Newsletter Jagdbehörde : ASP-Aufwandsentschädigungen

Entschädigung für den Mehrabschuss von Schwarzwild ist zum 31.12.2022 ausgelaufen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landwirtschaftskammer Niedersachsen teilt auf ihrer Internetseite folgendes mit:

„Die Verwaltungsvorschrift „Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen (VV-ASP)“ ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Bereits beantragte Entschädigungen für bis zum 31.12.2022 entstandene Aufwände werden bei positiver Antragsprüfung weiterhin durch die Bewilligungsbehörde ausgezahlt. Bei Prüfung der zu erreichenden Bagatellgrenze ist dabei der Gesamtantrag (Aufwände bis 31.03.2023) maßgebend, auch wenn der tatsächliche Auszahlungsbetrag aufgrund der Kappung zum 31.12.2022 letztendlich darunter liegt.

Der ab dem 01.01.2023 entstandene sowie der zukünftig entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden kann leider nicht mehrentschädigt werden. Grund dafür ist, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine unkomplizierte Gewährung von Billigkeitsleistungen nicht gegeben sind und mit vertretbarem Aufwand für alle Beteiligten kein alternatives Zuwendungsverfahren etabliert werden kann.

Wir bedauern dies, gehen aber davon aus, dass die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger in ihrem Engagement für angemessene Schwarzwildbestände nicht nachlassen.“

Die ausführliche Mitteilung der Landwirtschaftskammer können Sie über folgenden Link nachlesen:

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/33425_ASP_Schwarzwildbestaende_effektiv_absenken_%E2%80%93_Aufwandsentschaedigungen_fuer_Jagdausuebungsberechtigte

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Landkreis Lüneburg

Prävention der Afrikanischen Schweinepest

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat uns entgegen vorheriger Aussagen mitgeteilt, dass die zum 31.12.2022 ausgelaufene Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen (VV-ASP) nicht verlängert wird. Für das Jahr 2023 wird der entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden nicht mehr entschädigt.

Bereits beantragte Entschädigungen für bis zum 31. Dezember 2022 entstandene Aufwände werden bei positiver Antragsprüfung ausgezahlt.

Das Schreiben des ML erhalten Sie als Anlage.

Mit freundlichen Grüßen

und Waidmannsheil

Stephan Johanshon

Geschäftsführer

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover

Anschreiben ASP-Prävention

Hinweise der Berufsgenossenschaft SVFLG zu den Unfallverhütungsvorschriften

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die SVFLG hat als zuständige Berufsgenossenschaft mit Wirkung vom 23.06.2023 die Hinweise zu den Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.4 Jagd) aktualisiert. Grundsätzlich gilt weiterhin: Die Unfallverhütungsvorschriften sind für alle Versicherten (also u.a. Jagdpächter und Eigenjagdinhaber) verbindlich, die (nun aktualisierten) Hinweise sind unverbindlich, können aber als Auslegungshilfe herangezogen werden und sollten daher ebenfalls in der Praxis beachtet werden, zumal die Änderungen sinnvoll sind. Die aktuelle Ausgabe der UVV finden Sie hier: https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/4602f00372a5a47d/aa5f9288fa14/vsg4_4-jagd.pdf

Die Hinweise wurden in zwei Punkten geändert:

1.               Erhöhte jagdliche Einrichtung bei Erntejagden
§ 3 Abs. 4 lautet wie folgt: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird.“ Der entsprechende Hinweis zu Erntejagden lautet wie folgt: „Eine Gefährdung ist z.B. dann gegeben, wenn „bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt“. In der Regel sollte also bei Erntejagden von einer Erhöhung aus geschossen werden, wenn im Einzelfall eine Gefährdung nicht anderweitig ausgeschlossen werden kann, aufgrund der Geländestruktur (ausreichender Kugelfang) und kurzen Entfernungen.

2.               Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden, zu § 4 Abs. 12
Bei Gesellschaftsjagden werden im Gegensatz zu früher Hutbänder in Signalfarbe nicht mehr als geeignet angesehen, vielmehr wird auf großflächige Bekleidung abgestellt. Der Hinweis lautet wie folgt: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z.B. Warnwesten.“

Mit freundlichen Grüßen

und Waidmannsheil

Stephan Johanshon

GeschäftsführerLandesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover

Drohneneinsatz 2023

Stellt man Klaus Eduard Remien am Ende der Saison die Frage „Wie ist es denn gelaufen?“ ,gibt es zwei Antwortmöglichkeiten.
Die erste (kurz & knapp) – „Physisch bin ich sehr erschöpft, psychisch sehr zufrieden und glücklich!“
Die zweite Antwort (detailliert und ausführlich):
„Wir sind über 1200 ha Grünland mit der Drohne abgeflogen und konnten 163 Rehkitze sichern.
Diese wurden von der Mähfläche in Jutesäcken oder Wildtierrettungskisten verbracht um sie vor dem sicheren Tod durch das Mähwerk zu schützen.
Die Kitze wurden nach den Mäharbeiten wieder in die Fläche gesetzt,um von den Ricken wieder „abgeholt“ zu werden. Mobile Kitze konnten aus den Flächen
vertrieben werden.

