Info der Vetrinärbehörde : AK-, ASP- und KSP-Monitoring

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der Entwicklung der ASP in Hessen und dem angrenzenden Rheinland-Pfalz erinnere ich an die Entnahme von Blutproben bei Wildschweinen für das o.g. Monitoring. Bisher sind lediglich 60 Blutproben hier eingegangen. Die Proben sollen im Jahr möglichst gleichmäßig verteilt entnommen werden – nicht nur in der Drückjagdsaison. Auch sollen die Proben aus allen Gebieten des Landkreises stammen. Die Proben müssen nach der Entnahme kühl gelagert werden und können zusammen mit den Trichinenproben abgegeben werden. Die uns vorgegebene Probenzahl ist eine Mindestprobenzahl, d.h. sofern mehr Proben als gefordert eingehen, werden auch diese untersucht und damit die Aussagekraft erhöht. Keine Probe wird verworfen!

Außerdem weise ich auf folgendes hin: Jedes Stück Fallwild, auch Unfallwild, sowie jedes vor dem Schuss auffällige Stück (krank, stark abgekommen, verhaltensgestört, unterentwickelte Frischlinge u. ä.) und alle Stücke, die beim Ausweiden / Versorgen oder bei der Fleischuntersuchung mit bloßem Auge erkennbare pathologisch-anatomische Auffälligkeiten zeigen, sind auf KSP und ASP untersuchen zu lassen (Schweinepest-Monitoring-Verordnung). Dazu sind geeignete Proben (Blut, Organe und/oder Tupfer) zu entnehmen.
(See attached file: Anhang 5_Hinweise_ Beprobung_Wildschwein_2024.pdf)

Insbesondere für die Dokumentation der Fall-/Unfallwildbeprobung ist die Nutzung der WilKEA-App sehr zu empfehlen.

Bitte informieren Sie Ihre Jagdausübungsberechtigten und die Revierinhaber entsprechend und motivieren jene, sich an dem Monitoring sowie der Fallwilduntersuchung (incl. Unfalltiere) zu beteiligen.

Hinweise zur Beprobung von Wildschweinen

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volksdorf
Amtstierarzt
 
Landkreis Lüneburg · Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auf dem Michaeliskloster 4 · 21335 Lüneburg

Der Beitrag verfällt um 07:24 am 30.01.25.

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