05.11.2023 um 17 Uhr
St.-Vitus-Kirche Reinstorf mit Pastorin Koch und den Betzendorfer Jagdhornbläsern
12.11.2023 um 18 Uhr
Forsthaus Röthen/Nahrendorf mit Pastorin Golenia und den Betzendorfer Jagdhornbläsern
05.11.2023 um 17 Uhr
St.-Vitus-Kirche Reinstorf mit Pastorin Koch und den Betzendorfer Jagdhornbläsern
12.11.2023 um 18 Uhr
Forsthaus Röthen/Nahrendorf mit Pastorin Golenia und den Betzendorfer Jagdhornbläsern
Die Jägerschaft Lüneburg veranstaltet am Montag, den 23.10.2023 eine Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde nach den
Richtlinien der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen.
Maximal 8 Hunde werden zugelassen.
Die Prüfung wird im Raum Dahlenburg stattfinden, ein Treffpunkt wird mit der Einladung mitgeteilt.
Nennungen an: Andrea Puls, Lüneburger Str. 32a, 21394 Kirchgellersen
hundewesen@jaegerschaft-lueneburg.de
Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß (18.10.2023) nicht erstattet.
Das Nenngeld beträgt:
• 80,00 € Stöberprüfung
Nenngeld an: Jägerschaft Lüneburg
IBAN: DE18 2405 0110 0000 0408 08 BIC: NOLADE21LBG
Nennformulare können bei mir angefordert oder im Bereich Service/Download, Rubrik Jagdhunde heruntergeladen werden.
Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN unter
Download PDF Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen
nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.
Ein Anmeldung über Jagdhundewesen-Niedersachsen.de ist ebenso möglich.
Geprüft werden kann jeder Hund, der aussieht wie ein Jagdhund einer von JGHV anerkannten Rasse (auch
Hunde ohne Papiere). Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins vorzulegen.
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 sind nur Hunde zur Prüfung zugelassen, die am Prüfungstag mindestens ein Jahr alt sind und die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar sind.
Der Chip wird am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert, wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass des Hundes.
Flinte und Patronen sind mitzubringen.
Mitglieder der Jägerschaft Lüneburg haben Vorrang.
Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers.
Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.
Andrea Puls
Eure Hundeobfrau der Jägerschaft Lüneburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Einladung der Jägerschaft Lüneburg werde ich am Donnerstag, 12. Oktober 2023 19.00 Uhr Gasthaus Stumpf 21409 Embsen Ringstr.6 einen Vortrag mit dem Thema „Aujeszkyschen Krankheit- Risiko für Jagdhunde?“ halten. Bitte reichen Sie die Information an die Hundeführer sowie Interessierte weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volksdorf
Amtstierarzt
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Sebastian Rappold. Ich bin an der Hochschule Rottenburg als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt.
Hier bearbeite ich ein wissenschaftliches Projekt, welches das Augenmerk auf Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie Jungjägerinnen und Jungjäger bis zum Alter von 30 (35) Jahren legt. Das Projekt trägt den Titel „DIALOG – Zwischen Vorurteilen und Kooperation – Neue Ansätze zur Kommunikation im Waldumbau“ und wird von der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe gefördert. Es steht im Zeichen der letztjährigen Kalamitäten und des Klimawandels. Das Vorhaben soll auch den häufig vorkommenden Konflikt zwischen Jägern und Waldbesitzern beleuchten und bei Problemen Strategien zur Kooperation finden.
Möglicherweise haben Sie bereits von dem Projekt gehört, da ich über mehrere Wochen hinweg versuchte, Teilnehmer für Onlineumfragen unter Jägern und Waldbesitzern zu finden. Ich hatte Sie auch vor einiger Zeit kontaktiert. Dies möchte ich allerdings erneut tun und um Ihre Mithilfe bitten. Daher wende ich mich nochmals an die Kreisjägerschaften. Aktuell fehlen dem Projekt noch Teilnehmer für die Onlineumfragen der Jäger und Waldbesitzer.