Ebenso Rotkälber, Fasanen und viele Hasen.

Wir waren im Zeitraum von fünf Wochen nahezu täglich ab 4 Uhr im Einsatz. Die Nachfrage des Drohneneinsatzes hat sich zum Vorjahr verdoppelt und viele Auftraggeber waren sehr erleichtert und begeistert : „Endlich wissen wir, an wen wir uns wenden können!“

Remien: „Wir bedanken uns bei allen Landwirten, Lohnunternehmern, Jägern und ehrenamtlichen Helfern für die gute Zusammenarbeit und das uns entgegengebrachte Vertrauen!“

Die gleichen Wildrettungsdienste werden auch vom Maschinenring im Namen der Jägerschaft Lüneburg angeboten.
Beide Wildrettungsdienste zusammenfasst ergibt sich folgende positive Bilanz:
2200 ha Gesamtfläche
253 gerettete Wildtiere und gesicherte Kitze

Nach der Saison ist vor der Saison…

Kontaktdaten für 2024:
Klaus Eduard Remien: 0172-8943942
Peter Müller: 0171-4736640

Die Drohne und das Zubehör (u.a. genügend Akkus und ein Monitor) konnten durch die Projektförderung der Lüneburger Sparkasse angeschafft werden.

„Das tat gut!“ – „Das tut gut!“

Susanne und Klaus Eduard Remien

Bericht der Landeszeitung vom 25.07.2023

UVV Jagd aktualisiert: Das sind die wichtigsten Punkte

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Jagd aktualisiert. Das gab die SVLFG am 4. Juli auf ihrer Webseite bekannt. In die Neufassung wurden eindeutige Regelungen zum Tragen von Signalkleidung und zur Abgabe von Schüssen aus erhöhter Position aufgenommen.

Schussabgabe nur ohne Gefährdung erlaubt

Unter § 3 „Ausübung der Jagd“ Absatz 4 war bereits Folgendes festgehalten: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“. Zu den Hinweisen bezüglich dieses Absatzes wurde nun ergänzt: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Nach eigener Aussage möchte die SVLFG „Die maßgebliche Funktion des Kugelfangs, insbesondere für Erntejagden“ unterstreichen.

Regelung zu Signalkleidung

In § 4 „Besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagd“ heißt es in Absatz 12: „Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben“. Der zugehörige Hinweis führt aus: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“ Laut SVLFG gab es mit der bisherigen Formulierung Probleme. „Die bisherige Aufzählung reichte von der gelben Regenjacke bis zum orange-roten Signalband am Hut“, so die SVLFG. Das habe mitunter zu Auslegungsproblemen geführt. „Mit dem einfachen Beispiel der signalfarbenen Warnweste oder […] der großflächigen Signalkleidung ist für alle an der Jagd direkt Beteiligten dem praktischen Wissensstand Rechnung getragen“, erläutert die SVLFG.

Informationsmaterial online verfügbar

Die Broschüre „Sichere Erntejagd“ der SVLFG können Sie hier herunterladen. Dort finden Sie auch noch weiteres Informationsmaterial zu dieser Thematik. Gedruckte Exemplare können Sie telefonisch unter 0561 785-10339 oder online unter www.svlfg.de/broschueren-bestellen anfordern. Die aktuelle Fassung der UVV Jagd finden sie hier.

Quelle : www.pirsch.de

Frühschoppen der Jagdhornbläser

Am Sonntag,  den 02.07. begann um 12 Uhr mit dem Signal „Begrüßung“ der Frühschoppen der Jagdhornbläser.

Nach einer Rückschau über die Aktivitäten der Gruppen und einigen Erläuterungen von Georg Heidenecker kam der musikalische Teil.

Im schönen Biergarten des Gasthauses zum Hohensand in Wittorf, direkt an der Ilmenau, wurden den Zuhörern viele Vorträge der Bläser geboten. Auch das Erzählen und Gedankenaustausch untereinander bei Getränken und Speisen kamen nicht zu kurz.

