Newsletter der Jagdbehörde v. 14.11.2024

Durch das geänderte Waffengesetz kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Erteilung von waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnissen kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Bundestag hat Ende Oktober mit dem Beschluss des sogenannten Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems unter anderem auch eine Reihe von Änderungen des Waffengesetzes vorgenommen. So müssen bei waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen der kommunalen Waffenbehörden seit 1. November auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt beteiligt werden. Aufgrund von noch nicht endgültig abgeschlossenen verfahrenstechnischen Anpassungen im vollelektronischen Abfrageverfahren verzögern sich derzeit die Rückmeldungen der zu beteiligten Stellen innerhalb des Überprüfungsverfahrens.

Vor diesem Hintergrund informiert der Landkreis Lüneburg, dass waffenrechtliche Anträge, für die bis zum 31. Oktober keine abgeschlossene Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt ist, daher einer längeren Bearbeitungszeit bedürfen.
Betroffen sind unter anderem Voreinträge in Waffenbesitzkarten, die in vielen Fällen Voraussetzung für den Kauf einer Waffe sind (zum Beispiel bei Kurzwaffen für Jäger und Sportschützen oder halbautomatischen Langwaffen für Sportschützen). Gleiches gilt für die Bearbeitung jagdrechtlicher Anträge (Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen).

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hinnerk Zobel

Jagdbehörde

Landkreis Lüneburg Auf dem Michaeliskloster 4, 21335, Lüneburg

Der Beitrag verfällt um 10:38 am 18.05.25.

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