Im Folgenden möchte ich Ihnen die beiden Umfragen zukommen lassen, mit der Bitte diese in der Kreisjägerschaft zu verteilen oder auf anderem Wege (unter Kollegen, Waldbesitzern, Internet (z.B. Social Media), WhatsApp, weitere…) zu streuen. Zwar haben wir die Personen bis zum Alter von 35 Jahren im Fokus. Allerdings ist es auch erwünscht, dass unabhängig vom Alter Antworten eingehen. Dies ermöglicht uns die Vergleichbarkeit zwischen den Altersgruppen. Bei den Waldbesitzern dürfen auch Leute antworten, welche den Wald noch erben werden, aber aktuell noch nicht besitzen.
Lassen Sie sich von der Anzahl der Fragen bitte nicht abschrecken. Es sind ca. 35. Die Teilnahme dauert aber maximal zehn Minuten, da es sich zum größten Teil um Fragen zum Ankreuzen handelt. Die Ergebnisse werden anonymisiert.
Waldbesitzer: https://www.umfrageonline.com/c/rgdikgyx
Jäger : https://www.umfrageonline.com/c/yncdfzuw
Unter folgender Website können Sie außerdem eine kurze Projektbeschreibung einsehen:
https://www.hs-rottenburg.net/aktuelles/aktuelle-meldungen/meldungen/aktuell/kommunikation-zum-waldumbau-im-zeichen-des-klimawandels/
Ich wäre Ihnen für Ihre erneute Hilfe sehr dankbar um eine möglichst große Anzahl an Teilnehmern zu erhalten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können mich über die Kontaktdaten in meiner Signatur erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Rappold
Forschungsprojekt DIALOG
Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
Schadenweilerhof
72108 Rottenburg am Neckar
Tel. +49 (0)7472/951-131
Fax +49 (0)7472/951-200
Rappold@hs-rottenburg.de
http://www.hs-rottenburg.de
University of Applied Sciences
Im Landkreis Lüneburg wurde erneut ein mit dem Aujeszky-Virus infiziertes Wildschwein amtlich nachgewiesen. Das Veterinäramt warnt nun alle Hunde- und Katzenhalter.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Veterinärinstitut des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsichert) hat am 01.09.2023 erneut Antikörper gegen das Virus der Aujeszkysche Krankheit (AK) bei einem Wildschwein aus dem Landkreis Lüneburg nachgewiesen. Dies ist bereits der 10. amtliche Nachweis der AK seit November 2021.
Wie wird die Aujeszky-Krankheit auf Hunde und Katzen übertragen?
Der Hauptwirt des Aujeszky-Virus ist das Schwein. Hunde und Katzen können sich vor allem auf zwei Wegen anstecken:
Die Infizierung läuft hauptsächlich über die Maul- und Nasenschleimhäute. So kann sich ein Hund oder Katze auch über den Biss eines erkrankten Schweins anstecken. Der Kontakt mit kontaminierten Gegenständen, wie zum Beispiel verschmutzen Stiefeln, oder das Fressen infizierter Ratten kann ebenfalls zu einer Infektion mit dem Aujeszky-Virus führen. Eine Ansteckung von Hund zu Hund ist nicht möglich. Die Übertragung der Viren ist von der Jahreszeit unabhängig.
Welche Symptome hat die Aujeszkysche Krankheit?
Bei Hunden und anderen Haussäugetieren wie zum Beispiel Katzen verläuft die Aujeszkysche Krankheit über die Nerven. So infiziert das Virus Hirnstamm und Hirnnervenkerne. Die Symptome treten nach der Inkubationszeit meist plötzlich auf:
Im fortschreitenden Verlauf können darüber hinaus folgende Symptome auftreten.