Gegen 14:30 Uhr klang der Frühschoppen mit einem gemeinsam vorgetragenen Stück der Bläsergruppen aus.

Betzendorfer Bläser zum dritten Mal Landesmeister

Betzendorfer Bläser verteidigen Landesmeister-Titel
Ein spannender Juni neigt sich für die Betzendorfer Jagdhornbläser zu Ende.

Mit der Bundesmeisterschaft am 03.06.2023 in Eichenzell / Fulda begann der Monat gleich mit einem Höhepunkt.
Die Gruppe um Dörte Heidenecker und Rolf Puppe erreichte dort im Vergleich mit den besten ES-Horn-Gruppen einen sehr guten 5.Platz. 

Nur 3 Wochen später fanden in Westerstede die Landesmeisterschaften des LJN statt.
In den Tagen dazwischen wurde von Dörte und Rolf nochmal richtig an Kleinigkeiten gefeilt.Es zahlte sich aus.
Die Bläsergruppe konnte sich den 3. Landesmeistertitel in Folge erspielen.

Weiter so!

Georg Heidenbecker
Bläser-Obmann

LJN-Bericht zur Landesmeisterschaft 2023

Basisprüfung erfolgreich bestanden

Am 16.06.2023 fand die Basisprüfung für Jagdhornbläser in Zeetze im Amt Neuhaus statt.
10 Jagdhornbläser der Jagdhornbläsergruppe „Elbhörner“ nahmen an der Prüfung teil. Unter der dem fachmännischen Gehör vom Bezirksbläserobmann Wolfgang Baumgärtner haben alle Bläser die Prüfung mit Erfolg bestanden. Der Bläserobmann Georg Heidenecker freut sich sehr, dass sich bereits 2017 eine neue Bläsergruppe im Landkreis Lüneburg gegründet hat. Unter Anleitung ihres musikalischen Leiters, Rüdiger Richter, hat sich die Gruppe zu einer guten Bläsergruppe entwickelt. Der Beweis dafür ist der Erwerb der Bläserspange. Beim anschließenden gemütlichen Beisammensein wurde der Erfolg kräftig gefeiert und eine Teilnahme an einem Wettbewerb diskutiert.

Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung 2023

Die Jägerschaft Lüneburg veranstaltet am Dienstag, den 19.09.2023 eine Brauchbarkeitsprüfung nach den
Richtlinien der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen.
Maximal 12 Hunde werden zugelassen.
Die volle BrP wird ausschließlich mit lebender Ente geprüft.
Bei Nennung für die Zusatzfächer muss das Datum der HZP angegeben werden und am Tage der Prüfung das
Original-Zeugnis der bestandenen HZP vorgelegt werden.
Die Prüfung wird im Raum Lüneburg stattfinden, ein Treffpunkt wird mit der Einladung mitgeteilt.

Nennungen an: Andrea Puls, Lüneburger Str. 32a, 21394 Kirchgellersen
hundewesen@jaegerschaft-lueneburg.de

Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß (22.08.2023) nicht erstattet.
Das Nenngeld beträgt:
• 130,00 € vollständige BrP
• 100,00 € Zusatzfächer nach bestandener HZP
• 100,00 € Nachsuchenhunde (1000m Schweiß etc.)
• 80,00 € Stöberprüfung (Termin wird noch bekanntgegeben)

Nenngeld an: Jägerschaft Lüneburg
IBAN: DE18 2405 0110 0000 0408 08 BIC: NOLADE21LBG

Nennformulare können bei mir angefordert oder im Bereich Service/Download, Rubrik Jagdhunde heruntergeladen
werden.
Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN unter
Download PDF Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen
nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.

Geprüft werden kann jeder Hund, der aussieht wie ein Jagdhund einer von JGHV anerkannten Rasse (auch
Hunde ohne Papiere). Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins vorzulegen.
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 sind nur Hunde zur Prüfung
zugelassen, die am Prüfungstag mindestens ein Jahr alt sind und die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar
sind. Der Chip wird am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert, wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass
des Hundes.
Schleppwild, Flinte und Patronen, sind mitzubringen, die lebenden Enten werden gestellt.
Die Schweißfährten werden mit Rotwildschweiß getropft.
Mitglieder der Jägerschaft Lüneburg haben Vorrang.
Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers.
Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.

Andrea Puls
Eure Hundeobfrau der Jägerschaft Lüneburg

Instagram