Prävention der Afrikanischen Schweinepest

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat uns entgegen vorheriger Aussagen mitgeteilt, dass die zum 31.12.2022 ausgelaufene Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen (VV-ASP) nicht verlängert wird. Für das Jahr 2023 wird der entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden nicht mehr entschädigt.

Bereits beantragte Entschädigungen für bis zum 31. Dezember 2022 entstandene Aufwände werden bei positiver Antragsprüfung ausgezahlt.

Das Schreiben des ML erhalten Sie als Anlage.

Mit freundlichen Grüßen

und Waidmannsheil

Stephan Johanshon

Geschäftsführer

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover

Anschreiben ASP-Prävention

Hinweise der Berufsgenossenschaft SVFLG zu den Unfallverhütungsvorschriften

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die SVFLG hat als zuständige Berufsgenossenschaft mit Wirkung vom 23.06.2023 die Hinweise zu den Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.4 Jagd) aktualisiert. Grundsätzlich gilt weiterhin: Die Unfallverhütungsvorschriften sind für alle Versicherten (also u.a. Jagdpächter und Eigenjagdinhaber) verbindlich, die (nun aktualisierten) Hinweise sind unverbindlich, können aber als Auslegungshilfe herangezogen werden und sollten daher ebenfalls in der Praxis beachtet werden, zumal die Änderungen sinnvoll sind. Die aktuelle Ausgabe der UVV finden Sie hier: https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/4602f00372a5a47d/aa5f9288fa14/vsg4_4-jagd.pdf

Die Hinweise wurden in zwei Punkten geändert:

1.               Erhöhte jagdliche Einrichtung bei Erntejagden
§ 3 Abs. 4 lautet wie folgt: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird.“ Der entsprechende Hinweis zu Erntejagden lautet wie folgt: „Eine Gefährdung ist z.B. dann gegeben, wenn „bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt“. In der Regel sollte also bei Erntejagden von einer Erhöhung aus geschossen werden, wenn im Einzelfall eine Gefährdung nicht anderweitig ausgeschlossen werden kann, aufgrund der Geländestruktur (ausreichender Kugelfang) und kurzen Entfernungen.

2.               Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden, zu § 4 Abs. 12
Bei Gesellschaftsjagden werden im Gegensatz zu früher Hutbänder in Signalfarbe nicht mehr als geeignet angesehen, vielmehr wird auf großflächige Bekleidung abgestellt. Der Hinweis lautet wie folgt: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z.B. Warnwesten.“

Mit freundlichen Grüßen

und Waidmannsheil

Stephan Johanshon

GeschäftsführerLandesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover

UVV Jagd aktualisiert: Das sind die wichtigsten Punkte

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Jagd aktualisiert. Das gab die SVLFG am 4. Juli auf ihrer Webseite bekannt. In die Neufassung wurden eindeutige Regelungen zum Tragen von Signalkleidung und zur Abgabe von Schüssen aus erhöhter Position aufgenommen.

Schussabgabe nur ohne Gefährdung erlaubt

Unter § 3 „Ausübung der Jagd“ Absatz 4 war bereits Folgendes festgehalten: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“. Zu den Hinweisen bezüglich dieses Absatzes wurde nun ergänzt: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Nach eigener Aussage möchte die SVLFG „Die maßgebliche Funktion des Kugelfangs, insbesondere für Erntejagden“ unterstreichen.

Regelung zu Signalkleidung

In § 4 „Besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagd“ heißt es in Absatz 12: „Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben“. Der zugehörige Hinweis führt aus: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“ Laut SVLFG gab es mit der bisherigen Formulierung Probleme. „Die bisherige Aufzählung reichte von der gelben Regenjacke bis zum orange-roten Signalband am Hut“, so die SVLFG. Das habe mitunter zu Auslegungsproblemen geführt. „Mit dem einfachen Beispiel der signalfarbenen Warnweste oder […] der großflächigen Signalkleidung ist für alle an der Jagd direkt Beteiligten dem praktischen Wissensstand Rechnung getragen“, erläutert die SVLFG.

Informationsmaterial online verfügbar

Die Broschüre „Sichere Erntejagd“ der SVLFG können Sie hier herunterladen. Dort finden Sie auch noch weiteres Informationsmaterial zu dieser Thematik. Gedruckte Exemplare können Sie telefonisch unter 0561 785-10339 oder online unter www.svlfg.de/broschueren-bestellen anfordern. Die aktuelle Fassung der UVV Jagd finden sie hier.

Quelle : www.pirsch.de

Jungägerkurs 2023/2024

neues Konzept für Jägerprüfung

Christoph Lütgens, Vorsitzender der Lüneburger Jägerschaft, hat ein neues Konzept zum Vorbereitungslehrgang zur Jägerprüfung vorgestellt.

Der Lehrgang beginnt Anfang September und endet im März 2024 mit anschließender Prüfung. Die Schießprüfung findet Ende November/Anfang Dezember statt. Die Zahl der Plätze ist begrenzt, Anmeldeschluss ist der 31. August. Der praxisorientierte Lehrgang mit einer umfassenden Wissensvermittlung ist neben Beruf, Ausbildung und Schule möglich. Während oder nach dem Lehrgang wird das Erlernen des Jagdhornblasens angeboten.

Die Leitung übernimmt Wolf-Achim Fürst. Anmeldungen für den Vorbereitungslehrgang per E-Mail beim Geschäftsführer der Jägerschaft, Hans-Jürgen Kostrewa (schriftfuehrer@jaegerschaft-lueneburg.de). Das Anmeldeformular finden Sie hier.

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