Das auffälligste Symptom ist der starke Juckreiz zu Beginn der Krankheit. Er beginnt meist am Kopf und kann sich im Verlauf auf Hals und Körper fortsetzen. In dem Fall nagen betroffene Hunde oft an den juckenden Körperstellen, wobei offene Wunden entstehen.
Wie lange ist die Inkubationszeit der Aujeszkyschen Krankheit?
Die Inkubationszeit des Aujeszky-Virus beträgt meist 3 bis 5 Tage, prinzipiell sind jedoch 2 bis 9 Tage möglich. Infizierte Hunde sterben 1 bis 3 Tage nach den ersten klinischen Anzeichen, meist jedoch innerhalb der ersten 48 Stunden.
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es für Hunde?
Für Hunde, Katzen und andere empfängliche Haussäugetiere verläuft die Aujeszkysche Krankheit immer tödlich. Eine Therapie im Falle einer Erkrankung oder eine Impfung gegen das SHV-1-Virus gibt es nicht.
Das Veterinäramt des Landkreises weist nochmals auf die hohe Ansteckungsgefahr insbesondere für Hunde, Katzen und Hausschweine hin. Für Hunde und Katzen verläuft die Krankheit immer tödlich. Für Menschen ist das Virus jedoch ungefährlich.
Was Sie zum Thema Aujeszkysche Krankheit wissen sollten:
Was genau ist nochmal die Aujeszkysche Krankheit?
Bei der Aujeszkyischen Krankheit (Morbus Aujeszky) handelt es sich um eine Virusinfektion, die beim Hund und Katze, aber auch anderen Fleischfressern zentralnervöse Störungen verursacht. Sie wird auch Pseudowut, Pseudorabies, Juckseuche, Juckpest, Tollkrätze oder infektiöse Bulbärparalyse genannt. Die Ursache der anzeigepflichtigen Tierseuche ist das Herpes-suis-Virus 1 (SHV-1). Menschen sind für dieses Virus nicht empfänglich, die Aujeszkysche Krankheit ist somit keine Zoonose.
Wie kann ich meinen Hund/Katze vor der Aujeszkyschen Krankheit schützen?
Da die Aujeszkysche Krankheit für Hunde und Katzen immer tödlich verläuft, ist die Vorbeugung besonders wichtig:
In der Umwelt kann das Aujeszky-Virus bei 25°C bis zu 40 Tage lang überleben. Abtöten können Sie es nur mittels Erhitzung über 55°C oder mit Desinfektionsmittel auf Chlor- Ammonium- oder Formalinbasis. Alkohol und Phenole wirken nicht.
NEUES zu WilKEA
Ferner gibt das LAVES auf seiner Internetseite bekannt, dass seit zwei Wochen eine neue WilKEA-Version in den App-Stores zur Verfügung steht:
Folgende Neuerungen wurden implementiert:
Ein aktualisiertes Nutzerhandbuch für Anwender (Jäger) findet sich zum Herunterladen auf https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/service/edv_programme/wilkea/die-wildtier-koordinaten-erfassungs-app-wilkea-208152.html unter der Rubrik „Handbuch und Empfehlungen“ auf der rechten Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Jagd- und Waffenbehörde
Landkreis Lüneburg – Kreisverwaltung
In Jägerkreisen sorgt aktuell ein Gerichts-Urteil für Furore. Anlass ist die Aufbewahrung des Waffenschrank-Schlüssels.
Der 30.08.2023 war für die meisten Bürgerinnen und Bürger ein Tag wie jeder andere auch; ein kühler Endsommertag. Für die fast eine Million legalen Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer war er hingegen ein entscheidender Tag. Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 30.08.2023, Az. 20 A 2384/20) in Münster wurde eine langjährige Gesetzeslücke im Waffenrecht mit Leben gefüllt. Sie führt einerseits zu mehr Rechtssicherheit, anderseits nun auch zu strengeren Anforderungen bei der Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln.
