LJN-Mitteilung v. 02.10.2026 : Umgang mit Katzen, die sich in Lebendfangfallen gefangen haben

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu unseren bisherigen Informationsschreiben zum Umgang mit Katzen, die sich in Lebendfangfallen gefangen haben, finden Sie anliegend zwei Dokumente:

Zum einen ein Musterschreiben, mit dem Sie als Jägerschaft oder Hegering – nach erfolgter Individualisierung – Ihren Landkreis, Ihre Samtgemeinde oder Gemeinde anschreiben können, um Adresse und Öffnungszeiten des jeweils zuständigen Fundbüros anzufragen sowie ersatzweise Annahmestellen, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten bzw. an Wochenenden und Feiertagen lebende Fundsachen entgegennehmen.

Die zweite Anlage ist noch einmal eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen und der Rechtslage zum Thema. Dieses Dokument gibt die herrschende Rechtsauffassung und auch die Rechtsauffassung der Landesjägerschaft Niedersachsen wieder. Es kann vorgezeigt werden, sollte die Annahme von gefangenen Katzen zunächst verweigert werden.

Mit freundlichen Grüßen

und Waidmannsheil

Johanshon

LJN-Geschäftsführer

LJN-Anschreiben

rechtliche Zusammfassung

Musterschreiben

Der Beitrag verfällt um 10:53 am 02.04.27.

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