – Einzel Liebenau

Mittwoch, 02.09. – Samstag 05.09.2026
Bundesmeisterschaften Liebenau

Termin-Liste LJN

Der Beitrag verfällt um 09:27 am 19.05.26.

Newsletter der Jagdbehörde vom 17.11.2025

Verdacht auf Trichinen bei einem oder mehreren Wildschweinen im Landkreis Lüneburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Untersuchung von Trichinenproben aus dem Landkreis Lüneburg wurden möglicherweise Trichinen nachgewiesen. Die aus den Tieren stammenden Trichinenproben wurden in einem Poolansatz untersucht, in dem ein bisher nicht differenzierter Parasit nachgewiesen wurde. Derzeit besteht der Verdacht, dass das von den Tieren stammende Fleisch mit Parasiten belastet, gesundheitsgefährlich und somit genussuntauglich ist. Zur Eingrenzung werden die gepoolten Proben jetzt einzeln untersucht. Dazu ist eine hinreichende Probenmenge erforderlich.

Bei unklaren oder positiven Ergebnissen, werden die Proben einer Nachuntersuchung unterzogen. Damit dies schnell und für den Probeneinsender kostenlos möglich ist, wären für die Laboruntersuchung (einschließlich einer möglichen Nachuntersuchung) von jedem Wildschwein mindestens 100 g Probenmaterial abzugeben. Sie sollten zukünftig mindestens eine entsprechende Probenmenge zur Untersuchung abgeben, da Nachbeprobungen für Sie kostenpflichtig sind. Außerdem liegen die Nachuntersuchungsbefunde dann schneller vor.

Für die Untersuchung sind frisch entnommene Proben aus der Muskulatur des Unterarms oder des Zwerchfells (bevorzugt Zwerchfellpfeiler) notwendig. Die Proben sind ohne Verunreinigungen, Fett, Bindegewebe, Sehnen, Schwarte/Haut in einem sauberen Behältnis (z.B. Gefrierbeutel) gut verschlossen beim zuständigen Veterinäramt abzugeben. Je Tier ist eine Probe im sauberen Plastikbeutel (empfehlenswert: Gefrierbeutel) zu verpacken und der Beutel zu verschließen. Der Beutel ist mit der vollständigen Nummer der benutzten Wildursprungsmarke – am besten auf einem Klebeetikett – mit einem wasserfesten Stift zu beschriften. Der vollständig ausgefüllte Wildursprungsschein ist zusammen mit der Probe zu überreichen. Er darf nicht in dem Probenbeutel legen. Am sichersten ist, Sie geben Wildursprungsschein und Probenbeutel in einen weiteren Plastikbeutel, um die Zuordnung sicher zu gewährleisten.

Die Proben sollten bis zur Übergabe gut gekühlt – optimalerweise im Kühlschrank – aufbewahrt werden. Sie dürfen nicht eingefroren werden! Die Abgabe sollte zeitnah im Veterinäramt vorgenommen werden. Die Proben dürfen bei Abgabe nicht nach Verwesung riechen oder verdorben sein.

Die Trichinellose ist eine Parasitenkrankheit, die bei verschiedenen Säugetieren und beim Menschen (Zoonose!) auftreten kann. Ausgewachsene Trichinellen leben im Darm, Larven in der Muskulatur des Wirtes. Die Symptome beim Menschen reichen von unspezifischen Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Bauchkrämpfen und Durchfall bis hin zu Fieber, Kopfschmerzen, starken Muskelschmerzen, Schwellungen im Gesicht und allgemeine Schwäche. Die Übertragung auf den Menschen geschieht meist durch den Verzehr von rohem oder unzureichend gegartem Fleisch von Schweinen oder Wildtieren (primär: Wildschweine, aber z.B. auch Nutria, Dachs).
 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg. Das Veterinäramt ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 04131-26 1413

Mit freundlichen Grüßen

Hinnerk Zobel

Jagdbehörde

Landkreis Lüneburg

Der Beitrag verfällt um 14:46 am 17.05.26.

Hubertusmesse 2025 im Bardowicker Dom

Am Sonntag, den 9. November 2025, fand um 17:00 Uhr im Bardowicker Dom wieder eine Hubertusmesse statt.

Vom Hörnerklang begleitet zogen die Hundeführer und Falkner in den sehr gut besuchten Dom. Pastor Milewski begrüßte die Gemeinde und hielt einen bewegenden Gottesdienst ab.

Der besondere Reiz der Hubertusmesse liegt natürlich an der musikalischen Gestaltung durch die Jagdhornbläser und die Anwesenheit der Hunde und Falken.

Ein herzlicher Dank für diese Messe an Pastor Milewski, Domküsterin Martina Kröger, den Jagdhornbläsern aus Böhmsholz, Oldendorf und Betzendorf, den Hundeführern und Falknern, sowie dem HR Reinstorf-Lüneburg für das Schmücken des Domes und Gunnar Lade für die wunderbaren, stimmungsvollen Fotos.

Ein ausführlicher Bericht folgt im Lüneburger Jäger.

Der Beitrag verfällt um 13:28 am 10.05.26.

Newsletter der Jagdbehörde v. 06.11.2025

Ausbruch der Geflügelpest (Aviären Influenza) bei Wildvögeln

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Ende Oktober 2025 sind auch im Landkreis Lüneburg zahlreiche kranke oder verstorbene Wildvögel gemeldet worden. Untersuchungen ergaben, dass insbesondere die Kraniche von der Ausbreitung des hochpathogenen H5N1-Virus betroffen sind und daran versterben. Tiere mit neurologischen Symptomen haben keine Heilungschance. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat einen Erlass zu den Verhaltensmaßregeln beim Auffinden toter oder erkrankter Wildvögel, den Umgang mit nicht dem Jagdrecht unterliegenden Vogelarten sowie Hygienemaßnahmen bei der Jagdausübung herausgegeben.

Für das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg wurde für das Kreisgebiet eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung von artengeschützten Wildvögeln durch die untere Naturschutzbehörde erteilt. Jene enthält auch die Möglichkeit einen Jagdausübenden mit der Tötung zu beauftragen. Sofern Sie in Ihrem Revier HPAI-erkrankte Wildvögel antreffen, nehmen Sie unverzüglich mit dem Veterinäramt (montags bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter Telefon 04131-261413, Freitag 12:00 Uhr bis Mo. 08:00 Uhr bitte die Bereitschaftsnummer 0157-72643902) Kontakt auf, damit von dort die Beauftragung zur Tötung der nicht jagdbaren Wildvögel erteilt werden kann. Alternativ senden Sie bitte eine E-Mail an: veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de.

 Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zu dem oben genannten Erlass, der artenrechtlichen Ausnahmegenehmigung sowie dem Merkblatt für Jäger zur Vermeidung der Übertragung der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen:

 www.landkreis-lueneburg.de/gefluegelpest

 Mit freundlichen Grüßen

Hinnerk Zobel

Jagdbehörde

Landkreis Lüneburg

Der Beitrag verfällt um 09:04 am 07.05.26.

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