https://www.pirsch.de/news/waffenaufbewahrung-einordnung-zum-waffenschrank-schluessel-urteil-37535
Entschädigung für den Mehrabschuss von Schwarzwild ist zum 31.12.2022 ausgelaufen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landwirtschaftskammer Niedersachsen teilt auf ihrer Internetseite folgendes mit:
„Die Verwaltungsvorschrift „Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen (VV-ASP)“ ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Bereits beantragte Entschädigungen für bis zum 31.12.2022 entstandene Aufwände werden bei positiver Antragsprüfung weiterhin durch die Bewilligungsbehörde ausgezahlt. Bei Prüfung der zu erreichenden Bagatellgrenze ist dabei der Gesamtantrag (Aufwände bis 31.03.2023) maßgebend, auch wenn der tatsächliche Auszahlungsbetrag aufgrund der Kappung zum 31.12.2022 letztendlich darunter liegt.
Der ab dem 01.01.2023 entstandene sowie der zukünftig entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden kann leider nicht mehrentschädigt werden. Grund dafür ist, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine unkomplizierte Gewährung von Billigkeitsleistungen nicht gegeben sind und mit vertretbarem Aufwand für alle Beteiligten kein alternatives Zuwendungsverfahren etabliert werden kann.
Wir bedauern dies, gehen aber davon aus, dass die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger in ihrem Engagement für angemessene Schwarzwildbestände nicht nachlassen.“
Die ausführliche Mitteilung der Landwirtschaftskammer können Sie über folgenden Link nachlesen:
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Jagd- und Waffenbehörde
Landkreis Lüneburg
Am 05.09.2023 findet ein Vortrag in Oertzen ein Vortrag des HR Kirchgellersen zu den Leistungen der Berufsgenossenschaft statt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat uns entgegen vorheriger Aussagen mitgeteilt, dass die zum 31.12.2022 ausgelaufene Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen (VV-ASP) nicht verlängert wird. Für das Jahr 2023 wird der entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden nicht mehr entschädigt.
Bereits beantragte Entschädigungen für bis zum 31. Dezember 2022 entstandene Aufwände werden bei positiver Antragsprüfung ausgezahlt.
Das Schreiben des ML erhalten Sie als Anlage.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil
Stephan Johanshon
Geschäftsführer
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die SVFLG hat als zuständige Berufsgenossenschaft mit Wirkung vom 23.06.2023 die Hinweise zu den Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.4 Jagd) aktualisiert. Grundsätzlich gilt weiterhin: Die Unfallverhütungsvorschriften sind für alle Versicherten (also u.a. Jagdpächter und Eigenjagdinhaber) verbindlich, die (nun aktualisierten) Hinweise sind unverbindlich, können aber als Auslegungshilfe herangezogen werden und sollten daher ebenfalls in der Praxis beachtet werden, zumal die Änderungen sinnvoll sind. Die aktuelle Ausgabe der UVV finden Sie hier: https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/4602f00372a5a47d/aa5f9288fa14/vsg4_4-jagd.pdf
Die Hinweise wurden in zwei Punkten geändert:
1. Erhöhte jagdliche Einrichtung bei Erntejagden
§ 3 Abs. 4 lautet wie folgt: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird.“ Der entsprechende Hinweis zu Erntejagden lautet wie folgt: „Eine Gefährdung ist z.B. dann gegeben, wenn „bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt“. In der Regel sollte also bei Erntejagden von einer Erhöhung aus geschossen werden, wenn im Einzelfall eine Gefährdung nicht anderweitig ausgeschlossen werden kann, aufgrund der Geländestruktur (ausreichender Kugelfang) und kurzen Entfernungen.
2. Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden, zu § 4 Abs. 12
Bei Gesellschaftsjagden werden im Gegensatz zu früher Hutbänder in Signalfarbe nicht mehr als geeignet angesehen, vielmehr wird auf großflächige Bekleidung abgestellt. Der Hinweis lautet wie folgt: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z.B. Warnwesten.“
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil
Stephan Johanshon
GeschäftsführerLandesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover