Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde 23.10.2023

Die Jägerschaft Lüneburg veranstaltet am Montag, den 23.10.2023 eine Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde nach den
Richtlinien der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen.
Maximal 8 Hunde werden zugelassen.

Die Prüfung wird im Raum Dahlenburg stattfinden, ein Treffpunkt wird mit der Einladung mitgeteilt.

Nennungen an: Andrea Puls, Lüneburger Str. 32a, 21394 Kirchgellersen
hundewesen@jaegerschaft-lueneburg.de

Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß (18.10.2023) nicht erstattet.
Das Nenngeld beträgt:

• 80,00 € Stöberprüfung

Nenngeld an: Jägerschaft Lüneburg
IBAN: DE18 2405 0110 0000 0408 08 BIC: NOLADE21LBG

Nennformulare können bei mir angefordert oder im Bereich Service/Download, Rubrik Jagdhunde heruntergeladen werden.
Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN unter
Download PDF Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen
nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.
Ein Anmeldung über Jagdhundewesen-Niedersachsen.de ist ebenso möglich.
Geprüft werden kann jeder Hund, der aussieht wie ein Jagdhund einer von JGHV anerkannten Rasse (auch
Hunde ohne Papiere). Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins vorzulegen.
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 sind nur Hunde zur Prüfung zugelassen, die am Prüfungstag mindestens ein Jahr alt sind und die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar sind.
Der Chip wird am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert, wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass des Hundes.
Flinte und Patronen sind mitzubringen.

Mitglieder der Jägerschaft Lüneburg haben Vorrang.
Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers.
Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.

Andrea Puls
Eure Hundeobfrau der Jägerschaft Lüneburg

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