Monitoring auf das Virus der hochpathogenen aviären Influenza (AI) bei Wildvögeln
AI-Monitoringuntersuchungen werden sowohl in Hausgeflügelbeständen als auch bei Wildvögeln durchgeführt. Sie dienen dazu, einen Überblick über das Vorkommen von Influenzaviren zu bekommen und eventuelle Viruseinträge in die Population rechtzeitig zu erkennen.
Naturschutz-, Jagd- und ornithologischen Organisationen sowie die fachkundigen Vogelbeobachterund Jäger werden um besondere Mithilfe gebeten.
Für den Landkreis Lüneburg ist das passive Monitoring vorgesehen. Das passive Monitoring ist vorrangig gerichtet auf:
– erkrankte und verendete Wildvögel, insbesondere Enten, Gänse, Schwäne, Watvogelarten, Störche, Reiher, Kraniche, Greifvogelarten sowie Sturm- und Lachmöwen sowie
– Funde an Gewässern, insbesondere in Nähe von Betrieben mit Geflügelhaltung
Das passive Monitoring ist landesweit und ganzjährig durchzuführen. Eine zahlenmäßige Vorgabe oder Beschränkung der Anzahl der zu untersuchenden Wildvögel besteht nicht.
Für das passive Monitoring ist folgendes Probenmaterial für die Untersuchung auf aviäre Influenza zu nutzen:
• kombinierte Kloaken- und Rachentupfer,
• ganze Tierkörper.
Die Art ist präzise anzugeben, Angaben wie „Wildente“, „Wildgans“ oder „Schwan“ o.ä. genügen nicht.
Auffälligkeiten in der Wildvogelpopulation sowie ungewöhnlich hohe Sterblichkeitsraten und Seuchenausbrüche, insbesondere bei Wasservogelarten, sind dem Veterinäramt zu melden.
Tierkörper können während der Sprechzeiten im Veterinäramt abgegeben werden. Es ist darauf zu achten, dass sich Tierkörper in einem untersuchungsfähigen Zustand befinden!
Bitte beachten Sie vor dem Betreten von Hausgeflügelbeständen, dass durch geeignete Biosicherheitsmaßnahmen (Kleidungs- und Schuhwerkwechsel, Reinigung und Desinfektion von Händen und Gerätschaften) das Eintragsrisiko des Erregers in die Bestände minimiert werden kann.
Hintergrund:
Aquatisch lebende Wildvögel, insbesondere Arten aus der Ordnung der Gänsevögel, stellen das wesentliche Reservoir aller in der Natur vorkommenden Influenza A Virussubtypen dar. Auch Vertreter der Subtypen H5 und H7 sind bei diesen Wildvögeln zu finden. Diese Subtypen gehören zu den sogenannten anzeigepflichtigen Tierseuchen, da sie spontan zu stark krankmachenden (hochpathogenen) Formen mutieren können. Die hochpathogenen Formen sind die Erreger der klassischen Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI). In Geflügelbeständen führt diese hochansteckende Erkrankung zu sehr hohen Verlustraten und macht eine Räumung der Bestände erforderlich.
Zur frühzeitigen Erkennung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation führen die Bundesländer jährlich ein Monitoring zur Untersuchung von Wildvögeln, insbesondere von Arten aus der Ordnung der Gänsevögel, durch. Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 in Verbindung mit der nationalen Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung regelt Art und Umfang des Monitorings.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg. Das Veterinäramt ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 04131-26 1413.
Das Veterinäramt bedankt sich für Ihre aktive Unterstützung in der Tierseuchenprävention.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hinnerk Zobel
Jagdbehörde
Landkreis Lüneburg
Der Beitrag verfällt um 06:04 am 16.04.27.
